AW: Neues im Fall Ei-Pott: Urteilsbegründung publiziert
Koziol ist einfach zu blauäugig an die Sache herangegangen, oder hat den Humor von Apple überschätzt. Apple hat den Begriff "IPOD" als Wortmarke für so ziemlich alles außer Schusswaffen, Tabak, Verpackungen und Bekleidung schützen lassen (möglicherweise fehlt was, hab's im Markenregister nur überflogen), und das ist auch so weit rechtens. Dazu noch ein paar Bildmarken etc.
Koziol hätte aber durchaus die Möglichkeit gehabt, Widerspruch gegen den Markenschutz wegen Nichtbenutzung für den Bereich "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche" einzulegen. Wobei IPOD theoretisch sogar als notorisch bekannte Marke oder gar Gattungsbegriff gewertet werden könnte.... letzteres wäre gut für Koziol.
Der Vergleich zu Storch Heiner hinkt übrigens etwas, weil dort eben die Verwechslungsgefahr zwischen "Thor" und "Storch" laut Urteilsbegründung nicht gegeben war. Ipod und Eipott hingegen ist gesprochen praktisch nicht unterscheidbar.
Hier wurde simpel und einfach nach geltendem Recht geurteilt, und ich persönlich finde weder das Urteil noch Apples Klage sonderlich bemerkenswert. Höchstens die Naivität, mit der der Haushaltsbehälterhersteller ein solches Produkt auf den Markt bringt.