Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Lootboxen und Mikrotransaktionen: Geschäfte, die sich Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit zunutze machen, sind unzulässig
Der Rechtsanwalt Sebastian Schwiddessen weist auf einen interessanten Passus Spiele betreffend hin, der aus den Richtlinien zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes hervorgeht. Demnach sind direkte Aufrufe für Geschäfte, die sich Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit zunutze machen, unzulässig.
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