Nintendo: Schadensersatzforderung in Millionenhöhe gegen Ehepaar hinter ROM-Webseite

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Ethisch gesehen ist das Problem komplexer als diese Schwarzweißmalerei der Rechtsgrundlage und auch deren die hier einige aufweisen. Im Voraus entschuldige ich mich für mein schlechtes Deutsch... kann besser Englisch und Französisch.

Wenn man Eigentum als Prämisse nicht in Frage stellt - was man philosophisch jedoch sehr einfach tun kann; ich das hier aber sein lasse und somit Eigentum als ethischer Ausgangspunkt akzeptiere - dann könnte man denken dass es auch kohärent sei immaterielle Objekte als Eigentum anzuerkennen. Warum sollte man dies tun? Nun es ist problematischer als es scheint, deshalb hier ein Gegenbeispiel: Wenn jemand dein Auto klaut hast du keins mehr, wenn jedoch jemand eine Rom kopiert gibt es diesen Inhalt nun doppelt und man musste nicht einmal teilen. Das ist wie mit den Gedanken und Ideen; wenn meine Gedanken die ich jetzt verbreite nun vervielfacht werden, bedeutet das nicht, dass ich diese nicht mehr besitze. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Materielles und immaterielles Eigentum sollten deshalb nie als genau dasselbe anerkannt werden da sie ganz verschiedene Möglichkeiten in unserer Welt zulassen. Ein Datenpirat sollte ethisch also nicht gleich als materieller Dieb angesehen werden.

Nun das eigentliche Problem entsteht erst wenn ich mit meinem Eigentum, handeln will (d.h. es zur Ware wird; obschon es in unserer westlichen Kultur nur Sinn macht Eigentum anzuerkennen wenn man ihm einen zum Handel vorhergesehenen Wert zuschreibt. Eigentum aus anderen Gründen anzuerkennen ergäbe signifikant andere Rechtsgrundlagen als die die wir in unseren westlichen Gesellschaften aufgestellt haben), zum Bsp. meine Gedanken als Ebook Format oder mein kreiertes Spiel als digitaler Download anbiete... Denn nun besteht die Möglichkeit dass Andere von meiner verkauften immateriellen Ware profitieren ohne dass ich dafür noch mehr tun muss, als ich es schon getan habe. Das kommt verschiedenen Leute entgegen und anderen nicht. Politiker werden mich beispielsweise eher nicht anklagen wenn ich mehr ihrer Ideen verbreite in dem ich mehr Seiten aus ihren Bücher kopiere als gesetzlich zugelassen. Jedoch bei solchen Akteure die mit den Massen von Publikationen Geld machen wollen, ist das ganz anders. Und es sind genau diese großen Marktakteure die genug Druck ausüben konnten um ihre Interessen in Gesetze umzuwandeln; mit dem Vorwand es ginge um die vielen kleinen Ersteller und Inhaltsschöpfer. Nein leider ging es nie um diese Letzteren! Die sind nur ein Mittel zum Zweck der Ersten, und kein Zweck an sich.

Ein extremes Bsp. sind die vielen wissenschaftlichen Publikationen die von deren Instituten bezahlt werden um publiziert werden zu können, dann von den Verlägen zusätzliches Geld durch Weiterverkauf der einfachen Vermehrung und ihrer Markt-Machtposition einkassiert wird und nicht ein Cent von den Verlägen aus zurück fließt. Der gesetzliche Bürger bezahlt in diesem extremen Fall dreifach und die Schöpfer bekommen hier proportional sehr wenig davon ab: Einmal bezahlt er durch Steuern die Arbeit der Wissenschaftler + 1x durch seine Steuern die bezahlte Summe der Institute zur Publikation an die Verläge + 1x falls er die Publikation beim Verlag kauft. Für ein immaterielles Objekt das sich einfach kopieren und verbreiten lässt, scheint das ein schon etwas übertriebenen hoch-polierten Wert und deshalb bieten viele Wissenschaftler die Publikation ihrer Arbeit auch gratis an; oft reicht eine Email.

Ein Problem ist also dass Inhaltsschöpfer oft nur als Vorwand von den großen Marktakteuren benutzt werden und die Ersteren es schwierig haben können von ihrer eigenen Inhaltsschöpfung zu leben. Dazu sei gesagt dass unsere westliche Gesetzgebungen dieses Problem nicht ansatzweise gelöst haben. Ein weiteres Problem ist dass materielle Verbreiter (legal oder illegal, also Händler oder Dieb) nicht als Analog für immaterielle Verbreiter ( zum Bsp. Verlag oder Datenpirat) gelten sollten. Wie zu oft werden jedoch komplexe soziale Verhältnisse vom Gesetzgeber unter Einfluss von einer proportional zu starken Lobby der Mächtigen für deren Interesse vereinfacht, so dass jeder Ignorant dies dann noch unterstützen kann in dem er es gratis und ohne ein Datenpirat zu sein verbreitet.
 
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Willkommen im Forum. Ich wüßte nicht was an deinem Deutsch schlecht sein soll...

Wenn man Eigentum als Prämisse nicht in Frage stellt - was man philosophisch jedoch sehr einfach tun kann; ich das hier aber sein lasse und somit Eigentum als ethischer Ausgangspunkt akzeptiere - dann könnte man denken dass es auch kohärent sei immaterielle Objekte als Eigentum anzuerkennen. Warum sollte man dies tun? Nun es ist problematischer als es scheint, deshalb hier ein Gegenbeispiel: Wenn jemand dein Auto klaut hast du keins mehr, wenn jedoch jemand eine Rom kopiert gibt es diesen Inhalt nun doppelt und man musste nicht einmal teilen. Das ist wie mit den Gedanken und Ideen; wenn meine Gedanken die ich jetzt verbreite nun vervielfacht werden, bedeutet das nicht, dass ich diese nicht mehr besitze. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Materielles und immaterielles Eigentum sollten deshalb nie als genau dasselbe anerkannt werden da sie ganz verschiedene Möglichkeiten in unserer Welt zulassen. Ein Datenpirat sollte ethisch also nicht gleich als materieller Dieb angesehen werden.

Nun das eigentliche Problem entsteht erst wenn ich mit meinem Eigentum, handeln will (d.h. es zur Ware wird; obschon es in unserer westlichen Kultur nur Sinn macht Eigentum anzuerkennen wenn man ihm einen zum Handel vorhergesehenen Wert zuschreibt. Eigentum aus anderen Gründen anzuerkennen ergäbe signifikant andere Rechtsgrundlagen als die die wir in unserer westlichen Gesellschaften aufgestellt haben), zum Bsp. meine Gedanken als Ebook Format oder mein kreiertes Spiel als digitaler Download anbiete... Denn nun besteht die Möglichkeit dass Andere von meiner verkauften immateriellen Ware profitieren ohne dass ich dafür noch mehr tun muss, als ich es schon getan habe. Das kommt verschieden Leute entgegen und anderen nicht. Politiker werden mich beispielsweise eher nicht anklagen wenn ich mehr ihrer Ideen verbreite in dem ich mehr Seiten aus ihren Bücher kopiere als gesetzlich zugelassen. Jedoch bei solchen Akteure die mit den Massen von Publikationen Geld machen wollen, ist das ganz anders. Und es sind genau diese großen Marktakteure die genug Druck ausüben konnten um ihre Interessen in Gesetze umzuwandeln; mit dem Vorwand es ginge um die vielen kleinen Ersteller und Inhaltsschöpfer. Nein leider ging es nie um diese Letzteren! Die sind nur ein Mittel zu deren Zweck, und kein Zweck an sich. Ein extremes Bsp. sind die vielen wissenschaftlichen Publikationen die von deren Instituten bezahlt werden um publiziert werden zu können, dann von den Verlägen zusätzliches Geld durch Weiterverkauf der einfachen Vermehrung und ihrer Markt-Machtposition einkassiert wird und nicht ein Cent von den Verlägen aus zurück fließt. Der gesetzliche Bürger bezahlt in diesem extremen Fall dreifach und die Schöpfer bekommen hier proportional sehr wenig davon ab: Einmal bezahlt er durch Steuern die Arbeit der Wissenschaftler + 1x durch seine Steuern die bezahlte Summe der Institute zur Publikation an die Verläge + 1x falls er die Publikation beim Verlag kauft. Für ein immaterielles Objekt das sich einfach kopieren und verbreiten lässt, scheint das ein schon etwas übertriebenen hoch-polierten Wert...
Das eine ist die Definition von Eigentum. Das andere das auch geistiges Eigentum geschützt werden muß. Vor allem dann, wenn andere Ideen klauen und damit Geld scheffeln.
Deswegen hatte ich hier im Thread auch gefragt ob die Betreiber der Seite damit Geld verdient haben. Das ist für mich im Artikel nicht ersichtlich.
Wenn sie damit Geld verdient haben, ist das zu verurteilen. Egal ob die Roms offiziell noch angeboten werden oder nicht. Oder sie Retro Fans damit eine Freude bereitet haben.
Über die Höhe der Schadensersatzforderung kann man sich wie so oft streiten.
 
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Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass Nintendo im Prinzip gar nichts dagegen hat, wenn nicht mehr verwertungsfähige ROMs als sogenannte Abandonware verbreitet werden. Aber sie haben nachvollziehbarerweise einfach keinen Bock darauf, einen Präzedenzfall dafür zu schaffen, dass es bei jedem ROM einzeln diskutiert und ggf. juristisch ausgefochten werden muss. Und da sie nicht alles freigeben können, verbieten sie eben alles.

Generell hat die Spieleindustrie kein Interesse an Retro-Spielen für die kein Geld gezahlt wird. Wenn jemand nicht die Emulation zocken würde, würde er eventuell ein "Nintendo" Spiel auf dem Handy zocken, wo Nintendo an den Micro-Transaktionen mitverdienen kann, oder sich gar die Switch kaufen, etc. Und wenn die eine Person das nicht macht dann vlt. zumindest jede 3..
Retro-Plattformen sind der Spielindustrie daher ein Dorn im Auge, wenn die Möglichkeit besteht schalten sie diese gerne ab. Auch Fanmade-Remasterd Spiele werden daher gerne von der Spielindustrie vom Netz genommen.
 
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Haben die denn Geld damit verdient? Wenn ja finde ich es richtig das sie verklagt werden. Nur die Höhe der Schadensersatzforderung ist hart.

Sie haben die ROMs meinem Wissen nach nicht verkauft, aber natürlich gut an den Werbeeinnahmen der Webseite verdient. Mit fremden, attraktiven Kontent für lau kann man sehr kostengünstig ein populäres Webportal schaffen. Aber selbst wenn sie es nur als Hobby betrieben hätten, hätten sie bei den Rechteinhabern einen erheblichen Einnahmenverlust verursacht, denn wer kauft Retro-Konsolen, Neuaauflagen, etc. wenn er das Ganze auch kostenlos herunterladen kann?


Worum geht es hier? Um den Handel mit gebrauchten ROMs? Oder "nur" um die Software? Ist letzteres der Fall, dann sollte man nicht das Thema Autos ins Spiel bringen. Denn ja, es ist komplett legal ein beliebiges Auto nachzubauen. Und das nicht nur als Replika, sondern komplett. Afaik sogar mit Emblemen. Aus originalen Teilen, aus Teilen aus dem Zubehör, oder aus selbst gebauten Teilen. Es muß nur die Abnahme vom TÜV überstehen (also ggf. müssen Festigkeitsgutachten usw. für bestimmte Teile vorliegen), aber kein Hersteller von PKWs kann dir afaik verbieten einen ihrer Wagen nachzubauen. Oder in Zukunft auszudrucken. :D

Wenn der Originalhersteller Designelemente als Marke geschützt hat, ist der Nachbau verboten. Normalerweise ist das für Replikas kein großes Problem, weil Markenrechte bei Nichtnutzung schnell verfallen und 1:1 Repliken nur von historischen Autos angefertigt werden, die seit Jahrzehnten nicht mehr gebaut werden. Dennoch kooperieren Nachbauer meinem Wissen nach meist den Herstellern.
Beim unverändertern Nachbau eine 10 bis 20 Jahre alten, in geringen Stückzahlen weiterhin vertriebenen Modells sehe die Geschichte vermutlich anders aus. Und sobald Marken-Embleme verwendet werden berührt man aktuelle Markenrechte und dann geht gar nichts mehr ohne Zustimmung des Rechteinhabers. Beispiele für die Vernichtung derartiger Kopien findet man in der Modebranche zu Hauf.


In den USA gibt es sogenannte Abandonware (Spiele und Software, die nichtmehr hergestellt und vertrieben wird), die man auch kopieren darf. Von daher schalt dein eigenes Hirn ein.

"Abandonware" ist keine juristische Kategorie, sondern ein Nutzer-geprägter Euphemismus für "Raubkopie, die wir okay finden, weil wir auf die schnelle keinen Händler gefunden haben". Dies gilt auch in den USA, wo man sich zwar schon länger um gesetzliche Regelungen für verwaiste Werke bemüht, aber bislang keine gefunden hat. Übrigens kann man am vorliegenden Fall sehr gut erkennen, dass vermeintliche "Abandonware" eben sehr oft nicht verwaist ist, sondern dass sehr wohl ein bekannter Copyright-Inhaber existiert und gegen Verletzungen seiner Rechte auch vorgeht.
 
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Wenn der Originalhersteller Designelemente als Marke geschützt hat, ist der Nachbau verboten.
Also wenn ich mich nicht komplett irre, beziehen sich sämtliche Patente dahingehend, dass da nichts in Massen bzw. gewerblich passieren darf. Wenn zb. eine Modemarke ein bestimmtes Design schützen läßt, dann darf dieses Design niemand kopieren und anschließend verkaufen/damit Handel treiben.

Aber soweit mir bekannt kannst du es privat zu Hause sehr wohl 1:1 nach nähen, und auch anschließend ganz normal in der Öffentlichkeit tragen. Und wenn du für alles Einzelgutachten und TÜV bekommst, auch eine komplette S-Klasse Modell 2019. Oder eine geschützte Pfanne von Tefal.
 
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Privat für dich selbst sollte das erlaubt sein, aber in dem Moment wo du es weitergibst, also zum Beispiel zum Download anbietet (alles, was hinkt, ist ein Beispiel) oder gar verkaufst, endet die Narrenfreiheit. Das könnte auch bereits für Einzelteile und Auftragsarbeiten gelten. Wenn das Design der Karosserie geschützt ist, müsstest du dir also auch das Blech von Hand dängeln.
 
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Sie haben die ROMs meinem Wissen nach nicht verkauft, aber natürlich gut an den Werbeeinnahmen der Webseite verdient. Mit fremden, attraktiven Kontent für lau kann man sehr kostengünstig ein populäres Webportal schaffen. Aber selbst wenn sie es nur als Hobby betrieben hätten, hätten sie bei den Rechteinhabern einen erheblichen Einnahmenverlust verursacht, denn wer kauft Retro-Konsolen, Neuaauflagen, etc. wenn er das Ganze auch kostenlos herunterladen kann?
Dann sehe ich Nintendo im Recht. Wie gesagt die Schadensersatzsumme finde ich sehr hoch. Die kann einen schon das Genick brechen.
Auf der andere Seite ist es zur Einigung gekommen... dann müssen die ja genug Geld haben. Sonst hätten sie es angefochten.
 
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Dann sehe ich Nintendo im Recht. Wie gesagt die Schadensersatzsumme finde ich sehr hoch. Die kann einen schon das Genick brechen.
Auf der andere Seite ist es zur Einigung gekommen... dann müssen die ja genug Geld haben. Sonst hätten sie es angefochten.

Wie so oft bei diesen Dingen, weiß man nicht, welche Nebenabsprachen getroffen wurden. Nintendo hat ein Interesse daran, dass diese enorme Summe als abschreckendes Beispiel unangefochten im Raum stehen bleibt. Damit sie nicht angefochten wird, können sie mit den Beklagten vereinbart haben, dass der Betrag nur anteilig oder nach dem Sterben unserer Sonne oder sogar erst nach Inbetriebnahme des BER fällig wird bzw. sie verzichten sogar komplett darauf, so lange die Beklagten strikt bei jedweder Gelegenheit und Anfrage angemessen zerknirscht behaupten, so richtig heftig verknackt worden zu sein und für den Rest ihre Lebens den Schadensersatz abstottern zu müssen.

Außerdem verpetzen sie vielleicht die Quellen, aus denen sie die ROMs bezogen haben und/oder unterschreiben demnächst einen Beratervertrag darüber, wie Nintendo ein eigenes, vergleichbar erfolgreiches Retro-Portal aufbauen kann. Nintendo steht bekanntlich voll auf Retro, es muss halt nur von ihnen selbst angeboten werden.

Oder sie sind nach Abschluss des Verfahrens ohnehin bereits formal pleite und alle Beteiligten wissen, das da kein müder Cent von einer Tasche in die andere wandern wird. Aber Nintendo hat sein Schreckurteil und die Delinquenten bleiben etwaige andere Gläubiger vom Hals.

Die Möglichkeiten sind endlos.
 
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Dann sehe ich Nintendo im Recht. Wie gesagt die Schadensersatzsumme finde ich sehr hoch. Die kann einen schon das Genick brechen.
Auf der andere Seite ist es zur Einigung gekommen... dann müssen die ja genug Geld haben. Sonst hätten sie es angefochten.

Finde ich gut an der Rechtsprechung in den USA, es setzt schlicht ein Zeichen und hat eine größere abschreckende Wirkung, als, wenn die Personen nur 5000€ zahlen müssten.
 
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Wie so oft bei diesen Dingen, weiß man nicht, welche Nebenabsprachen getroffen wurden. Nintendo hat ein Interesse daran, dass diese enorme Summe als abschreckendes Beispiel unangefochten im Raum stehen bleibt. Damit sie nicht angefochten wird, können sie mit den Beklagten vereinbart haben, dass der Betrag nur anteilig oder nach dem Sterben unserer Sonne oder sogar erst nach Inbetriebnahme des BER fällig wird bzw. sie verzichten sogar komplett darauf, so lange die Beklagten strikt bei jedweder Gelegenheit und Anfrage angemessen zerknirscht behaupten, so richtig heftig verknackt worden zu sein und für den Rest ihre Lebens den Schadensersatz abstottern zu müssen.

Außerdem verpetzen sie vielleicht die Quellen, aus denen sie die ROMs bezogen haben und/oder unterschreiben demnächst einen Beratervertrag darüber, wie Nintendo ein eigenes, vergleichbar erfolgreiches Retro-Portal aufbauen kann. Nintendo steht bekanntlich voll auf Retro, es muss halt nur von ihnen selbst angeboten werden.

Oder sie sind nach Abschluss des Verfahrens ohnehin bereits formal pleite und alle Beteiligten wissen, das da kein müder Cent von einer Tasche in die andere wandern wird. Aber Nintendo hat sein Schreckurteil und die Delinquenten bleiben etwaige andere Gläubiger vom Hals.
Ok, da hast du Recht... das weiß man alles nicht.

Die Möglichkeiten sind endlos.
Eben nicht! Sonst hättest du bestimmt noch mehr aufgezählt!
Nein, Spaß!:D
 
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Wie so oft bei diesen Dingen, weiß man nicht, welche Nebenabsprachen getroffen wurden. Nintendo hat ein Interesse daran, dass diese enorme Summe als abschreckendes Beispiel unangefochten im Raum stehen bleibt. Damit sie nicht angefochten wird, können sie mit den Beklagten vereinbart haben, dass der Betrag nur anteilig oder nach dem Sterben unserer Sonne oder sogar erst nach Inbetriebnahme des BER fällig wird bzw. sie verzichten sogar komplett darauf, so lange die Beklagten strikt bei jedweder Gelegenheit und Anfrage angemessen zerknirscht behaupten, so richtig heftig verknackt worden zu sein und für den Rest ihre Lebens den Schadensersatz abstottern zu müssen.

Außerdem verpetzen sie vielleicht die Quellen, aus denen sie die ROMs bezogen haben und/oder unterschreiben demnächst einen Beratervertrag darüber, wie Nintendo ein eigenes, vergleichbar erfolgreiches Retro-Portal aufbauen kann. Nintendo steht bekanntlich voll auf Retro, es muss halt nur von ihnen selbst angeboten werden.

Oder sie sind nach Abschluss des Verfahrens ohnehin bereits formal pleite und alle Beteiligten wissen, das da kein müder Cent von einer Tasche in die andere wandern wird. Aber Nintendo hat sein Schreckurteil und die Delinquenten bleiben etwaige andere Gläubiger vom Hals.

Die Möglichkeiten sind endlos.

Ich weiß nicht genau, welche Rechtsformen die betroffenen Seiten handeln. Aber wenn die Eigentümer nicht oder nur beschränkt haften, dann wäre die Strafsumme beinahe egal weil die Unternehmen ja nur aus einer Webseite, einer Domain und fremden Inhalten bestanden. Letztere sind jetzt weg, erstere ist ohne Inhalte wertlos – bleibt eine beliebte Domän im Wert von vielleicht 100 US-Dollar, die man liquidieren kann. Ob Nintendo als größter Gläubiger diese nun als Entschädigung für ausstehende 100.000 US-Dollar, 100.000.000 US-Dollar oder 100.000.000.000 US-Dollar bekommen, macht auch keinen Unterschied. :-)
 
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"Abandonware" ist keine juristische Kategorie, sondern ein Nutzer-geprägter Euphemismus für "Raubkopie, die wir okay finden, weil wir auf die schnelle keinen Händler gefunden haben". Dies gilt auch in den USA, wo man sich zwar schon länger um gesetzliche Regelungen für verwaiste Werke bemüht, aber bislang keine gefunden hat. Übrigens kann man am vorliegenden Fall sehr gut erkennen, dass vermeintliche "Abandonware" eben sehr oft nicht verwaist ist, sondern dass sehr wohl ein bekannter Copyright-Inhaber existiert und gegen Verletzungen seiner Rechte auch vorgeht.

In den USA hat sich der Kongress mit diesem Thema beschäftigt und wenn ich mich nicht irre, dann wurde auch etwas beschlossen, dass das legalisieren sollte (damals ging es allerdings um das Archivieren für Museen und andere Einrichtungen und nicht um das millionenfache kopieren und mit Werbung Geld verdienen [besonders letzteres wird extrem übel ausgelegt]).

Bei Nintendo ist der interessante Fall, dass das 1-2 Jahrzehnte tatsächlich "abandon" war und sich das jetzt, dank den digitalen Shops, sowie die Classickonsolen geändert hat. Es ist durchaus verständlich, dass Nintendo da hinterher ist, nur ist dieser Schadensersatz absurd hoch.
 
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Die Betonung liegt auf "sollte". Geschehen ist meinem Wissen nach bis heute nichts. Und es ging um nur um Werke, für die sich kein Copyright-Inhaber ermitteln lässt – das betrifft insbesonderen Bibliotheken: Man hat einen Haufen älterer Bücher, die aber noch zu jung sind als dass das Copypright verfallen sein könnte. Die im Buch abgedruckten Inhaber existieren aber auch schon seit Jahrzehnten nicht mehr und man müsste für jeden Titel ausführliche Nachforschungen anzustellen um auch nur so etwas banales wie einen Auszug für eine Fernleihe anfertigen zu können.

Auf Computer-Spiele trifft diese Situation quasi nie zu, fast immer lassen sich ein oder mehrere Rechteinhaber ermitteln. Hier müsste man extra eine rechtliche Regelung für Kulturwerke einführen, die vom Rechteinhaber nicht mehr kommerziell angeboten werden. Wie das Beispiel Nintendo zeigt, ist das aber ein juristisch anspruchsvolles Problem, denn "bietet im Moment nicht an" beutet nicht, dass kein Interesse an kommerzieller Nutzung mehr besteht und viele Titel sind auch in anderen Teilen der Welt problemlos verfügbar, wenn europäische Importeure längst das Interesse verloren haben. Wenn die Berichte über die dortige Szene stimmen, sollten viele Mega-Drive-Spiele in Brasilien noch ganz normal im Handel gewesen sein, als in Europa schon die ersten Retro-Sammlungen und -Konsolen auf den Markt kamen. Es handelte sich also nicht einmal phasenweise um "Abandonware", trotzdem gab es reihenweise illegale Downloads mit diesem Label.
 
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