AW: MSI HD 4850 für 77 Euro?
Ja die Frage ist ob sich da ne Klage lohnen würde, falls einer überhaupt, eine Bestellbestätigung erhalten hat und das Geld bereits bei Händler ist. Nachnahme ist ja auch noch was anderes, da ist ja eigentlich der Vertrag erst rechtskräftig, wenn der Kunde den Postboten bezahlt, oder die Rechnung überweißt. In den Meisten AGBs steht, das der Händler Eigentümer der Ware ist solange sie nicht vollständig bezahlt wurde.
Wenn ich das allerdings richtig verstehe, hat "Quelle" in dem Fall eine Kaufbestätigung geschickt mit Zahlungsaufforderung, nachdem der Kunde überwiesen hatte, konnte Quelle nichts mehr Rückgängig machen.
Bin gespannt wie ein Flizebogen, was da rauskommt.