Mangel an RTX 3000: Nvidia will Produktion der GTX 1650 erhöhen

Wenn sie einen R5 1600 mit einer 12nm-Die ausstatten, dann ist es eher genau das Gegenteil, von dem was du gerade behauptest;)

Diese CPU war damals preislich auch sehr sehr attraktiv!
 
Wenn sie einen R5 1600 mit einer 12nm-Die ausstatten, dann ist es eher genau das Gegenteil, von dem was du gerade behauptest;)

Diese CPU war damals preislich auch sehr sehr attraktiv!
Das ist genau der Punkt. Wenn man die Produktion einer Einstiegs-Grafikkarte ankurbelt, ist das an sich nicht falsch. Wer sie nicht will, muss sie ja nicht kaufen. Aber wer sie kaufen will, dem sollte sie auch für den Preis einer Einstiegsgrafikkarte angeboten werden - und zwar nicht in Relation zu den Preisen, die derzeit für die stärkeren Chips und Modelle aufgerufen werden, weil sich Miner und Gamer um knappe Vorräte balgen.

Darüber, wie viel Leistung eine Einstiegs-GPU heutzutage haben müsste, kann man selbstverständlich streiten. Meine ganz persönliche (Also explizit nicht allgemeingültige!) Faustregel ist: Die Karte muss bei aktuellen AAA-Titeln in FHD stabile 60 fps bei Low/Mid-Settings schaffen. Damit dürfte die 1650 in manchen Spielen schon zu kämpfen haben.

Wenn meine Grafikkarte morgen mit dem Bauch nach oben im Rechner treibt, würde es mich nicht stören, sie übergangsweise mit einer 1650 zu ersetzen, denn was ich überwiegend spiele, läuft auch darauf. Aber mehr als 120 Euro würde ich dafür aus Prinzip nicht ausgeben, um nicht auch noch die Preissteigerungen im untersten Segment zu befeuern.
 
meine RTX 2070S sollte zumindest noch etwas halten. ich bin auch ein stück weit froh das ich die mir letztes jahr gekauft habe da meine 1070 in 4K einknickt. die 2070S ist zwar nicht so viel schneller aber machts schon einiges in 4k aus
Ich bin auch froh darüber bei mir war es die selbe Situation hatte auch eine GTX 1070 die habe ich für 200€ verkauft und dann eine RTX 2070s für 430€ gekauft. Und bei den Preisen bin ich sehr froh darüber :)
 
Was für einen Defekt kann eine Grafikkarte nach einem Jahr zeigen, bei der man als Käufer nicht davon ausgehen könnte, dass er bereits ab Werk vorhanden war?

Die lange Gewährleistungsdauer in Deutschland ist doch unter anderem dafür da, den Händler für Defekte haftbar machen zu können, die erst nach längerer Zeit auftreten, jedoch auf einen schon immer vorhandenen Makel zurückzuführen sein können.
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge ;).

Das erste Jahr ist meist die Herstellergarantie, wo der Hersteller beweisen muss, dass der Defekt ab Werk vorhanden war oder nicht. Im zweiten Jahr (Gewährleistung) legt sich die Beweislast um auf den Kunden und der Kunde muss beweisen, dass der Defekt ab Werk vorlag/vorliegt.

Ob der Hersteller den Defekt behebt, indem er dir die Karte entweder repariert oder durch ein Austauschgerät ersetzt liegt ganz im Ermessen des Herstellers. Wenn er es macht, dann hast Du Glück.

Davon mal abgesehen, dass so eine Grafikkarte nicht nur durch irgendeinen Produktionsfehler übern Jordan gehen kann. Schon mal an Verschleiß gedacht? Sicher ist es blöd gelaufen, wenn der Verschleiß schon nach einem Jahr zum Defekt der Grafikkarte führt, aber da kann man halt auch nichts groß machen. Weder als Käufer, noch als Hersteller steckt man halt nicht drin in der Grafikkarte.

Ich würde dir empfehlen, einfach den Händler zu kontaktieren und den Sachverhalt darstellen. Ich denke mal, da wird sich bestimmt eine Lösung finden.
Andererseits kannst Du dich eigentlich auch direkt an den Hersteller wenden, da die meisten Händler sowieso defekte Geräte weiter an den Hersteller leiten.
 
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge ;).
Ich habe keine Ahnung, wie du auf Herstellergarantie kommst. Ich schrieb explizit von der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung. :)

Das erste Jahr ist meist die Herstellergarantie, wo der Hersteller beweisen muss, dass der Defekt ab Werk vorhanden war oder nicht. Im zweiten Jahr (Gewährleistung) legt sich die Beweislast um auf den Kunden und der Kunde muss beweisen, dass der Defekt ab Werk vorlag/vorliegt.
Nein, das ist nicht korrekt. Was der Hersteller (freiwillig) garantiert und für welchen Zeitraum ist erst einmal absolut unerheblich. Die erste Anlaufstelle ist immer der Händler, von dem man das Produkt erworben hat. Sechs Monate lang muss dieser nachweisen, dass das Produkt nicht bereits bei Kauf mangelhaft war, die 18 Monate danach muss der Käufer nachweisen, dass er den Mangel nicht herbeigeführt hat.

Wenn eine Grafikkarte nach einem Jahr das Zeitliche segnet und man das nicht offenkundig selbst verschuldet hat, sollte man immer erst einmal davon ausgehen, dass von Anfang an ein Mangel vorlag, der sich erst jetzt ausgewirkt hat, und damit an den Händler herantreten.

Gewährleistung und Herstellergarantie laufen zeitlich parallel. Als Kunde wählt man natürlich das, was zum Zeitpunkt des Defekts jeweils weitreichender ist. Und das ist im Regelfall die gesetzliche Gewährleistung.
Klar, wenn der Hersteller weitreichende Garantien mit unkomplizierter Reparatur oder gar direktem Ersatz vertraglich zugesichert hat, nimmt man diese. Das ist aber selten.

Ob der Hersteller den Defekt behebt, indem er dir die Karte entweder repariert oder durch ein Austauschgerät ersetzt liegt ganz im Ermessen des Herstellers. Wenn er es macht, dann hast Du Glück.
Deshalb liefert man sich, so lange man kann, nicht dem Hersteller aus. Dem Händler gegenüber hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung, der Hersteller hingegen muss nur das machen, was er - üblicherweise mit zig Haken und Ösen - garantiert hat.

Davon mal abgesehen, dass so eine Grafikkarte nicht nur durch irgendeinen Produktionsfehler übern Jordan gehen kann. Schon mal an Verschleiß gedacht? Sicher ist es blöd gelaufen, wenn der Verschleiß schon nach einem Jahr zum Defekt der Grafikkarte führt, aber da kann man halt auch nichts groß machen. Weder als Käufer, noch als Hersteller steckt man halt nicht drin in der Grafikkarte.
Das interessiert den Gesetzgeber nicht. Die Sache hat innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht zu verschleißen. Tut sie es doch, hat der Käufer Ansprüche.
 
Deshalb liefert man sich, so lange man kann, nicht dem Hersteller aus. Dem Händler gegenüber hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung, der Hersteller hingegen muss nur das machen, was er - üblicherweise mit zig Haken und Ösen - garantiert hat.
Ich hatte mir letztes Jahr einen neuen Monitor von Asus bei Mediamarkt gekauft. Der ging nach ca. 2 Monaten kaputt (flackerndes Bild erst nur beim Spielen, kurz darauf dann auch im Desktop). Da wollt ich mich auch erst bei Mediamarkt melden, hab dann aber auf deren Webseite gelesen, dass man sich auch gleich direkt an den Hersteller wenden kann, da es erstens schneller geht und Mediamarkt im Endeffekt das defekte Gerät eh nach Erhalt weiter zum Hersteller schickt.

Daher denke ich in diesem Fall, dass die meisten Händler genau wie Mediamarkt agieren. Also warum soll ich mich als Käufer erst mit dem Händler verständigen, es zu diesem schicken, der das Gerät dann gleich weiter an den Hersteller schickt und der Hersteller schickt mir dann entweder das reparierte Gerät direkt an mich (wenn vom Händler beauftragt, weiß aber auch nicht, wie das in Real gehandhabt wird) oder es geht erst an den Händler und dann an mich. Ist doch vollkommen umständlich, da wende ich mich doch gleich direkt an den Hersteller.

Ich hab mich jedenfalls direkt an Asus gewendet und die haben mir den Monitor anstandslos ersetzt, nachdem ich dem Support den Defekt beschrieben habe.
 
Ich hab mich jedenfalls direkt an Asus gewendet und die haben mir den Monitor anstandslos ersetzt, nachdem ich dem Support den Defekt beschrieben habe.
Richtig, weil Monitor nicht gleich Grafikkarte ist. ;)

Asus wickelt keine RMA mit dem Endkunden ab und besteht selbst darauf das die RMA durch den Händler erfolgt. Das kann ich dir sogar schriftlich geben, weil ich zuvor auch Asus dazu angeschrieben hatte und sie die RMA mit dem Hinweis die RMA über den Händler abwickeln zu müssen abgelehnt haben. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Händler Konkurs wäre oder die 24-monatige gesetzliche Gewährleistung verstrichen wäre, die Herstellergarantie aber darüber hinaus geht.
 
Ich hatte mir letztes Jahr einen neuen Monitor von Asus bei Mediamarkt gekauft. Der ging nach ca. 2 Monaten kaputt (flackerndes Bild erst nur beim Spielen, kurz darauf dann auch im Desktop). Da wollt ich mich auch erst bei Mediamarkt melden, hab dann aber auf deren Webseite gelesen, dass man sich auch gleich direkt an den Hersteller wenden kann, da es erstens schneller geht und Mediamarkt im Endeffekt das defekte Gerät eh nach Erhalt weiter zum Hersteller schickt.
Natürlich schreibt der Mediamarkt das - weil es für ihn einfacher ist, wenn du ihn nicht belästigst, sondern das in deiner Zeit und evtl. deinem Geld mit dem Hersteller abwickelst. :stick:

Was der Markt mit einem nach zwei Monaten defekten Gerät macht, kann dir jedoch komplett schnurz sein. Nach § 439 Absatz 1 BGB kannst du vom Händler den Austausch verlangen - sprich, du musst nicht warten, bis der defekte Monitor repariert ist. Wenn das selbe Modell noch im Bestand ist, kann der Händler dies nicht ablehnen.

Aber auch dann, wenn kein Austausch möglich ist, hat es Vorteile, die Abwicklung der Reparatur dem Händler zu überlassen. Er muss dann nämlich alle anfallenden Kosten (Versand etc.) tragen und hat im Regelfall auch den direkteren Draht zum Hersteller. Auch kannst du gegenüber dem Händler Fristen setzen, wenn die Wartezeit bis zur Nacherfüllung unzumutbar lang wird.

Aber wie schon geschrieben: Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei Herstellern mit weitreichenden Zusagen und guten Service, der das defekte Gerät womöglich sogar abholt und/oder Ersatz bereitstellt, wendet man sich natürlich eher an diesen. :)
 
Also bevor ich mir eine 1650 gebe , kauf ich lieber eine gebr. R9 380X zum uebergang allemal noch schnell genug und deutlich unter 100 zu bekommen
 
Dem schließ ich mich mit einer normalen R9 380 nur an ;)
Allerdings wärs schon nett gewesen mit neuem UWQHD und wegen VR sich ne Rtx3080 zu holen, so kann ich jetzt auf die Rtx5080er warten :(
 
Macht natürlich absolut Sinn, die 1650 ist ja nur schneller und verbraucht deutlich weniger, die man sogar lautlos kühlen kann... warte, irgendwo ist hier ein Fehler bei der R9-Empfehlung, aber wo?
:schief:
 
Wenn sie einen R5 1600 mit einer 12nm-Die ausstatten, dann ist es eher genau das Gegenteil, von dem was du gerade behauptest;)

Es war damals schon Zen2 draußen, sie haben ihr Portfolio mit alten CPUs aufgebessert, da Zen 2 da eine Lücke hatte, die später erst näherungsweise mit dem R5 3500 geschlossen wurde.

Diese CPU war damals preislich auch sehr sehr attraktiv!

Das definitiv, 90€ für eine 6 Kern CPU, für die man 2 Jahre zuvor noch 350€ hinblättern mußte, war schon eine Wucht.

Wenn eine Grafikkarte nach einem Jahr das Zeitliche segnet und man das nicht offenkundig selbst verschuldet hat, sollte man immer erst einmal davon ausgehen, dass von Anfang an ein Mangel vorlag, der sich erst jetzt ausgewirkt hat, und damit an den Händler herantreten.

Nein, der Händler kann nach den ersten 6 Monaten ein Gutachten verlangen, dass der Fehler schon von Anfang an da war. Daran scheitert es meist, da das Gutachten meist teuer ist, als das Produkt. Wenn der Händler auf Gewährleistungsterror setzt, dann bleibt es praktisch bei den 6 Monaten, es sei denn, ein Seriendefekt hat zugeschlagen und man hat noch hunderte ähnliche Fälle.

Wenn man noch in den ersten 6 Monaten ist, dann muß einem der Händler das ganze nachweisen, was fast ein Ding der Unmöglichkeit ist.

Aber auch dann, wenn kein Austausch möglich ist, hat es Vorteile, die Abwicklung der Reparatur dem Händler zu überlassen. Er muss dann nämlich alle anfallenden Kosten (Versand etc.) tragen und hat im Regelfall auch den direkteren Draht zum Hersteller. Auch kannst du gegenüber dem Händler Fristen setzen, wenn die Wartezeit bis zur Nacherfüllung unzumutbar lang wird.

Aber wie schon geschrieben: Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei Herstellern mit weitreichenden Zusagen und guten Service, der das defekte Gerät womöglich sogar abholt und/oder Ersatz bereitstellt, wendet man sich natürlich eher an diesen. :)

Meiner Erfahrung nach trifft das Gegenteil zu. Wenn man nicht lokal beim örtlichen Händler gekauft hat, dann bleibt man auf den Kosten für die Hinsendung sitzen. Der Händler macht auch nichts anderes, als das Ding zum Hersteller schicken, man hat dann noch zwei zusätzliche Versandwege, die eine Woche kosten. Dann ist die Kommunikation problematisch, wenn es beim Hersteller hängen bleibt, dann läuft man von Pontius zu Pilatus, bzw. telefoniert ihnen hinter her. Das mit den Fristen setzen ist auch ein schwacher Trost, es sei denn, du willst vor Gericht ziehen. In dem Fall schlägt meist Murphys Gesetz zu und die Sache klärt sich, dann kannst du deinen Kosten hinterher laufen.

Wenn der Hersteller in Deutschland oder auch in der EU sitzt, dann sollte man sich, meiner Erfahrung nach, dahin wenden. Das Zeug wird so oder so dahin geschickt. Einige Hersteller haben auch eine richtig gute Garantieabwicklung, viel besser als die Billighändler, die einem die Pest an den Hals wünschen, wenn man ihre Gewinnrechnung durchkreuzt.
 
Ich bin auch froh darüber bei mir war es die selbe Situation hatte auch eine GTX 1070 die habe ich für 200€ verkauft und dann eine RTX 2070s für 430€ gekauft. Und bei den Preisen bin ich sehr froh darüber :)
meine 2070S ist zwar nicht wirklich 4K geeignet aber 35 fps schafft sie schon im FS 19 alles darüber wird instabil und BFV läuft mit DLSS sogar mit 80 fps in 4k 90% scaling auf hohen settings
 
Was jetzt Garantie und Gewährleistung angeht, bin ich jetzt nicht
Richtig, weil Monitor nicht gleich Grafikkarte ist. ;)

Asus wickelt keine RMA mit dem Endkunden ab und besteht selbst darauf das die RMA durch den Händler erfolgt. Das kann ich dir sogar schriftlich geben, weil ich zuvor auch Asus dazu angeschrieben hatte und sie die RMA mit dem Hinweis die RMA über den Händler abwickeln zu müssen abgelehnt haben.
Für Gerät X bietet man RMA an, aber für Gerät Y nicht? Versteh nicht, warum man das nicht einheitlich macht :huh:.
 
Nein, der Händler kann nach den ersten 6 Monaten ein Gutachten verlangen, dass der Fehler schon von Anfang an da war. Daran scheitert es meist, da das Gutachten meist teuer ist, als das Produkt.
Mal anders gefragt:
Würdest du jemals wieder etwas bei einem Händler bestellen, der seine 2-jährige Gewährleistungspflicht dadurch abwimmelt, indem er vom Kunden Gutachten verlangt?
Klar, vor Gericht hätte der Händler nach den 6 Monaten die besseren Karten, dadurch dass der Kunde in der Beweispflicht ist. Am Gewährleistungsrecht des Kunden ändert das aber gar nichts.
Ist halt nur der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen ;)

Und wenn man sich alleine anschaut, wie viele Verbraucher das von Händlern schon so eingeträllert bekommen haben, dass sie gar nicht mehr intervenieren und glauben der Händler sei im Recht, scheint die Taktik der Händler zu funktionieren.
Gleichzeitig beschweren sie sich aber, dass immer mehr über Amazon bestellt wird und sie aussterben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genial von Nvidia die einzige noch bezahlbare Grafikkarte wird für eine UVP von 399€ neu aufgelegt. Ich bin mir SICHER das wird die nächste 970 auch der Speicher dürfte wohl ähnlich groß ausfallen.
:devil::devil::devil:
 
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