Also da mein Bauchgefühl noch immer eher zu POV tendiert (sollte man bei Hardware nach Bauchfühl tendieren?), habe ich mir die Garantiebedingungen von EVGA und POV durchgelesen und diese gleichen sich extremst. UND bei EVGA steht nirgens, dass man den Kühler wechseln darf, oder übertackten darf.
Bei beiden Herstellern muss, im RMA Fall, die Karte im Originalen Zustand zurückversand werden. Und ich will mal einen Satz von EVGA zitieren : Modifikationen die nötig wären um das Produkt anderweitig einzusetzen sind nicht in der Garantie enthalten und EVGA übernimmt keine Haftung für diese Modifikation oder Schäden die im Zusammenhang mit dieser entstehen kurz heisst dies wenn man einen SilentPC haben möchte und deshalb den Kühler wechselt, muss EVGA keine Haftung übernehmen ! Wenn man mehr Leistung möchte und übertaktet, nuzt man die Karte ebenfalls anderweitig als in der Produktbeschreibung beschrieben, auch hier muss EVGA gar nichts ersetzten oder Reparieren... Mag sein dass EVGA sehr kulant ist, und auch schnell reagiert, es ist aber schlicht falsch dass man den Kühler wechseln darf und/oder Übertackten darf ohne zu riskieren dass mann die Garantie verliert. Es ist ein Gummiparagraf welcher den Hersteller schützt.
Sind wir aber mal ehrlich, wer ne Karte neu Kauft, testet diese Anfang mit allem was er in die Finger bekommt, wenn dann keine Fehler auftreten, müsste die Karte in Ordnung sein und es ist sehr sehr sehr sehr selten dass Hardware welche Funktionsfähig ist, beim normalen Betrieb einfach so verreckt. Die meistens werden geschädigt durch Übertackten und falls die Karte nicht wörtlich durchgebrannt ist, sprich der Chip Grafikfehler anzeigt oder ähnliches, die Harware aber keine Beschädigungsspuren vorweist, ist es eine Sache der Unmöglichkeit festzustellen ob übertacktet wurde. (Ich warte auf den Tag, bei dem eine Grafikkarte einen kleinen Speicher hat, wo eine Logdatei hinterlegt wird)