Und nochmal vielen Dank für die ganze Unterstützung!
Ich hätte das auch gerne alles durchgezogen, leider wollen jetzt meine Eltern einlenken(wegen bekannter Adresse) und meinen dass es der ganze Stress einfach nicht wert ist. Ich kanns nachvollziehen.
So muss ich das ganze jetzt wohl unter Lehrgeld verbuchen und bin nächstes mal ein bisschen schlauer und werde mich besser vorbereiten. Werde euch dann am Mittwoch mal berichten ob ich irgendwelche Auffälligkeiten am Mainboard feststelle. Leider kann ich es selbst nichtmehr testen, da der CPU schon weg ist.
Rede doch nochmal mit deinen Eltern, ob ihr das wirklich so durchziehen wollt.
Das ganze - so wie du es hier bisher geschildert hast - (Board lief beim Ausbau noch, Käufer liefert nur unscharfe bzw. keine weiteren Bilder, will den PC "Fachmann" nicht benennen) klingt stark dannach, als ob der Käufer hier wohlwissend in betrügerischer Absicht agiert. Es wäre schade einem (eventuellen) Betrüger völlig grundlos das Feld zu überlassen. Zumal du ja auch scheinbar noch recht jung (Schüler, Student ?) bist, da tut das Geld nochmal mehr weh.
Vielleicht zum rechtlichen Hintergrund:
Die infrage kommende Straftat, die dir hier vorgeworfen werden könnte, wäre §263 StGB (Betrug). Grundsätzlich sind in der BRD nur vorsätzliche Taten strafbar (siehe §15 StGB), es sei denn es gibt explizit auch eine "fahrlässige" Version der Straftat (z.B. Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, die gibt es extra nochmal).
Einen fahrlässigen Betrug gibt es NICHT.
Solange du ihm das Board also nicht als funktionierend verkauft hast, obwohl du wusstest dass das Board in Wahrheit kaputt ist, ist strafrechtlich nichts zu befürchten.
Selbst wenn du das Board tatsächlich unwissend beim Ausbau beschädigt hättest, würde das hier nicht zu einer Strafbarkeit führen (wohl aber zivilrechtlich dazu, dass du das Geld erstatten müsstest, aber dazu unten mehr).
Wenn er tatsächlich Anzeige erstattet, kommt ein Brief von der Polizei. Der informiert dich quasi darüber, das gegen dich Anzeige gestellt wurde, belehrt dich hinsichtlich deiner Rechte (du musst dich nicht selbst belasten, darfst nen Anwalt nehmen etc.) und gibt dir die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Wörter Anzeige, Belehrung, Anwalt etc. mögen erst mal gewichtig klingen, sind aber -so blöd das klingt- Standartprozedere, und sagen nichts darüber aus, ob der Anzeigenerstatter im Recht oder Unrecht ist.
Wenn das Schreiben kommt, einfach eine kurze Stellungnahme, wie sich das ganze aus deiner Sicht zugetragen hat (Board lief beim Ausbau noch, du hast es nicht beschädigt, Vorwurf des Käufers Unsinn). Ein paar Wochen später kommt dann der Brief der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren gegen dich nach §170 (2) StPO eingestellt wurde (= du bist unschuldig). Da bleibt auch nix im Vorstrafenregister oder so stehen, da musst du dir keine Gedanken machen.
Was der Käufer dann natürlich noch machen könnte, wäre zivilrechtlich den Kaufvertrag anfechten. Dazu muss er aber nachweisen, dass zum Zeitunkt des Kaufes der Mangel schon bestand (was faktisch bei einem Board mit Aussage gegen Aussage unmöglich ist). Ich hoffe im Übrigen, dass du -auch bei einem mündlichen Privatverkauf- die Gewährleistung ausgeschlossen hast.
Die Bedenken wegen der Adresse verstehe ich nicht so ganz. Was möchte der Käufer machen? Ordentlich den Rechtsweg beschreiten? Haben wir oben geklärt, hat er ziemlich schlechte Karten. Was könnte er sonst noch machen? Vorbeifahren und sich das Geld "wiederholen"? Kann er ja versuchen, dann sagt man ihm an der Haustür einmal lieb und nett was man ihm schon schriftlich mitgeteilt hat. Sollte er dann aggressiv und/oder gewalttätig werden, Tür zuknallen und Polizei rufen, Anzeige wegen Bedrohung stellen.
So mancher unehrlicher Mensch ist nur deshalb erfolgreich weil er unwissenden mit seiner Masche Angst einjagt. Hier besteht aber kein Grund zur Angst, du hast dir -nach deinen Schilderungen- nichts vorzuwerfen.