Man darf aber nicht vorrangig mit einer halbautomatischen 9mm Handfeuerwaffe jagen gehen.
Zur
Nachsuche werden auch keine 9mm Handfeuerwaffen eingesetzt, sondern Handfeuerwaffen mit größerem Kaliber.
Apropos: Was ereifert ihr euch immer an 9mm?
Beim Sport werden größtenteils Luftdruckgetrieben Waffen eingesetzt ( CO2-Waffen ).
Nein.
Wo aber ist die Notwendigkeit eine Schusswaffe zu besitzen?
Der Waffenbesitz ist kein Privileg, sondern ein Recht
(es heißt nicht umsonst "Waffenrecht")! Eines, das der Gesetzgeber grundlos einschränkt. Es ist zwar leider kein Grundrecht, aber der Gesetzgeber darf ohne triftigen Grund kein Recht einschränken. Die Amokläufe(die keine sind, weil sie nicht spontan passieren sondern lange geplant werden) an Schulen sind tragisch, ja, aber die Hetze der Medien auf die gesetzestreuen Waffenbesitzer gleicht einer Hexenjagd. Es wird von vorneherein angenommen, daß der Besitzer einer Waffe neurotisch, unzuverlässig, potenziell gewalttätig und nicht berechenbar sei. Die Statistiken belegen aber das genaue Gegenteil.
Trotzdem herrscht im Volk und bei den Politikern eine Phobie gegenüber Waffen(Hoplophobie) und Menschen die diese besitzen. Das wiederum ist ein Beleg dafür, was Indokrination und schlechte Filme im Gehirn anrichten können.
sondern nur für eine Verschärfung der Gesetze, was meiner Meinung nach denkbar und auch vollkommen in Ordnung ist.
Seit 1973 wird das Waffengesetz immer weiter verschärft. Gewinn für die Sicherheit?
KEINER. Was die wenigsten wissen ist, dass wir vor 1973 ein Waffenrecht hatten das nicht soviel strenger war als das einiger amerikanischer Bundesstaaten
(hier nochmal der Hinweis, das beim Waffenrecht jeder Bundesstaat in den USA sein eigenes Süppchen kochen kann/darf, in einzelnen Fällen sogar jeder County innerhalb eines Bundesstaat, solange sie damit nicht gegen den Second Amendment verstoßen). Langwaffen aller Kaliber waren frei ab 18(!), Kurzwaffen erforderten minimale Zugangsvoraussetzungen, "Bedürfnis" brauchte man keins, Zahlenmäßige Beschränkungen gab es auch nicht, Waffenscheine wurden auch an Privatpersonen recht liberal vergeben, einzig durch das Kriegswaffenkontrollgesetz(KWK) gab es Einschränkungen bzgl. dessen was man besitzen darf.
Die heutige Situation: Jeder Waffenbesitzer wird halbjährlich vom jeweiligen LKA überprüft. Finden sich Einträge im Führungszeugnis oder Punkte in Flensburg, dann sind Waffenbesitzkarte und Waffen weg! Man zeige mir einen Bürger oder eine Bevölkerungsgruppe, welche ohne konkrete Verdachtsmomente derart scharf überwacht wird.
Um überhaupt in den Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe zu kommen muss man die
hier genannten gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Eine Anmerkung dazu am Rande: Es genügt nicht das polizeiliche Führungszeugnis, wo abgesessene Straftaten nach gewisser Zeit wieder gelöscht werden!
da darf man mit allen Waffen jagen gehen ).
Nein, ansonsten hätte ich gerne Quellen für deine gewagte Behauptung.
getrennte AUfbewahrung von Munition und Waffen?
Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition ist heute schon längst Pflicht. Siehe dazu:
WaffG §36 - Aufbewahrung von Waffen und Munition
Wieviele Waffen im Umlauf sind lässt sich sicherlich nicht mehr so leicht feststellen,
Unsinn. Sämtliche erlaubnispflichtigen (legalen) Waffen sind bereits bei den zuständigen Behörden registriert und auf der Waffenbesitzkarte eingetragen.
Wenn man ab und zu einen Wettkampf hat braucht man zuhause keine 10000 Schuss Munition.
Was bin ich froh, das solche Leute noch nicht darüber entscheiden dürfen/können was ich zuhause brauche oder nicht.
In deutschland gibt es aber das gewaltmonopl das bei der polizeii liegt.
Dieses Gewaltmonopol ist vom Grundsatz her durchaus vernünftig, denn Lynchjustiz möchte auch ich nicht. Dennoch ist es nicht sinnvoll es so zu handhaben wie es derzeit ist. Es führt nämlich zu einigen perversen Realitäten:
Die Politik will uns nämlich kein Recht auf Selbstverteidigung (schon gar nicht bewaffnete) einräumen. Das sieht man auch deutlich an der letzten Waffenrechtsnovelle in der praktisch alle Selbstschutzmittel de facto verboten wurden, mit Ausnahme des Tränengases, da alle anderen Dinge (Messer, Schlagstöcke etc.) nicht mehr geführt werden dürfen.
Zumal ist nach der derzeitigen Handhabe Waffengewalt nur dann legitim, wenn der Staat sie gegen seine Bürger einsetzt(!), um diese zu zwingen, seine Gesetze zu befolgen. Nun, ich bin kein Weltfremder und weiß das manchmal Gesetze und deren Einhaltung erzwungen werden müssen – auch mit Waffengewalt – sonst wäre die Polizei gegenüber Schwerkriminellen ein zahnloser Tiger.
Es ist für mich aber weder demokratisch noch rechtsstaatlich dass man gleichzeitig die Bevölkerung entwaffnet mit der Begründung das Gewaltmonopol läge beim Staat. Das führt dazu dass man nicht nur das Recht auf Selbstverteidigung bzw. Notwehr aushebelt, sondern auch Grundrechte wie das aus Leben und Körperliche Unversehrtheit sowie indirekt auch den Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes. Hier heißt es, das jeder Deutsche das Recht und die Pflicht zum Widerstand hat, sollte versucht werden unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Die Frage ist dann aber wie man denn gegen einen bewaffneten Staatsapperat Widerstand leisten sollte, der durch die Gewaltmonopol-Doktrin rücksichtslos Waffengewalt gegen seine Bürger anwenden darf wenn diese sich nicht fügen, wenn man als Bürger selbst unbewaffnet ist. Wenn man sich die Geschichte ansieht, werden von Diktaturen oder in Vorbereitung von Diktaturen als eines der ersten Dinge die Waffen in privater Hand verboten. So war es im dritten Reich, so war es in der DDR, so war es in der Sowjetunion, in China und war und ist in praktisch jeder anderen Diktatur auf der Welt. Es ist für mich nicht nachvollziehbar warum unser Waffenrecht dem von Diktaturen angepasst werden soll, es sei denn man plant selber eine Diktatur. Die Angst vor den Waffen der Bürger die seitens der sogenannten Volkvertreter (die übrigens ohne weiteres einen Waffenschein erhalten können um eine Waffe in der Öffentlichkeit zum Selbstschutz zu führen) besteht lässt für mich nur den Schluss zu das diese uns nicht wirklich vertreten und in unserem Interesse handeln. Anderenfalls müssten sie ja keine Angst haben.
Zum Thema Selbstverteidigung noch: Das Gewaltmonopol das der Staat für sich beansprucht führt dazu das den Bürgern keine Mittel erlaubt werden sich zu wehren. Wie soll sich eine junge Frau beispielsweise gegen einen körperlich weit überlegenen Vergewaltiger wehren wenn nicht durch Waffengewalt? Diese darf sie aber weder besitzen, noch führen, noch einsetzen, weil ja ein "Gewaltmonopol" besteht. Das Recht auf Notwehr ist damit eigentlich ausgehebelt. Das die Polizei ihr hilft ist eine zweifelhafte Vorstellung. Die braucht gut und gerne 10 Minuten und mehr bis Sie an Ort und Stelle ist und ist durch die Einsparungen auch reichlich unterbesetzt.
Wie soll bitte diese Person ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit schützen? Sie darf es nicht, der Staat darf aber kann es nicht. De facto läuft es darauf hinaus das, sollten keine Zeugen da sein, Sie am Ende härter bestraft werden würde wenn sie sich mit Gewalt gegen den Angreifer wehrt als dieser für den Versuch einer Vergewaltigung. Denn es steht vor Gericht Aussage gegen Aussage, nur das der Angreifer seine Verletzungen als "Beweis" vorlegen kann, was ihm mehr Glaubwürdigkeit verschafft. Das eine Notwehr vorgelegen hat müsste im Zweifel das Opfer beweisen, was kaum möglich ist. Das ist die Gerechtigkeit in der wir heute leben.