Ich verstehe die Begründung hinter dem Urteil nicht. Klar, negatives Reviewbombing und dergleichen muss nicht sein. Der Verfasser muss doch aber nur nachweisen, dass das Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Das kann er mittels Gehaltszettel, Arbeitsvertrag, etc. an Kununu einfach nachweisen, ohne, dass die den Namen an den AG rausrücken müssen. Zumal, welcher fragwürdige AG wird dann zugeben, dass das Beschäftigungsverhältnis bestanden hat?
Hab neulich eine alternative Taktik gelesen:
Ein Typ hat über seinen scheinbar recht lausigen, ehemaligen AG übertrieben positive Bewertungen verfasst (überzogenes Gehalt, heftige Benefits, etc.) Die Firma hatte daraufhin Probleme neue Leute zu finden. Zwar einen Haufen Bewerber, aber die Leute bei den Verhandlungen dachten, sie werden über den Tisch gezogen.
Arbeitnehmer müssen die Klappe ja nicht halten.
Sie sollten sich aber auch nicht wie Trolle hinter Avatarnamen verbergen und echte existenzen und unternehmen mit ihren Meinungssalat gefährden.
Wer etwas schlechtes über seinen ehemaligen Arbeitgeber zu sagen hat, sollte dies auch offen mit seinem echten Namen tun können.
Wenn das in unserer Gesellschaft nicht funktioniert haben wir ein ganz anderes Problem an dem wir arbeiten müssen.
Entweder hattest du extremes Glück bei deinen bisherigen Anstellungen, bist sehr naiv, oder arbeitest in einer geschützten Werkstätte.
Als Arbeitnehmer sitzt du aus Prinzip einmal am kürzeren Hebel. Und selbst, wenn sich die meisten Menschen korrekt verhalten, es braucht nur ein rachsüchtiges A*schloch um dir nachhaltig zu schaden.
Das kann von Verleumdungsklagen reichen, weil das Geschriebene zwar stimmt aber von dir nicht (mehr) bewiesen werden kann. Bis hin zu Rufschädigung im Berufssegment wodurch du nichts Brauchbares mehr in deiner Sparte findest.
"Best-case" ist ein Problem bei zukünftigen Bewerbungen, weil die anstellende Firma Angst vor schlechten Bewertungen hat und mit dir kein "Risiko" eingehen will.
Ebay Angestellte schickten Kakerlaken und Schweinsköpfe an die Verfasser eines Newsletters, weil die eBay negativ erwähnten ffs:
https://www.nytimes.com/2020/06/15/...ing-with-cockroaches-and-bloody-pig-face.html
Was geschieht da erst mit "Nestbeschmutzern"?
Hängt natürlich von der Branche ab. Bei einem Supermarktkassierer ist es ziemlich egal. In meiner Unterbranche in der IT kennt man sich schnell mal.
Nun zu dem "Urteil": ein Online-Urteil in Hamburg mal wieder. Insbesondere dessen LG hat in Sachen "Online-Urteile" einen durchaus "speziellen" Ruf (man sehe sich nur z.B. Urteile im Bereich Link-Haftung u.ä. an), und wird sehr gern und oft gezielt genutzt, wenn man sich im Rahmen des "fliegenden" Gerichtsstands an ein Gericht der Wahl wenden kann, weil Online-Rechtsverstöße eben meist keinen rein lokalen Bezug haben und wird dabei auch vom dort ansässigen OLG wohl entsprechend "unterstützt"; s. dazu z.B.:
https://blog.esche.de/wo-klagen-bei-uwg-verstoessen-im-internet
Das Lustige ist ja, das LG Hamburg war auf der Seite von Kununu
Ganz ehrlich... ich finde das gut. Ich bin generell der Meinung, das auf jeder Online-Plattform klar erkennbar sein sollte, wer sich dahinter verbirgt. Denn wer nichts verbotenes macht, der kann auch kein Problem damit haben, dass sein Klarname irgendwo erkennbar ist. Damit würde man auch Online-Mobbing und diverse andere Straftaten effektiv bekämpfen können. Datenschutz (zumindest der Ausufernde in der EU) schützt meiner Meinung nach eher, diejenigen die nichts gutes im Schilde führen.
Eine etwas optimistische, um nicht zu sagen naive Sichtweise, nicht? Selbst hier hast du deine extremen "Fanboys" die sich sofort persönlich attackiert fühlen, wenn du nicht ihrer Meinung bist, dass Rot/Blau/Grün das Beste ist, und wir sind ein kleines Forum. Da braucht es nur 1-2 die nicht alle Nadeln an der Tanne haben, damit du Probleme bekommst.
Schon vergessen, dass Ärzte, die sich namentlich für Corona-Impfungen ausgesprochen haben, aktiv bedroht und teilweise in den Selbstmord getrieben wurden? Stell dir den Mob vor wenn du dich negativ über bspw. Apple auslässt.
Ich sehe hier mal beide Seiten. Ein AG darf einem schlechten AN kein negatives Zeugnis, sondern nur ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen, ihn also nicht bloß stellen. Anders herum sollen AN ihre AG schlecht bewerten dürfen.
Nur mal so als Gedankenanreiz.
Ach bitte, stellst du dich bewusst dumm? Es gibt die entsprechende Arbeitszeugnissprache die jeder Personaler versteht. "Er war stets bemüht" = brachte nichts auf die Reihe; "zeigte Verständnis für seine Aufgaben" = machte wenn überhaupt das absolute Minimum, etc.
Nur mal so als Gedankenanreiz