News OLG HH: Bewertungsportale wie Kununu müssen Klarnamen rausrücken

In diesem Fall geht es offensichtlich nicht um einen Troll, der unwahre Unterstellungen verbreitet hat. Die unter Pseudonym veröffentlichen Vorwürfe wurden belegt und das beschuldigte Unternehmen geht gegen diese anscheinend auch nicht weiter vor. Stattdessen will man jetzt herausfinden, wer die traurige Wahrheit öffentlich gemacht hat – aber wozu, wenn nicht um seinerseits verdeckte und zudem illegale Rachepraktiken umzusetzen oder umgekehrt ebenso fragwürdige Bestechungsversuche zur Vertuschung zu unternehmen?

Im Interesse der Datensparsamkeit sollte das Gericht meiner Meinung nach schlicht darauf abstellen, dass der Kläger überhaupt kein begründetes Anliegen haben kann, für dass er den Namen erfahren müsste. Die öffentliche Verbreitung erfolgt nicht durch einen Ex-Mitarbeiter, sondern durch ein Portal, mit dem man nie ein Angestelltenverhältnis hat. Prüfung abgeschlossen. Auf welchem Wege das Portal von den Missständen erfahren hat, ist unerheblich solange sie wahr sind. Nur bei erfundenen Vorwürfen wäre es wichtig, denjenigen zu finden, der sie in die Welt gesetzt hat – im Rahmen einer Strafverfolung, nicht auf Anfrage eines Unternehmens/Unternehmers, das/der gerne Daten sammeln möchte.
Danke für die tolle und verständliche Schilderung . Damit ist das auch für mich nachvollziehbarer :)
 
Ich sehe hier mal beide Seiten. Ein AG darf einem schlechten AN kein negatives Zeugnis, sondern nur ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen, ihn also nicht bloß stellen. Anders herum sollen AN ihre AG schlecht bewerten dürfen.
Ja klar, und es gibt auch überhaupt keine unterschwelligen Formulierungen, die nur auf den ersten Blick wohlwollend positiv klingen? - Siehe z.B.: https://www.bewerben.de/arbeitszeugnis-formulierungen.htm
Bzw. ich gehe davon aus, Du hattest noch nicht viel persönliche Erfahrung mit Arbeitszeugnissen, Bewerbungen usw. oder bist tatsächlich nur von sehr rechtschaffenen Menschen als Arbeitgeber umgeben?

Hintergrundchecks des Online-Sozialverhaltens von Bewerbern sind heute selbst bei Kleinbetrieben Standard. Bei einem Klarnamenzwang kannst du quasi alles, was private Online-Äußerungen usw. betrifft, künftig auf breiter Basis knicken, denn dann würde selbst jede Online-Äußerung aus Jugendtagen ggf. gegen einen ausgelegt oder wird zumindest erklärungsbedürftig.

Jeder der derlei Phantasien für mehr vorgebliche Rechtssicherheit hegt, sollte sich zuvor auch Mal mit Phänomenen wie Digital Stalking, Identitätsdiebstahl und Persönlichkeits-Fakes befassen. Von der dann allgegenwärtigen Überwachung von allem und jedem ganz abgesehen. Und von dem, was die Datenkraken dieser Welt alles mit diesen frei verfügbaren Echtnamen samt inhaltlicher Online-Zuordnungen dann anfangen würden, ganz abgesehen.

Und ich hab da noch nicht einmal KI und LLMs ins Spiel gebracht, die für "Trainingszwecke" aktuell mit allem was irgendwie online zu finden ist, gefüttert wird.

Wer diese Büchse der Pandora öffnen will, sollte auch für alle Folgen umfassend persönlich haftbar gemacht werden können.
 
Unternehmer sollten ihre Fluktuation offenlegen im Gegenzug und dazu offen Stellung nehmen.

Betriebszugehörigkeitsjahre offen legen.

Rest kann ja dem Interessenten überlassen werden wie er darüber denkt.
 
In diesem Fall geht es offensichtlich nicht um einen Troll, der unwahre Unterstellungen verbreitet hat. Die unter Pseudonym veröffentlichen Vorwürfe wurden belegt und das beschuldigte Unternehmen geht gegen diese anscheinend auch nicht weiter vor. Stattdessen will man jetzt herausfinden, wer die traurige Wahrheit öffentlich gemacht hat – aber wozu, wenn nicht um seinerseits verdeckte und zudem illegale Rachepraktiken umzusetzen oder umgekehrt ebenso fragwürdige Bestechungsversuche zur Vertuschung zu unternehmen?

Im Interesse der Datensparsamkeit sollte das Gericht meiner Meinung nach schlicht darauf abstellen, dass der Kläger überhaupt kein begründetes Anliegen haben kann, für dass er den Namen erfahren müsste. Die öffentliche Verbreitung erfolgt nicht durch einen Ex-Mitarbeiter, sondern durch ein Portal, mit dem man nie ein Angestelltenverhältnis hat. Prüfung abgeschlossen. Auf welchem Wege das Portal von den Missständen erfahren hat, ist unerheblich solange sie wahr sind. Nur bei erfundenen Vorwürfen wäre es wichtig, denjenigen zu finden, der sie in die Welt gesetzt hat – im Rahmen einer Strafverfolung, nicht auf Anfrage eines Unternehmens/Unternehmers, das/der gerne Daten sammeln möchte.
Mit Trollen ist leider immer zu rechnen. Auch ein Konkurrent kann negative Bemerkungen gegen seinen Wettbewerber platzieren. Bisher hält sich diese Praxis aber in Grenzen, da dieser dann wiederum damit rechnen muss, so behandelt zu werden. Und irgendwie kommt in der Branche dann doch raus, wer der Übeltäter war.

In denke, dass anonyme Bewertungen mit guten Aussagen und dementsprechender Betriebszugehörigkeit begründet sind. Schließlich hat der Arbeitnehmer auch nach Abschluss des Berufsverhältnisses Forderungen an seinen Ex-Arbeitgeber, die dieser auch nicht unbedingt erfüllen muss (gutes Arbeitszeugnis, evtl. ein sozialer finanzieller Abschluss). Eine Bewertung mit Klarnamen schadet diesem Anliegen im Nachhinein.

Meiner Erfahrung nach ist ein seriöser Arbeitgeber sehr stark daran interessiert, dass der Arbeitnehmer gut über das Unternehmen schreibt/spricht. Diverse Internetportale können einem Unternehmen durchaus schaden zufügen.

Meist kommt es dann zu einer großzügigeren finanziellen Regelung, mit dem Verweis das Unternehmen positiv zu bewerten.
 
Wenn tatsächlich ein Beschluss ohne Anhörung von Kununu erlassen worden ist, ist das ein Armutszeugnis für das Gericht. Man sollte immer beide Seiten anhören und nicht die eine weglassen.
So funktionieren einstweilige Verfügungsverfahren aber nicht (s. auch §937 (2) ZPO). Über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird regelmäßig ohne mündliche Verhandlung aufgrund der Dringlichkeit(en) entschieden. Solche Beschlüsse sind daher auch nicht endgültig, sondern immer nur eine vorläufige Regelung.

Daher hat man auch immer die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, was dann auch zwangsläufig zur mündlichen Verhandlung führt.
 
Klarnamen kann sich der Unternehmer eh geben lassen, wenn er Geld an Kununu zahlt. Mit den daten der Bewerter verdient Kununu sein Geld. Habe ich selbst schon bitter erfahren müssen, weil mein Chef später auf mich zu kam und nicht amused war, dass ich bei Kununu etwas geschrieben habe. Er hat danach auch den Eintrag, obwohl er der Wahrheit entsprach löschen lassen. Jetzt funktioniert das Modell hinter Kununu so nicht mehr, das dürfte dem Unternehmen sehr viel Geld aus der Kasse spülen.
 
Bis ein unzufriedener Mitwisser das Unternehmen verlässt, dich anschwärzt und du und diverse andere Unternehmen die mitmachen mit teuren Klagen überzogen werden. Ist ein Risiko für nichts.

Wenn "anschwärzen" von realen Missständen private Folgeschäden haben kann, weil man sich dafür nackt ins Internet stellen muss, dann wird das Risiko so einer Anschwärzung wohl eher klein bleiben. Erst recht für ein Unternehmen, dass darauf spezialisiert, ist Kritik aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen – so wie hier der beauftragte Dienstleister, welcher die eigentliche Klage übernommen hat.

Umgekehrt ist das "teuer" bei DSGVO-Verstößen relativ, denn die ist zahnlos: Wenn Unternehmen persönliche Daten illegal speichern, ist noch kein Schaden entstanden. Damit Geschädigte eine Entschädigung erhalten, müssen sie aber sogar den kausalen Zusammenhang zu einem konkreten, individuellen Schaden nachweisen. Deine Bewerbung wurde von allen Firmen in großem Umkreis abgewiesen? Diese Firmen greifen alle auf den gleichen Dienstleister für Personalberatung und Bewerber-Asessments zurück? Dieser Dienstleister bietet auch Kontra-Kritik-Klagen an und speichert laut einem Whistleblower alle Personaldaten DSGVO-widrig in einer Datenbank, möglicherweise auch deine? Viel Glück damit, eine Verknüpfung zwischen diesen Aspekten nachzuweisen. Die Firmen werden sich nämlich alle "gute Gründe" für die Ablehnung zurechtgelegt haben, schon um ganz allgemein vor Diskriminerungsklagen sicher zu sein. Also hat der DSGVO-Verstoß des Dienstleisters gar nichts mit deiner Arbeitslosigkeit zu tun. Der wird nur dazu verdonnert, die Datensammlung zu vernichten – und ob dass dann nachhaltig geschieht, oder ob die Datenbank im Backup-Service des Schwipp-Schwagers "versehentlich" weiter existiert, bleibt abzuwarten. Solche Verstöße können zwar nachhaltig den Ruf einer Firma als gesetzestreuen Dienstleister "ruiniern", aber dem Vorurteil kümmert das Inkasso-Unternehmen, Privatdetektive, Telemarketer und natürlich Datenbroker im allgemeinen wenig.

In diesem konkreten Fall käme hinzu, dass bei einem generellen Klarnamen-Auskunftsanspruch gar keine Datenbank mehr benötigt wird. Der Klagende hat gegenüber Kununu einzig und allein deswegen Ansprüche erhoben, weil eine Kritik bei Kununu beansprucht, von einem Insider des Mandanten des Klagenden zu stammen. Wenn das ausreicht, dann kann man die persönlichen Daten des Kritikers auch in Zukunft jederzeit wieder neu anfordern – und nicht nur von ihm, sondern von beliebig vielen in beliebigem Umfang. Kununu wäre quasi gezwungen, genau so eine Datenbank selbst zu pflegen und müsste jedem Zugriff gewähren, der Ziel einer Kritik wird. Bequemer kann man unbequeme Aufdecker wohl nicht angehen.

Danke für die tolle und verständliche Schilderung . Damit ist das auch für mich nachvollziehbarer :)

Disclaimer: Der erste Absatz war nur eine Zusammenfassung des News-Inhalts und der zweite ausdrücklich eine Meinung. Aber schön, dass andere meine Meinung für nachvollziehbar halten. :-)

Mit Trollen ist leider immer zu rechnen. Auch ein Konkurrent kann negative Bemerkungen gegen seinen Wettbewerber platzieren. Bisher hält sich diese Praxis aber in Grenzen, da dieser dann wiederum damit rechnen muss, so behandelt zu werden. Und irgendwie kommt in der Branche dann doch raus, wer der Übeltäter war.

Das hängt vom Segment ab. Ich habe schon Anfang des letzten Jahrzehnts Firmen zu niederschmetternden Online-Kritiken beraten, die offensichtlich von Konkurrenten kamen. Damals war der Rechtsrahmen noch weitaus unklarer (und ich auch nicht juristisch damit betraut – da fehlt mir auch die Ausbildung zu – sondern rein online-praktisch), Gerichtsverfahren im "Neuland" hätten ewig gedauert und entsprechend viel gekostet, aber die Schäden waren stellenweise schon massiv. Vor allem die Hamburger Schlüsseldienste sind mit da negativ in Erinnerung geblieben. Da müssen mehrere systematisch ihre Mitbewerber mit Fake-Accounts runtergeputzt haben. Aber was erwartet man von einer Branche, in der z.B. Tricksereien schon so viel Tradition haben, dass die Hälfte der Läden Namen mit "AAAAA" oder "ZZZZZ" hat, um in den Gelben Seiten ganz am Anfang oder Ende ihres Blocks zu landen?
 
Das hängt vom Segment ab. Ich habe schon Anfang des letzten Jahrzehnts Firmen zu niederschmetternden Online-Kritiken beraten, die offensichtlich von Konkurrenten kamen. Damals war der Rechtsrahmen noch weitaus unklarer (und ich auch nicht juristisch damit betraut – da fehlt mir auch die Ausbildung zu – sondern rein online-praktisch), Gerichtsverfahren im "Neuland" hätten ewig gedauert und entsprechend viel gekostet, aber die Schäden waren stellenweise schon massiv. Vor allem die Hamburger Schlüsseldienste sind mit da negativ in Erinnerung geblieben. Da müssen mehrere systematisch ihre Mitbewerber mit Fake-Accounts runtergeputzt haben. Aber was erwartet man von einer Branche, in der z.B. Tricksereien schon so viel Tradition haben, dass die Hälfte der Läden Namen mit "AAAAA" oder "ZZZZZ" hat, um in den Gelben Seiten ganz am Anfang oder Ende ihres Blocks zu landen?
Im IT Gewerbe geht es da schon seriöser zu. Eine Branche bei der es um Vertrauen geht, ist da womöglich weniger betroffen. Denn keiner vertraut einem IT Dienstleister seine Daten an, der für seine unlauteren Praktiken bekannt ist.

Bei uns in der Region treffen sich die regionalen IT-Dienstleister alle paar Monate und supporten sich gegenseitig, obwohl ein Konkurrenzverhältnis besteht. Bei der Gelegenheit wird dann auch vor inkompetenten und sozial schwierigen Mitarbeitern gewarnt, die ausgeschieden sind. Es sollte, abseits von Bewertungsportalen, auch dem Arbeitnehmer daran gelegen sein, sich möglichst korrekt zu verabschieden.

Ich denke, es geht in vielen Branchen sehr gerecht zu. Aber natürlich nicht bei allen (Schlüsseldienste, Putzkolonnen, Schnell Restaurants etc.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz ehrlich... ich finde das gut. Ich bin generell der Meinung, das auf jeder Online-Plattform klar erkennbar sein sollte, wer sich dahinter verbirgt. Denn wer nichts verbotenes macht, der kann auch kein Problem damit haben, dass sein Klarname irgendwo erkennbar ist.

Das ist eine tolle Idee, wenn man Martin Müller heißt. Meine Namenskombination gibt es in der Schweiz genau zweimal. Wenn also ein 16-Jähriger austickt, weil ich was Negatives über sein Lieblingsspiel geschrieben habe, besteht eine 50% Chance, dass er das richtige Haus „Swattet“. Ganz ehrlich, das Netz ist voller Psychos und ich würde es vorziehen, wenn die nicht wüssten, wo ich wohne.
 
Einer meiner ehemaligen Chef´s ist ein richtiger Querolant, der würde einen wegen jedem Furz verklagen.
Der hat z.B. Kollegen wenn sie mal Krank waren danach immer 1 bis 3 Wochen Strafarbeiten lassen.

Trolle als Grund keine schlechten Firmen mehr beim Namen nennen zu dürfen halte ich für Abenteuerlich.
 
Wenn "anschwärzen" von realen Missständen private Folgeschäden haben kann, weil man sich dafür nackt ins Internet stellen muss, dann wird das Risiko so einer Anschwärzung wohl eher klein bleiben. Erst recht für ein Unternehmen, dass darauf spezialisiert, ist Kritik aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen – so wie hier der beauftragte Dienstleister, welcher die eigentliche Klage übernommen hat.
Anschwärzen in form von beschwerde bei Behörden...
Umgekehrt ist das "teuer" bei DSGVO-Verstößen relativ, denn die ist zahnlos: Wenn Unternehmen persönliche Daten illegal speichern, ist noch kein Schaden entstanden. Damit Geschädigte eine Entschädigung erhalten, müssen sie aber sogar den kausalen Zusammenhang zu einem konkreten, individuellen Schaden nachweisen. Deine Bewerbung wurde von allen Firmen in großem Umkreis abgewiesen? Diese Firmen greifen alle auf den gleichen Dienstleister für Personalberatung und Bewerber-Asessments zurück? Dieser Dienstleister bietet auch Kontra-Kritik-Klagen an und speichert laut einem Whistleblower alle Personaldaten DSGVO-widrig in einer Datenbank, möglicherweise auch deine? Viel Glück damit, eine Verknüpfung zwischen diesen Aspekten nachzuweisen. Die Firmen werden sich nämlich alle "gute Gründe" für die Ablehnung zurechtgelegt haben, schon um ganz allgemein vor Diskriminerungsklagen sicher zu sein. Also hat der DSGVO-Verstoß des Dienstleisters gar nichts mit deiner Arbeitslosigkeit zu tun. Der wird nur dazu verdonnert, die Datensammlung zu vernichten – und ob dass dann nachhaltig geschieht, oder ob die Datenbank im Backup-Service des Schwipp-Schwagers "versehentlich" weiter existiert, bleibt abzuwarten. Solche Verstöße können zwar nachhaltig den Ruf einer Firma als gesetzestreuen Dienstleister "ruiniern", aber dem Vorurteil kümmert das Inkasso-Unternehmen, Privatdetektive, Telemarketer und natürlich Datenbroker im allgemeinen wenig.
Das dürfte zu sehr vom Einzelfall abhängen und kaum pauschalisierbar sein. Gerade wenn das Personen mit nachweisbarer Expertise erwischen sollte dürften die Gründe schon sehr dünn werden.
Du machst dich als Unternehmen angreifbar, hast ggf. einen Imageschaden. Selbst wenn du es schaffst Klagen abzuwälzen musst du Zeit dafür investieren und das kostet Geld. Zumal auch potentiell Bußgelder drohen. Aus einer Kosten-Nutzen Sicht steht es in keinem Verhältnis zu dem was man Gewinnen kann.
In diesem konkreten Fall käme hinzu, dass bei einem generellen Klarnamen-Auskunftsanspruch gar keine Datenbank mehr benötigt wird. Der Klagende hat gegenüber Kununu einzig und allein deswegen Ansprüche erhoben, weil eine Kritik bei Kununu beansprucht, von einem Insider des Mandanten des Klagenden zu stammen. Wenn das ausreicht, dann kann man die persönlichen Daten des Kritikers auch in Zukunft jederzeit wieder neu anfordern – und nicht nur von ihm, sondern von beliebig vielen in beliebigem Umfang. Kununu wäre quasi gezwungen, genau so eine Datenbank selbst zu pflegen und müsste jedem Zugriff gewähren, der Ziel einer Kritik wird. Bequemer kann man unbequeme Aufdecker wohl nicht angehen.
Da widerspreche ich nicht. Wenn das ausreicht um an die echten Namen zu kommen dann gute Nacht. Dann muss man sich aber fragen was die DSGVO noch soll.
Wobei man dann davon ausgehen kann, dass die Plattform entweder stirbt oder eben einfach die Bewertung gelöscht wird.
 
Ich verstehe die Begründung hinter dem Urteil nicht. Klar, negatives Reviewbombing und dergleichen muss nicht sein. Der Verfasser muss doch aber nur nachweisen, dass das Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Das kann er mittels Gehaltszettel, Arbeitsvertrag, etc. an Kununu einfach nachweisen, ohne, dass die den Namen an den AG rausrücken müssen. Zumal, welcher fragwürdige AG wird dann zugeben, dass das Beschäftigungsverhältnis bestanden hat?

Hab neulich eine alternative Taktik gelesen:
Ein Typ hat über seinen scheinbar recht lausigen, ehemaligen AG übertrieben positive Bewertungen verfasst (überzogenes Gehalt, heftige Benefits, etc.) Die Firma hatte daraufhin Probleme neue Leute zu finden. Zwar einen Haufen Bewerber, aber die Leute bei den Verhandlungen dachten, sie werden über den Tisch gezogen.
:devil:

Arbeitnehmer müssen die Klappe ja nicht halten.
Sie sollten sich aber auch nicht wie Trolle hinter Avatarnamen verbergen und echte existenzen und unternehmen mit ihren Meinungssalat gefährden.

Wer etwas schlechtes über seinen ehemaligen Arbeitgeber zu sagen hat, sollte dies auch offen mit seinem echten Namen tun können.

Wenn das in unserer Gesellschaft nicht funktioniert haben wir ein ganz anderes Problem an dem wir arbeiten müssen.
Entweder hattest du extremes Glück bei deinen bisherigen Anstellungen, bist sehr naiv, oder arbeitest in einer geschützten Werkstätte.
Als Arbeitnehmer sitzt du aus Prinzip einmal am kürzeren Hebel. Und selbst, wenn sich die meisten Menschen korrekt verhalten, es braucht nur ein rachsüchtiges A*schloch um dir nachhaltig zu schaden.
Das kann von Verleumdungsklagen reichen, weil das Geschriebene zwar stimmt aber von dir nicht (mehr) bewiesen werden kann. Bis hin zu Rufschädigung im Berufssegment wodurch du nichts Brauchbares mehr in deiner Sparte findest.
"Best-case" ist ein Problem bei zukünftigen Bewerbungen, weil die anstellende Firma Angst vor schlechten Bewertungen hat und mit dir kein "Risiko" eingehen will.
Ebay Angestellte schickten Kakerlaken und Schweinsköpfe an die Verfasser eines Newsletters, weil die eBay negativ erwähnten ffs: https://www.nytimes.com/2020/06/15/...ing-with-cockroaches-and-bloody-pig-face.html
Was geschieht da erst mit "Nestbeschmutzern"?

Hängt natürlich von der Branche ab. Bei einem Supermarktkassierer ist es ziemlich egal. In meiner Unterbranche in der IT kennt man sich schnell mal.
Nun zu dem "Urteil": ein Online-Urteil in Hamburg mal wieder. Insbesondere dessen LG hat in Sachen "Online-Urteile" einen durchaus "speziellen" Ruf (man sehe sich nur z.B. Urteile im Bereich Link-Haftung u.ä. an), und wird sehr gern und oft gezielt genutzt, wenn man sich im Rahmen des "fliegenden" Gerichtsstands an ein Gericht der Wahl wenden kann, weil Online-Rechtsverstöße eben meist keinen rein lokalen Bezug haben und wird dabei auch vom dort ansässigen OLG wohl entsprechend "unterstützt"; s. dazu z.B.: https://blog.esche.de/wo-klagen-bei-uwg-verstoessen-im-internet
Das Lustige ist ja, das LG Hamburg war auf der Seite von Kununu :ugly:
Ganz ehrlich... ich finde das gut. Ich bin generell der Meinung, das auf jeder Online-Plattform klar erkennbar sein sollte, wer sich dahinter verbirgt. Denn wer nichts verbotenes macht, der kann auch kein Problem damit haben, dass sein Klarname irgendwo erkennbar ist. Damit würde man auch Online-Mobbing und diverse andere Straftaten effektiv bekämpfen können. Datenschutz (zumindest der Ausufernde in der EU) schützt meiner Meinung nach eher, diejenigen die nichts gutes im Schilde führen.
Eine etwas optimistische, um nicht zu sagen naive Sichtweise, nicht? Selbst hier hast du deine extremen "Fanboys" die sich sofort persönlich attackiert fühlen, wenn du nicht ihrer Meinung bist, dass Rot/Blau/Grün das Beste ist, und wir sind ein kleines Forum. Da braucht es nur 1-2 die nicht alle Nadeln an der Tanne haben, damit du Probleme bekommst.
Schon vergessen, dass Ärzte, die sich namentlich für Corona-Impfungen ausgesprochen haben, aktiv bedroht und teilweise in den Selbstmord getrieben wurden? Stell dir den Mob vor wenn du dich negativ über bspw. Apple auslässt.
Ich sehe hier mal beide Seiten. Ein AG darf einem schlechten AN kein negatives Zeugnis, sondern nur ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen, ihn also nicht bloß stellen. Anders herum sollen AN ihre AG schlecht bewerten dürfen.

Nur mal so als Gedankenanreiz.
Ach bitte, stellst du dich bewusst dumm? Es gibt die entsprechende Arbeitszeugnissprache die jeder Personaler versteht. "Er war stets bemüht" = brachte nichts auf die Reihe; "zeigte Verständnis für seine Aufgaben" = machte wenn überhaupt das absolute Minimum, etc.

Nur mal so als Gedankenanreiz
 
Das überrascht mich jetzt nicht.
Wenn eigene negative Bewertungen plötzlich verschwinden, war vermutlich eine dieser spezialisierten Kanzlein im Spiel ;)
Die meisten Nutzer hier werden die Praktiken von Unternehmen bei Bewertungen auf Yelp, Tripadvisor oder Google kennen.

Vor ein paar Jahren, wurde ich von Google sogar aufgefordert einen Nachweis zu erbringen, dass ich in einem Restaurant tatsächlich Kunde gewesen bin. (2 Sterne Bewertung, sachliche Kritik und Verbesserungsvorschläge).

Zu diesem Zeitpunkt war die Bewertung allerdings schon über 7 Jahre her, selbst wenn ich eine Rechnung des Restaurants mitgenommen hätte - solange bewahrt die niemand auf!

Auf diese Weise lassen sich Bewertungen bequem bereinigen, je einfache je länger das Unternehmen existiert.
Auf der anderen Seite kann man sich positive Bewertungen im 100er Paket von klickfarmen kaufen - verkehrte Welt.

Man kann leider heutzutage nicht mehr viel auf Online Bewertungen geben :(
 
Da widerspreche ich nicht. Wenn das ausreicht um an die echten Namen zu kommen dann gute Nacht. Dann muss man sich aber fragen was die DSGVO noch soll.
Wobei man dann davon ausgehen kann, dass die Plattform entweder stirbt oder eben einfach die Bewertung gelöscht wird.

Meiner Meinung nach soll die DSGVO politischen Willen ausdrücken, ohne die Wirtschaft zu benachteiligen...

Im konkreten Fall würde es jedenfalls darauf hinauslaufen: Wenn der Inhalt der Bewertung keine Rolle spielt, dann gibt es nur noch den Aspekt "Unternehmen wurde bewertet". Das würde dann für ein Auskunftsrecht reichen. Inhaltsbezogenes, also beispiel eine Auskunft bei übler Nachrede, ist dagegen längst in entsprechenden Gesetzen geregelt. Da braucht man kein Grundsatzurteil. Meinem Eindruck nach will der Kläger hier erzwingen, dass Bewertungen erst veröffentlicht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht oder bestand. Und diese Prüfung will er als (Ex-)Arbeitgeber natürlich selbst vornehmen (anders geht es ja DSGVO-technisch gar nicht^^).
Das bedeutet im Prinzip "nur bewerten, wenn der Ex-Chef seinen Segen gibt".
 
Womit sich wieder zeigt in was für einer katastrophalen Zeit wir leben!

Damit hast als Unternehmen bei JEDER Bewertung die Möglichkeit zu lügen und kannst direkt jede Kritik vernichten!

Lächerlich! Kritik ist in 99% berechtigt und auch berechtigt formuliert. Wird beleidigt, klar, dann muss gelöscht werden, aber so? Gibt mal wieder den falschen Leuten zu viel macht, man sieht ja in der Politik welche Katastrophe bei heraus kommt!
 
Bis ein unzufriedener Mitwisser das Unternehmen verlässt, dich anschwärzt und du und diverse andere Unternehmen die mitmachen mit teuren Klagen überzogen werden. Ist ein Risiko für nichts.
Pff, du glaubst das wär illegal? Das ist ne Marktlücke.
Headhunter arbeiten schon ähnlich, also übernimmt die Blacklist einfach irgendein Unternehmen namens "Human Consultant Inc" oder so und macht noch Profit damit.
 
Anonymität darf nicht zum Privileg werden sondern muss selbstverständlich sein. Wir sind so schon gläsern genug im jetzigen Jahrhundert.

Klar ist das ein Problem, dass Menschen im Internet Dinge äußern, die sie einer jeweiligen Person ggü. in echt nicht sagen würden. Das ist aber nur eine Facette dieser "Freiheit" bzw. bezieht sich das Problem auf Beleidigungen, Trollerei oder irgendwelche Behauptungen. Die andere Facette sind dann sachliche Wahrheiten, die man vielleicht auch jemandem "ins Gesicht" sagen würde aber aufgrund der Konsequenzen eben meidet bzw. es nur Stellen tut, wo man eben anonym dabei sein kann.

Es wäre utopisch daran zu hoffen, dass die Menschheit sich in dem Maße entwickelt, dass für diese Dinge keine Anonymität mehr gebraucht wird, weil Niemand aufgrund der Kritik oder einer verbreiteten Wahrheit X irgendwie ausgestoßen, diskriminiert, rausgeekelt oder sonstwas wird.

Abgesehen davon: Wenn Unternehmen in ihrer Werbung ihr Produkt, sich selbst oder ihre Dienstleistungen auch künstlich pushen bzw. stets idealisiert oder teils realitätsfern darstellen dürfen, dann sollte eine Privatperson weiterhin die Möglichkeit besitzen, die Realitätsnähe zu bewerten, ohne dafür anbelangt zu werden. In der Arbeitswelt klappt das für üblich nur Anonym. Sobald eine Zuordnung stattfinden kann, gibt es deutlich weniger Kritik, deutlich weniger Meinungen und somit deutlich mehr "Gehorsam".
 
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