• In diesem Unterforum können nur PCGH-Redakteure Umfragen erstellen. Du willst selbst eine Umfrage ins Leben rufen? Kein Problem! Erstelle deine Umfrage am besten im Vorbereitungsforum und verschiebe den Thread anschließend in das thematisch passende Unterforum.

Musstest Du schon einmal Wertersatz leisten?

Musstest Du schon einmal Wertersatz leisten?

  • Ja

    Stimmen: 7 2,7%
  • Nein

    Stimmen: 126 47,9%
  • Was ist Wertersatz?

    Stimmen: 129 49,0%
  • Sonstiges/Weiß nicht

    Stimmen: 1 0,4%

  • Umfrageteilnehmer
    263
  • Umfrage geschlossen .

Pokerclock

PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Musstest Du schon einmal Wertersatz leisten? Umfrage für eine der kommenden Ausgaben der PCGH.

Wenn ihr Fragen/Fälle zum Thema Wertersatz und Fernabsatzrecht habt, immer her damit. :)
 
[x] Nein

Allerdings würde ich mir bei so Manchem wünschen, dass er mal Wertersatz für beschädigte Ware leisten müsste. In letzter bekomme ich immer öfter offensichtliche Rückläufer geliefert, bei denen schon der Karton halb auseinandergepflückt wurde und die deshalb postwendend wieder zurückgeschickt werden...
 
Hab "sonstiges/weiß nicht" angeklickt, war aber nen Missklick. Sollte eigentlich bei "Was ist Wertersatz überhaupt?" landen. :ugly:
 
Bei mir war so etwas bisher nicht der Fall, ich prüfe im Vorfeld ja alles was ich raus gebe.

Vor vielen Jahren wurde mir mal so etwas angedroht beim Verkauf eines Autos, es war aber nur der Versuch den Fehlgriff rückwirkend zu meinen Ungunsten abzuwickeln. Erst wurden Gründe an den Haaren herbei gezogen und mit der Drohung des Anwaltes haute ich den Hörer in die Gabel.:lol: Ich hatte nie wieder was davon gehört.
 
[x] Nein

Allerdings würde ich mir bei so Manchem wünschen, dass er mal Wertersatz für beschädigte Ware leisten müsste. In letzter bekomme ich immer öfter offensichtliche Rückläufer geliefert, bei denen schon der Karton halb auseinander gepflückt wurde und die deshalb postwendend wieder zurückgeschickt werden...
Sehe ich auch so.
 
Bezieht sich die Frage nur auf das Widerrufsrecht (2 Wochen) oder allgemeine Reklamationen (6 Monate)?
 
Also 2 Wochen. In dem Fall: Nein.
Wie heisst das nochmal wenn Verkäufer einen Teil des Kaufpreises einbehalten wenn man nach ein paar Monaten vom Kaufvertrag zurücktritt weil die mehrfache Nachbesserung nicht geklappt hat?
Wünsche mir so eine Umfrage damit ich mit Ja antworten kann :ugly:
 
Jap , sogar hier im forum , weil der von damals verschickte speicher (lupo -.- ) angeblich nicht angekommen ist. habe dann das geld zur hälfte zurück erstattet
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, allerdings konnte ich DHL in Regress nehmen. Nur dem Käufer ist erst mal egal, wer den Schaden verursacht hat. Er erwartet funktionierende Ware. Nur um des Friedens willen tut man dann alles, damit er zufrieden ist. Ich mußte also nachliefern und parallel dazu die Post davon überzeugen, daß ich gut verpackt habe, aber der Versandweg doch zu holprig war. Das dauert ein wenig. In der Zeit muß man Vorkasse leisten... ist häßlich. Inzwischen packe ich Grafikkarten in einen gepolsterten Umkarton, den ich in einen weiteren großen, gepolsterten Karton stecke. Nur das ist atombomben(DHL-)sicher. Das gilt natürlich auch für alle anderen Versender, denn es liegt ja nicht am Versandunternehmen, sondern an EINZELNEM PERSONAL. MfG
 
Zurück