Minarettverbot in Deutschland - ja oder nein?

Minarettverbot in Deutschland ja oder nein?

  • Ja

    Stimmen: 192 64,2%
  • Nein

    Stimmen: 85 28,4%
  • Mir egal/Enthaltung

    Stimmen: 22 7,4%

  • Umfrageteilnehmer
    299
Status
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Das ist doch schon Schwachsinn. Wenn sich Leute gestört fühlen, fühlen sie sich gestört.

Würde mich also der laute Sex meiner Nachbarin stören, dürfte ich ihn ihr verbieten? Interessant...

Dieser "Schutz" besteht doch lediglich aus einem erhöhten Wohlfühlfaktor. Sachlich begründen läßt sich das eine wie das andere gleich schwammig.
Und wohin wird sich die Paranoia der Islamphobiker wohl richten, wenn ihr Drang nach Wohlfühlen durch Minarettverbot erstmal befriedigt wurde?
 
na dann erklär mal deine ironie.
bin schon gespannt.:schief:


Naja in islamistischen Ländern gibt es keine Frage ob dort jemand eine Kirche bauen soll da alleine die Bevölgerung schon auf die barikaden gehen würde.
So und hier in D ? wofür gehen die Leute auf der straße demonstrieren ?
nen paar gegen Atommül nen paar gegen rechts nen paar gegen links
und ein paar wenn ihre Löhne gekürtzt werden.

Dort gehen nicht nur die auf die straße die es betrifft sondern alle. Denn dort ist man der Meinung das sich der Gast aus einen anderen Land an Gastgeber Land anpassen muss. Hier wiederum ist es anders herum. Hier passt sich der Gastgeber an die Gäste an.
 
Jetzt aber zu 2. - jetzt das undeutliche, fangen wir mal so an.
Eine Definition von gewährleisten (ich denke, das ist das Entscheidende): bewilligen, zugestehen, erlauben. Wenn ich das richtige sehe, heißt das, dass der Staat die ungestörte Religionsausübung bewilligt, zugesteht, erlaubt. Da steht nicht, auf welche Religionen sich das beziehen muss...
Wenn ihr hierzu bitte mal eure Meinung äußern könntet - so Gesetzesauslegungen sind immer blöde...:daumen2:

P.S. Ich wäre der letzte, der, wenn aufgrund des GG der Bau von Minaretten gebilligt wird, da widerspricht etc.

Das heißt nichts anderes, als daß staatlicherseits(!) niemand am Besuch der entsprechenden kultischen Handlungen gehindert werden darf.

Sprich:
- Polizeikette vor der Kirche, die niemanden durchläßt, geht nicht.
- Haftstrate ohne Möglichkeit zur Teilnahme an solchen Handlungen geht (wahrscheinlich) auch nicht.

Jedoch:
- Entsprechende private Absprachen (z.B. Arbeitsverträge) können die Teilnahme an Gottesdiensten etc. unterbinden. Niemand darf zum Gottesdienst etc. gehen, wenn diese Termine in seine Arbeitszeit fallen.
- Sofern gewisse religiöse Praktiken mit anderen Rechten konkurrieren, können sie auch staatlicherseits eingeschränkt oder verboten werden (z.B. falls die Religion den Konsum von Drogen vorschreiben sollte).

Prinzipiell muß aber auch zwischen der Gewissens- und der Ausübungsfreiheit unterschieden werden. Die Gewissensfreiheit (Art. 4, Abs. 1 GG) kann schon aus der Natur der Sache heraus nicht beschränkt werden, denn niemand kann kontrollieren oder verbieten, was ein anderer glaubt oder für richtig hält. Die Ausübungsfreiheit (Art. 4, Abs. 2) kann unter gewissen Umständen sehr wohl beschränkt werden.

Eine staatliche Verpflichtung, irgendwie geartete Zentren zu schaffen oder zur Verfügung zu stellen, die sich für entsprechende kultische Zwecke eignen, besteht zu keiner Zeit. Bei Grundrechten handelt es sich nämlich prinzipiell nur um Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde mich also der laute Sex meiner Nachbarin stören, dürfte ich ihn ihr verbieten? Interessant...

Ja. Geht über Ruhestörung und das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz. Ein Freund von mir (der übrigens Rechtsanwalt ist :D) hat deswegen vor Jahren ein- oder zweimal nächtlichen Besuch von der Polizei und Abmahnungen vom Vermieter bekommen.

Ach so, eine Geldbuße mußte er deswegen meines Wissens auch zahlen.
 
Naja in islamistischen Ländern gibt es keine Frage ob dort jemand eine Kirche bauen soll da alleine die Bevölgerung schon auf die barikaden gehen würde.
Mit Rücksicht auf Wendigos Zartgefühl verzichte ich darauf zu erwähnen, das es auch in islamischen Ländern Kirchen gibt. Natürlich ist das auch von Staat zu Staat unterschiedlich, aber auch die Moscheen in der Vatikanstadt halten sich ja in Grenzen.

Dort gehen nicht nur die auf die straße die es betrifft sondern alle. Denn dort ist man der Meinung das sich der Gast aus einen anderen Land an Gastgeber Land anpassen muss. Hier wiederum ist es anders herum. Hier passt sich der Gastgeber an die Gäste an.
Interessant. Ein Gast ist übrigens jemand der irgendwann mal wieder geht. Einwanderer haben diese Absicht (in der Regel) eher nicht. Und das weder die muslimischen Einwanderer in Deutschland, noch die deutschen in "Villa General Belgrano". Wie gut sich letztere angepasst haben, zeigt auch ein Bild vom "Oktoberfest" dort, welches ich mal als Anhang mit anfüge. Man beachte auch die typisch argentinische Baukunst auf Bild 2 und den dazu passenden, sich an argentinische Gepflogenheiten haltenden Kleidungsstil. Sind also richtige Anpassungskünstler, diese Krauts. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt nichts anderes, als daß staatlicherseits(!) niemand am Besuch der entsprechenden kultischen Handlungen gehindert werden darf.

Sprich:
- Polizeikette vor der Kirche, die niemanden durchläßt, geht nicht.
- Haftstrate ohne Möglichkeit zur Teilnahme an solchen Handlungen geht (wahrscheinlich) auch nicht.


Jedoch:
- Entsprechende private Absprachen (z.B. Arbeitsverträge) können die Teilnahme an Gottesdiensten etc. unterbinden. Niemand darf zum Gottesdienst etc. gehen, wenn diese Termine in seine Arbeitszeit fallen.
- Sofern gewisse religiöse Praktiken mit anderen Rechten konkurrieren, können sie auch staatlicherseits eingeschränkt oder verboten werden (z.B. falls die Religion den Konsum von Drogen vorschreiben sollte).

Soweit alles verstanden und gleicher Meinung :daumen:


Prinzipiell muß aber auch zwischen der Gewissens- und der Ausübungsfreiheit unterschieden werden. Die Gewissensfreiheit (Art. 4, Abs. 1 GG) kann schon aus der Natur der Sache heraus nicht beschränkt werden, denn niemand kann kontrollieren oder verbieten, was ein anderer glaubt oder für richtig hält. Die Ausübungsfreiheit (Art. 4, Abs. 2) kann unter gewissen Umständen sehr wohl beschränkt werden.

Eine staatliche Verpflichtung, irgendwie geartete Zentren zu schaffen oder zur Verfügung zu stellen, die sich für entsprechende kultische Zwecke eignen, besteht zu keiner Zeit. Bei Grundrechten handelt es sich nämlich prinzipiell nur um Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat.
Wenn das wirklich so ist, wie du sagst, besteht für Moslems schon mal kein Recht, ein Minarett zu bekommen...allerdings bin ich mir nicht so sicher, ob deine Argumentation so stimmt :huh: Aber das mal beiseite. Wann kann die Ausübungsfreiheit denn beschränkt werden? Das wäre mal ziemlich interessant.
Zu der staatlichen Verpflichtung: Da bin ich mir nicht sooo sicher - der Staat gewährt die Religionsausübung, wenn aber jemand ein Minarett will, um seine Religion komplett ausüben zu können - muss der Staat dann nicht gezwungenermaßen dem GG folgen, und das Minarett bauen?
Es geht hier gar nicht darum, dass geartete Zentren gebaut werden müssen, das ist ja nur in dem Fall so. Die Frage ist doch viel mehr, ob der Staat nach Art.4, Abs.2 handeln muss.



Ich bin egtl gegen eine Schließung des Threads, abgesehen von ein paar Nicklichkeiten ist das hier doch eine recht gute Diskussion...
 
Wenn das wirklich so ist, wie du sagst, besteht für Moslems schon mal kein Recht, ein Minarett zu bekommen...allerdings bin ich mir nicht so sicher, ob deine Argumentation so stimmt :huh:

"Bekommen" ist eigentlich schon ein mißverständlicher Ausdruck in dem Zusammenhang. Bauen müssen sie das in jedem Fall selbst. So, wie jede Religionsgemeinschaft ihre Bauwerke selbst errichten muß.

Ob man aber dann dieses Bauvorhaben genehmigen muß, ist die eigentliche Frage. Das ist zunächst einmal Sache des Baurechts. Erst ein generelles Verbot kann das GG berühren. Hierbei wäre dringend zu berücksichtigen, ob es eines solchen Bauwerks überhaupt bedarf, um den Vorschriften der jeweiligen Religion zu genügen. Sollte es zwingend notwendig sein, wäre ein solches allgemeines Verbot mit einiger Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Andernfalls könnte man das zumindest rechtlich wahrscheinlich durchsetzen.
Aber das mal beiseite. Wann kann die Ausübungsfreiheit denn beschränkt werden? Das wäre mal ziemlich interessant.
Wie ich oben schon schrieb, kann die Ausübung beschränkt werden, wenn der religiös vorgeschriebene Ausübungsmodus Rechte Dritter beschneidet oder ganz allgemein gegen andere geltende Gesetze verstößt. Offensichtlich dürfte es in krassen Fällen sein, falls z.B. Anhänger einer Naturreligion im Rahmen ihrer Religionsausübung illegale Rauschmittel konsumieren wollen oder - ganz weit hergeholt - der Glaube Menschenopfer, rituelle Vergewaltigungen oder ähnliche Schändlichkeiten verlangen sollte.

In der Vergangenheit aber war die Ausübung bspw. ganz konkret im Islam durch das Schächtverbot eingeschränkt, weil der Tierschutz - im Grundgesetz als Staatsziel definiert (Art. 20a GG) - hier Vorrang hatte. Die Begründung, die für dieses Verbot herangezogen wurde, war, daß es Muslimen ja durchaus möglich wäre, sich vegetarisch zu ernähren, ohne gegen die Erfordernisse ihres Glaubens zu verstoßen und nicht korrekt geschlachtete Tiere zu verzehren. 2002 hat das BVerfG allerdings entschieden, daß muslimische Metzger auf Antrag eine Sondergenehmigung erhalten können und dann nach ihren Regeln schlachten dürfen. Das so geschlachtete Fleisch dürfen sie aber scheinbar nicht an Personen verkaufen, deren Glaube nicht den Verzehr von geschächteten Tieren vorschreibt.

Erstaunlicherweise war es Juden in bundesrepublikanischen Zeiten immer gestattet, ihre Tiere zu schächten, was wahrscheinlich in unserer Geschichte begründet liegt. Aber das ist natürlich keine haltbare juristische Begründung und die offizielle kenne ich leider nicht. Wäre mal interessant zu erfahren, gehört jetzt aber nicht wirklich hierher.
Zu der staatlichen Verpflichtung: Da bin ich mir nicht sooo sicher - der Staat gewährt die Religionsausübung, wenn aber jemand ein Minarett will, um seine Religion komplett ausüben zu können - muss der Staat dann nicht gezwungenermaßen dem GG folgen, und das Minarett bauen?
Es geht hier gar nicht darum, dass geartete Zentren gebaut werden müssen, das ist ja nur in dem Fall so. Die Frage ist doch viel mehr, ob der Staat nach Art.4, Abs.2 handeln muss.
Nein. Nochmal: Der Staat muß überhaupt nicht handeln. Die Grundrechte in den Artikeln 1-19 GG definieren lediglich Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie verpflichten den Staat zu keinerlei aktivem Handeln. Sie schränken lediglich seine Befugnisse ein oder geben Leitlinien für staatliches Handeln vor. So schützen sie die Bürger gegen staatliche Willkür. Zum Teil geben sie auch an, unter welchen Umständen gewisse Grundrechte ausnahmsweise doch durch den Staat beschnitten werden dürfen. Ein Beispiel dafür ist Art. 14 Abs. 1 (Eigentum, Erbrecht, Enteignung).
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Aber nur, weil bei einem Grundrecht diese Klausel fehlt, heißt das noch lange nicht, daß dieses Recht nicht auf ähnliche Weise eingeschränkt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gegen Minarette, Kirchtürme und alle anderen Bauwerke von irgendwelchen Sekten.
Am besten wäre ein Verbot aller Gehirnwaschvereine (Religionen).

Egal ich benutze jetzt erstmal eine Bibel als Klopapier und male dann noch ein paar Mohammed Karikaturen :ugly: .
Denn das Letzte was Religion sich verdient hat ist Respekt. Für die Geschichte der Religionen der letzten Jahrtausende sollte man eher Verabscheuung übrig haben.
 
"Bekommen" ist eigentlich schon ein mißverständlicher Ausdruck in dem Zusammenhang. Bauen müssen sie das in jedem Fall selbst. So, wie jede Religionsgemeinschaft ihre Bauwerke selbst errichten muß.

Ob man aber dann dieses Bauvorhaben genehmigen muß, ist die eigentliche Frage. Das ist zunächst einmal Sache des Baurechts. Erst ein generelles Verbot kann das GG berühren. Hierbei wäre dringend zu berücksichtigen, ob es eines solchen Bauwerks überhaupt bedarf, um den Vorschriften der jeweiligen Religion zu genügen. Sollte es zwingend notwendig sein, wäre ein solches allgemeines Verbot mit einiger Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Andernfalls könnte man das zumindest rechtlich wahrscheinlich durchsetzen.
Wie ich oben schon schrieb, kann die Ausübung beschränkt werden, wenn der religiös vorgeschriebene Ausübungsmodus Rechte Dritter beschneidet oder ganz allgemein gegen andere geltende Gesetze verstößt. Offensichtlich dürfte es in krassen Fällen sein, falls z.B. Anhänger einer Naturreligion im Rahmen ihrer Religionsausübung illegale Rauschmittel konsumieren wollen oder - ganz weit hergeholt - der Glaube Menschenopfer, rituelle Vergewaltigungen oder ähnliche Schändlichkeiten verlangen sollte.

In der Vergangenheit aber war die Ausübung bspw. ganz konkret im Islam durch das Schächtverbot eingeschränkt, weil der Tierschutz - im Grundgesetz als Staatsziel definiert (Art. 20a GG) - hier Vorrang hatte. Die Begründung, die für dieses Verbot herangezogen wurde, war, daß es Muslimen ja durchaus möglich wäre, sich vegetarisch zu ernähren, ohne gegen die Erfordernisse ihres Glaubens zu verstoßen und nicht korrekt geschlachtete Tiere zu verzehren. 2002 hat das BVerfG allerdings entschieden, daß muslimische Metzger auf Antrag eine Sondergenehmigung erhalten können und dann nach ihren Regeln schlachten dürfen. Das so geschlachtete Fleisch dürfen sie aber scheinbar nicht an Personen verkaufen, deren Glaube nicht den Verzehr von geschächteten Tieren vorschreibt.

Erstaunlicherweise war es Juden in bundesrepublikanischen Zeiten immer gestattet, ihre Tiere zu schächten, was wahrscheinlich in unserer Geschichte begründet liegt. Aber das ist natürlich keine haltbare juristische Begründung und die offizielle kenne ich leider nicht. Wäre mal interessant zu erfahren, gehört jetzt aber nicht wirklich hierher.
Nein. Nochmal: Der Staat muß überhaupt nicht handeln. Die Grundrechte in den Artikeln 1-19 GG definieren lediglich Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Sie verpflichten den Staat zu keinerlei aktivem Handeln. Sie schränken lediglich seine Befugnisse ein oder geben Leitlinien für staatliches Handeln vor. So schützen sie die Bürger gegen staatliche Willkür. Zum Teil geben sie auch an, unter welchen Umständen gewisse Grundrechte ausnahmsweise doch durch den Staat beschnitten werden dürfen. Ein Beispiel dafür ist Art. 14 Abs. 1 (Eigentum, Erbrecht, Enteignung).
Aber nur, weil bei einem Grundrecht diese Klausel fehlt, heißt das noch lange nicht, daß dieses Recht nicht auf ähnliche Weise eingeschränkt werden kann.

Langsam steige ich da glaub ich durch...
Dass der Staat nicht das Teil bauen lassen muss, war etwas schlecht ausgedrückt - natürlich meinte ich damit die Erlaubnis zu erteilen, dass sie sich so ein Minarett bauen dürfen.


Ich bin gegen Minarette, Kirchtürme und alle anderen Bauwerke von irgendwelchen Sekten.
Am besten wäre ein Verbot aller Gehirnwaschvereine (Religionen).

Egal ich benutze jetzt erstmal eine Bibel als Klopapier und male dann noch ein paar Mohammed Karikaturen :ugly: .
Denn das Letzte was Religion sich verdient hat ist Respekt. Für die Geschichte der Religionen der letzten Jahrtausende sollte man eher Verabscheuung übrig haben.

Da muss ich meinem Vorredner beipflichten...zeugt nicht von sonderlich geistiger Reife. Aber das Christentum ist sicherlich kein Gehirnwaschverein, Scientology - das ist ein Gehirnwaschverein.
Beschreibe mal bitte, inwiefern die Religion Abscheuung verdient hat.
 
Guck in die Geschichte der Kirche, dann weißt du bescheid^^ Ich kann IT-Passion da nur zustimmen.
 
Nennt konkrete BEISPIELE. Die Kirchengeschichte ist ein unglaublich großes Kapitel. Natürlich waren die letzten Ereignisse nicht gerade positiv, aber man sollte vlt nicht nur das Neuste in Betracht ziehen.
 
Alle Heiden wurden auf den Scheiterhaufen geworfen, Wissenschaftler, die an der Lehre der Kirche zweifelten ebenfalls etc. Die Kirche hat schon immer versucht andere Meinungen zu unterdrücken, und das nichtmal mit Zuckerbrot und Peitsche, sondern nur mit der Peitsche.
 
wie alt warst du noch gleich? 3?

So alt das ich nicht an übermenschliche Fabelwesen glaube und du?

Da muss ich meinem Vorredner beipflichten...zeugt nicht von sonderlich geistiger Reife. Aber das Christentum ist sicherlich kein Gehirnwaschverein, Scientology - das ist ein Gehirnwaschverein.
Beschreibe mal bitte, inwiefern die Religion Abscheuung verdient hat.

Kirche/ Religion dient einzig und ausschliesslich dazu Interessen von wenigen vielen aufzuzwingen.
Im Zweifelsfall mit Gewalt in jeder Form.

Nennt konkrete BEISPIELE. Die Kirchengeschichte ist ein unglaublich großes Kapitel. Natürlich waren die letzten Ereignisse nicht gerade positiv, aber man sollte vlt nicht nur das Neuste in Betracht ziehen.

Wollen wir eine Hexe erbrennen, einen "Ungläubigen" steinigen oder dummen Menschen Angst einjagen mit dem billigen Bluff das wenn man nicht das tut was die jeweilige Religion verlangt, man bis zum Ende aller Tage man in der Hölle endlose Qualen erleiden muss?

Ein todischeres Zeichen dafür das Religion nicht von Gott sondern von Menschen gemacht ist, ist das mit Einschüchterung und Drohkulissen gearbeitet wird. Je ungebildeter die "Gläubigen" sind um so besser funktioniert es.

So kann man wunderbar seine persönliche Moral durchdrücken, wie praktisch :daumen2: .
 
Ok, mag sein, dass es inzwischen mehr Konfessionslose gibt, ich gehöre auch dazu, aber die überwiegende Religion ist das Christentum, man kann konfessionslos doch nicht als Religion zählen. Also würde ich durchaus sagen, dass das Christentum die größte Religion ist.

Wenn es um die Frage geht, wessen Interessen vorrang haben, dann zählt für mich in einer Demokratie die größte Gruppe - und bei den Konfessionen ist das ganz offiziell "konfessionslos".
Bei der Entwicklung der christlichen Kirche in Deutschland (rasanter Mitgliederschwund) kommt ansonsten auch irgendwann der Punkt, an dem Muslime die "größte Religion" sind, vermutlich aber weiterhin <25% der Bevölkerung stellen. Deren Wunsch nach Lärm sollte dann imho genauso ein Strich durch die Rechnung gemacht werden, wie jetzt den Kirchen.

In der Nähe meiner Arbeitsstätte haben sie heute übrigens mal von 17:45 bis 17:55 Dauergeleut trainiert, volle Stunden und gegelentlich ein Schlag dazwischen reichen wohl nicht mehr...

Das letzte habe ich weggelassen, tut hier nichts zur Sache. Aber die Frage ist, wie man 2. auslegt. "Ungestört" - das heißt egtl nicht, dass dafür Minarette gebaut werden müssen, das heißt doch lediglich, dass jeder seine Religion so ausüben kann, wie er möchte (ob jetzt aber mit vorhanden und/oder nicht vorhandenen Dingen, kA!?)

Tjo - im weiteren Sinne braucht man zum "glauben" gar keine Hilfsmittel. Demnach wäre z.B. das Bibelverbot bei unseren geliebten Öllieferanten ein Beispiel für mustergültige Religionsfreiheit?

Im Falle des Islam würde ich mich aber auch nicht so sehr auf das Recht auf freie Religionsausübung konzentrieren (ggf. heikel, da es keine klaren Vorschriften für den Aufbau einer Moschee gibt und diese ohnehin kein geweihter Ort, sondern eben eher ein Gemeindezentrum ist), sondern auf das Diskriminierungsverbot.
Aus dem leitet sich für mich nämlich her, dass der Glaube nicht als Grund genommen werden kann, um irgendetwas zu verbieten, also z.B. eine Baugenehmigung nicht zu erteilen. Dafür müssen andere Gründe her und auch nach 17 Seiten Diskussion hat da niemand welche gefunden, die eindeutig auf Minarette zutreffen.


Passiert das nicht bei jeder Wahl?! ;)

Nö. Bei einer Wahl werden gewichtige Interessen vieler über die Gegenstücke weniger gestellt. (Jedenfalls in der Theorie. In der Praxis sind es natürlich die BILD-Schlagzeilen der letzten Wochen, aber da kann man den Wahlveranstaltern keine Vorwürfe machen)
Hier ging es darum, dass man ein nachrangiges Interesse eines einzelnen über ein Grundbedürfniss vieler stellen soll. Sowas findet man eigentlich nur da, wo eben keine Wahlen stattfnden, sondern z.B. die religiösenen Vorlieben eines einzelnen Führers zur Vorschrift für alle werden.

Der Vergleich mit dem Rauchverbot war übrigens gut, es geht ja nicht darum wieviele Leute sterben!
Sondern darum das es Nichtraucher gibt die aus eigenem Interesse für ein Rauchverbot stimmen da es "ihnen nicht gefällt" und somit nachher rauchen für "alle verboten" ist!

Beim Rauchverbot geht es zum einen sehr wohl um Gesundheitsschäden (und die daraus resultierende Belastung der Allgemeinheit), zum anderen aber auch um Belästigung.
Denn im Gegensatz zu einem Minarett, dass vielleicht 25% aller denkbaren Blickrichtungen stört, ist es unmöglich, einer Rauchquelle in der näheren Umgebung (räumlich, zeitlich durchaus länger) zu entkommen.



So alt das ich nicht an übermenschliche Fabelwesen glaube und du?

Ich glaube, dass ihr ein bißchen sehr weit vom Thema abdriftet.
(Außerdem glaube ich, dass du dich mal näher mit dem Unterschied zwischen Religion und Kirche, der Geschichte verschiedener Religionen -gerade auch der abrahamitischen- und Kirchen sowie der Abgrenzung zu Tradition und Politik beschäftigen solltest, ehe du knallharte Aussagen macht, die eine größere Zahl von Personen als persönlichen Angriff auffassen könnten)
 
In der Nähe meiner Arbeitsstätte haben sie heute übrigens mal von 17:45 bis 17:55 Dauergeleut trainiert, volle Stunden und gegelentlich ein Schlag dazwischen reichen wohl nicht mehr...

Nur mal so als Anregung: Hat vielleicht jemand geheiratet? Soll gerade samstags schonmal vorkommen. ;-)

Im Falle des Islam würde ich mich aber auch nicht so sehr auf das Recht auf freie Religionsausübung konzentrieren (ggf. heikel, da es keine klaren Vorschriften für den Aufbau einer Moschee gibt und diese ohnehin kein geweihter Ort, sondern eben eher ein Gemeindezentrum ist), sondern auf das Diskriminierungsverbot.
Aus dem leitet sich für mich nämlich her, dass der Glaube nicht als Grund genommen werden kann, um irgendetwas zu verbieten, also z.B. eine Baugenehmigung nicht zu erteilen.

Woraus leitest Du dieses Diskriminierungsverbot eigentlich ab?

Abgesehen davon ist das mit dem nicht geweihten Ort meines Wissens nicht ganz richtig. Denn wieso darf man dort keine Schuhe tragen, wenn der Ort doch eh nur ein Treffpunkt sein soll? Das paßt doch nicht zusammen.

Weiterhin ist auch die Nichterteilung einer Baugenehmigung noch lange kein Verbot. Das ist ein großer Unterschied.
 
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