Neues im Fall Ei-Pott: Urteilsbegründung publiziert

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Echt lächerlich die Sache.
Ich verwechsel ja nen Eierpott, auf dessen packung Ei-Pott draufsteht, bestimmt mit nem schweineteuren Applegerät.
Logisch..
 
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Echt lächerlich die Sache.
Ich verwechsel ja nen Eierpott, auf dessen packung Ei-Pott draufsteht, bestimmt mit nem schweineteuren Applegerät.
Logisch..

Klar, bei dem garantiert niedrigen Preis muss man einfach zuschlagen, und wenns ned wie gewünscht funktioniert (nichtmal mit iTunes), dann kann man nur auf billige "Chinaplagiate" schimpfen.

Ich mein, zum verwechseln ähnlich...
 
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Klar, jemand wird sich ein Ei-Pott kaufen, und danach wird diese Person die Verbraucherstelle suchen, weil der Ei-Pott keine MP3 abspielen kann... :ugly:
 
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Kein Touchscreen, keine Cam und keine Klinkenbuchse.... oh Gott!

Immerhin hat es einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem Apple-Gerät,
es funktioniert schon lediglich dadurch, dass man sein sein Ei darauf ablegt.....
 
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Koziol ist einfach zu blauäugig an die Sache herangegangen, oder hat den Humor von Apple überschätzt. Apple hat den Begriff "IPOD" als Wortmarke für so ziemlich alles außer Schusswaffen, Tabak, Verpackungen und Bekleidung schützen lassen (möglicherweise fehlt was, hab's im Markenregister nur überflogen), und das ist auch so weit rechtens. Dazu noch ein paar Bildmarken etc.

Koziol hätte aber durchaus die Möglichkeit gehabt, Widerspruch gegen den Markenschutz wegen Nichtbenutzung für den Bereich "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche" einzulegen. Wobei IPOD theoretisch sogar als notorisch bekannte Marke oder gar Gattungsbegriff gewertet werden könnte.... letzteres wäre gut für Koziol.

Der Vergleich zu Storch Heiner hinkt übrigens etwas, weil dort eben die Verwechslungsgefahr zwischen "Thor" und "Storch" laut Urteilsbegründung nicht gegeben war. Ipod und Eipott hingegen ist gesprochen praktisch nicht unterscheidbar.

Hier wurde simpel und einfach nach geltendem Recht geurteilt, und ich persönlich finde weder das Urteil noch Apples Klage sonderlich bemerkenswert. Höchstens die Naivität, mit der der Haushaltsbehälterhersteller ein solches Produkt auf den Markt bringt.
 
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Wenn selbst die Aussprache eines Wortes eine Verletzung zu sein scheint, warum entzieht man Apple nicht einfach den Markennamen iPod in Deutschland. Denn der Ei(er)pott war sicherlich zuerst da.

Eierpötte sind mir ehrlich gesagt nicht geläufig, man kann jeden Pott für Eier nehmen. Wie Owly aber schon ganz richtig angemerkt hat: Apple die Markenrechte zu entziehen ist ein Thema. Gegen eingetragene Markenrechte von Apple zu verstoßen ist ein ganz anderes.

Und Aussprachen sind schon lange Teil des Schutzes. Man erinnere sich an Mike Roe Soft gegen Microsoft. Der hat auch verloren, und das obwohl sein Softwarefirma schon länge Zeit nach ihm benannt war.

Aus Marken rechtlicher Sicht ist das Urteil meines wissens nach absoluter Unsinn, bei Mercedes gibt es auch keine verwechelungsgefahr und die sind sich in der Anwendung sogar ähnlich.

Ähnlich? Schuwerk und Fahrzeug sind auf alle Fälle nicht zusammengefasst und wenn Karl Benz es versäumt hat, den Namen "Mercedes" für alles und jeden eintragen zu lassen, dann lässt sich da nur sehr schwer was machen.
 
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