News OLG HH: Bewertungsportale wie Kununu müssen Klarnamen rausrücken

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Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Bewertungsportale wie Kununu bei negativen Bewertungen die Verfasser offenlegen müssen, damit Unternehmen diese Bewertungen verifizieren können.

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Hatte hierzu auf Tiktok ein Video gesehen, bei dem Kununu folgendes gepostet hat:

"... Es ist zu verstehen, dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt. Dieser Beschluss ist erstaunlicherweise ohne Anhörung von Kununu erlassen worden und regelt zunächst nur ein vorläufiges Rechtsverhältnis. Eine rechtsverbindliche und endgültige Entscheidung kann einzig und allein im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens erwirkt werden.

Daher werden wir diese Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren überprüfen lassen und sind sehr zuversichtlich, dass dort - wie bereits in der Vergangenheit durch andere Gerichte - in unserem Sinne entschieden wird.

Wir stellen klar, dass wir weiterhin die Identität unserer Nutzer schützen werden und uns aufgrund dieser Entscheidung nicht dazu verpflichtet sehen, die Klarnamen unserer Nutzer herauszugeben. Wir kämpfen weiterhin für die Rechte der Kununu Nutzer."
Das Video findet sich bei der Tiktokerin @humans_not_resources vom 17.02.2024.

Daher muss man abwarten, was hier rauskommen wird. Wenn tatsächlich ein Beschluss ohne Anhörung von Kununu erlassen worden ist, ist das ein Armutszeugnis für das Gericht. Man sollte immer beide Seiten anhören und nicht die eine weglassen. Von daher bin ich gespannt, was das nächste Gericht zu diesem Fall entscheiden wird.

Ich hoffe zu Gunsten Kununus bzw. des Nutzers. Wenn er zweifelsfrei nachgewiesen hat, dass er in einem entsprechenden Verhältnis stand, gibt es keinen Grund eine negative Bewertung löschen zu lassen bzw. den Klarnamen zu fordern - Ausnahme wären Beleidigungen oder was eben strafrechtliche Folgen haben könnte.
 
Unglaublich!

Erst einmal, danke liebe PCGH, dass ist toller Journalismus und schön, dass ihr das Thema hier aufgreift.

Das dürfte dann wohl den Tot von Bewertungsportalen bedeuten und wenn nicht physisch, dann inhaltlich, weil Unternehmen jetzt die Möglichkeit haben sich ihre Bewertungen "schön zu klagen".

Ich persönlich habe einmal ein Unternehmen bei Google bewertet, nicht gut, worauf hin versuchte das Unternehmen die Wertung löschen zu lassen, absolut ungerechtfertigt. Ich musste plausibel nachweisen, dass die Bewertung begründet war, was ich tat und Google liess sie online aber meine Identität würde ich dafür nicht hergeben.

Bei dem Beispiel wäre das sogar noch verkraftbar aber spätestens bei ehemaligen AGs definitiv nicht. Man stelle sich vor, AG sind auch untereinander organisiert, besteht Klarnamenpflicht hat der ehemalige AG die Möglichkeit über seine Branchenkontakte den ehem. AN in der Branche zu schädigen, so dass man da keinen Fuß mehr fassen kann und im Ergebnis haben Außenstehende beim Auslassen realistisch, kritischer Bewertungen dann nicht mehr die Möglichkeit ein ungeschöntes Bild eines möglichen, neuen AG zu erhalten.

Das bedeutet, AG können neben den eigen verfassten positiven Bewertungen, was intensiv genutzt wird, nun auch noch die negativen recht einfach löschen lassen. Was für eine Bananenrepublik. Ich frage mich wie es sein kann, dass Richter das so unterschiedlich werten.^^

MfG
 
Danke für die Zusatzinfo, ist sehr hilfreich bei der Einordnung! (Hätte auch im Artikel stehen können)
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Arbeitnehmer sollen die Klappe halten und schuften. Wo kommen wir hin, wenn Sie Rechte haben...?
Arbeitnehmer müssen die Klappe ja nicht halten.
Sie sollten sich aber auch nicht wie Trolle hinter Avatarnamen verbergen und echte existenzen und unternehmen mit ihren Meinungssalat gefährden.

Wer etwas schlechtes über seinen ehemaligen Arbeitgeber zu sagen hat, sollte dies auch offen mit seinem echten Namen tun können.

Wenn das in unserer Gesellschaft nicht funktioniert haben wir ein ganz anderes Problem an dem wir arbeiten müssen.
 
Wer etwas schlechtes über seinen ehemaligen Arbeitgeber zu sagen hat, sollte dies auch offen mit seinem echten Namen tun können.

Die meisten würden das auch mit echtem Namen tun, wenn nicht die Möglichkeit bestünde, dass gerechtfertigte Kritik mit dem runinieren der Zukunftsaussichten bestraft werden kann.

Wenn das in unserer Gesellschaft nicht funktioniert haben wir ein ganz anderes Problem an dem wir arbeiten müssen.

Dieses Problem haben wir schon lange. Nennt sich Vetternwirtschaft. Wird heute halt noch etwas ausgeweitet praktiziert.
Ein: "Hilfst du mir, helf ich dir"
Nur leider ist es schwer da initial in eine Position zu kommen.
Und wenn man es sich mit der falschen Person verspielt und die rachsüchtig ist, haste pech gehabt.
Da kannst du noch so im Recht sein.
Ein Anwalt den ich kenne sagt immer: "Es gibt einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen."
 
Ein Mittelweg ohne Benachteiligung des AN wäre schön. Aber es wäre schon ein Fortschritt, dass man AGs nur (Positiv sowie Negativ) bewerten kann, wenn man den Nachweis erbringt, dass man in Zeitperiode XY tatsächlich dort beschäftigt war. Aktuell kann in der Theorie bei jedem Bewertungsportal schreiben was ich möchte, unabhängig von einer (ehemaligen) Anstellung.
 
Wer etwas schlechtes über seinen ehemaligen Arbeitgeber zu sagen hat, sollte dies auch offen mit seinem echten Namen tun können.

Im dümmsten Fall wäre damit das Ende der Karriere besiegelt, von daher erscheint mir dein Gedankengang halbgar. Abseits davon wünschst doch auch du als Bewerber zu wissen, wie es um das Unternehmen bestellt ist. Bleibt zu hoffen, dass sich das Urteil erfolgreich anfechten lässt, wünsche ich doch auch zukünftig schwarze Schafe aussortieren.

mit frdl. Gruß
 
Wer etwas schlechtes über seinen ehemaligen Arbeitgeber zu sagen hat, sollte dies auch offen mit seinem echten Namen tun können.

Wenn das in unserer Gesellschaft nicht funktioniert haben wir ein ganz anderes Problem an dem wir arbeiten müssen.
Da stellt sich mir die Frage, von welchem rosaroten Paralleluniversum du träumst? Oder wieviel du schon mit toxischen Arbeitgebern/Arbeitsverhältnissen in Kontakt gekommen bist?

Für mich sieht die Realität so aus, dass Arbeitgeber fast immer in der deutlich stärkeren Position sind, ihre Interessen durchzusetzen. Je größer desto stärker kommt noch hinzu. Wer sich einmal nur mit dem Unwesen befasst hat, in dem clevere Rechtsanwälte Unternehmen darin schulen, selbst arbeitsrechtlich gut geschützte Mitarbeiter los zu werden, der muss erkennen wie stark das Missverhältnis in Sachen Gleichheit vor dem Gesetz hierzulande ausgeprägt ist.

Und das Märchen vom "Fachkräftemangel", in dem wir quasi eine für Arbeitnehmer vorteilhafte und starke Marktsituation hätten, findet in einer Zeit, die von einem rezessiven Wirtschaftsgeschehen geprägt ist, ein rasches und trübes Ende. Aber das ist insgesamt ein sehr großes und umfangreiches Thema.

Nun zu dem "Urteil": ein Online-Urteil in Hamburg mal wieder. Insbesondere dessen LG hat in Sachen "Online-Urteile" einen durchaus "speziellen" Ruf (man sehe sich nur z.B. Urteile im Bereich Link-Haftung u.ä. an), und wird sehr gern und oft gezielt genutzt, wenn man sich im Rahmen des "fliegenden" Gerichtsstands an ein Gericht der Wahl wenden kann, weil Online-Rechtsverstöße eben meist keinen rein lokalen Bezug haben und wird dabei auch vom dort ansässigen OLG wohl entsprechend "unterstützt"; s. dazu z.B.: https://blog.esche.de/wo-klagen-bei-uwg-verstoessen-im-internet
 
Arbeitnehmer müssen die Klappe ja nicht halten.
Sie sollten sich aber auch nicht wie Trolle hinter Avatarnamen verbergen und echte existenzen und unternehmen mit ihren Meinungssalat gefährden.

Wer etwas schlechtes über seinen ehemaligen Arbeitgeber zu sagen hat, sollte dies auch offen mit seinem echten Namen tun können.

Wenn das in unserer Gesellschaft nicht funktioniert haben wir ein ganz anderes Problem an dem wir arbeiten müssen.
So ein Unfug, von wegen Meinungsalat, hast du überhaupt den Artikel gelesen? Es ging ja darum, dass inhaltlich sehr glaubhaft gemacht wurde, dass die Bewertung zutrifft aber bei Klarnamenpflicht besteht ein berechtigtes Risiko, dass danach die Karriere in bestimmten Branchen hinüber ist, denn Arbeitgeber sind sehr gut untereinander vernetzt.

MfG
 
Ein Mittelweg ohne Benachteiligung des AN wäre schön. Aber es wäre schon ein Fortschritt, dass man AGs nur (Positiv sowie Negativ) bewerten kann, wenn man den Nachweis erbringt, dass man in Zeitperiode XY tatsächlich dort beschäftigt war. Aktuell kann in der Theorie bei jedem Bewertungsportal schreiben was ich möchte, unabhängig von einer (ehemaligen) Anstellung.
Genau so ist es aktuell geregelt. Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist dass die Bewertung ungerechtfertigt ist kann er sich an Kununu wenden. Die prüfen dann auf entsprechende Nachweise.

So sollte es meiner Meinung nach auch bleiben.
 
Genau so ist es aktuell geregelt. Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist dass die Bewertung ungerechtfertigt ist kann er sich an Kununu wenden. Die prüfen dann auf entsprechende Nachweise.

So sollte es meiner Meinung nach auch bleiben.
Okay, das ist natürlich gut zu wissen, danke für die Info. Ich bin nur (weil in diesem Thread auch erwähnt) unter anderem von Google-Bewertungen ausgegangen. Von Kununu kannte ich nur die Aussage von nem Kollegen der meinte, er musste für die Bewertung keine Nachweise hochladen. Wenn das natürlich nur bei einer Anfechtung der Bewertung gemacht werden muss ist das natürlich auch passend - spart auf jeden Fall ne Menge Verwaltungsarbeit. Leider lässt das zu viele positive "Bot-"Bewertungen zu. Naja, nix ist perfekt :D
 
Okay, das ist natürlich gut zu wissen, danke für die Info. Ich bin nur (weil in diesem Thread auch erwähnt) unter anderem von Google-Bewertungen ausgegangen. Von Kununu kannte ich nur die Aussage von nem Kollegen der meinte, er musste für die Bewertung keine Nachweise hochladen. Wenn das natürlich nur bei einer Anfechtung der Bewertung gemacht werden muss ist das natürlich auch passend - spart auf jeden Fall ne Menge Verwaltungsarbeit. Leider lässt das zu viele positive "Bot-"Bewertungen zu. Naja, nix ist perfekt :D
Bei Google funktioniert das genau so, siehe meine obige Schilderung.

MfG
 
Leider lässt das zu viele positive "Bot-"Bewertungen zu. Naja, nix ist perfekt :D
Richtig, die gegebenen "Machtverhältnis" machen das aber auch notwendig. Wenn ich als Arbeitnehmer grundsätzlich zu identifizieren bin mache ich mich wahnsinnig angreifbar. Die meisten Arbeitgeber sprechen miteinander und wenn da rauskommt dass ich durchaus bereit bin mich zu wehren spricht sich das schnell rum. Als Arbeitnehmer kann ich das nur in einem sehr viel kleineren Rahmen. Ergo muss die Arbeitnehmerseite geschützt werden.
 
Ganz ehrlich... ich finde das gut. Ich bin generell der Meinung, das auf jeder Online-Plattform klar erkennbar sein sollte, wer sich dahinter verbirgt. Denn wer nichts verbotenes macht, der kann auch kein Problem damit haben, dass sein Klarname irgendwo erkennbar ist. Damit würde man auch Online-Mobbing und diverse andere Straftaten effektiv bekämpfen können. Datenschutz (zumindest der Ausufernde in der EU) schützt meiner Meinung nach eher, diejenigen die nichts gutes im Schilde führen.
 
Richtig, die gegebenen "Machtverhältnis" machen das aber auch notwendig. Wenn ich als Arbeitnehmer grundsätzlich zu identifizieren bin mache ich mich wahnsinnig angreifbar. Die meisten Arbeitgeber sprechen miteinander und wenn da rauskommt dass ich durchaus bereit bin mich zu wehren spricht sich das schnell rum. Als Arbeitnehmer kann ich das nur in einem sehr viel kleineren Rahmen. Ergo muss die Arbeitnehmerseite geschützt werden.
Du, da bin ich absolut bei dir, es ging mir auch nicht darum, dass durch ein System der AN benachteiligt wird, im Gegenteil. Wenn man schon beim Verfassen der Bewertung nachweisen müsste, das man dort auch beschäftigt ist/war (ohne das diese Nachweise an den AG weitergeleitet werden natürlich) - dann hat das nur Vorteile für den AN. Den zum Einen kann dann weiterhin "ehrlich" bewertet werden, und jeder weiß, dass diese Bewertung von einem "verifizierten" User kam. Und zum anderen wird verhindert, dass sich Teamleiter oder sonstwer (hatte das mal in einem Aushilfsjob neben der Abendschule mitbekommen) mit mehreren Accounts positive Bewertungen erschummelt.
 
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