AW: Internetnutzung von Hartz-4-Empfängern soll kontrolliert werden
Die BA habe die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet vorgeschlagen, schreibt die „Bild”-Zeitung unter Berufung auf einen Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung beim Arbeitslosengeld II.
Die Bildzeitung zieht sich auch jeden Mist aus der Nase.
Hauptsache den Hartz IV Empfängern Angst machen, die keine Ahnung davon haben.
Die Bundesagentur für Arbeit hat doch mit den Hartz 4 Empfängern gar nichts mehr zu tun.
Zumindest ist das hier in Hessen und in den weiten Teilen Deutschlands so.
Hier sind ganz alleine die Kommunen der jeweiligen Kreisstädte zuständig.
Selbst die Bescheide, die alle 6 Monate bei Wiederbewilligung ins Haus flattern, beinhalten nicht einmal mehr das Logo der Bundesagentur für Arbeit.
Dies sah vor der Umstellung Anfang letzten Jahres noch ganz anders aus.
Damals war auch das Logo noch zu sehen.
Ich muss es wissen, da ich selbst seit vielen Jahren Hartz IV Bezieher bin.
Bei mir ist das aber auch leider Gesundheitsbedingt.
Psychische Probleme auf Grund, vieler verlorener Zähne durch eine Vereiterung im Gesicht, welche sogar zur Taubheit führte.
Zum Glück entsprechender Medikamente bin ich sie wieder los geworden und kann auch wieder normal hören.
Aber Zähne sind halt weg.
Dann einen Herzinfarkt mit seit Jahren anhaltenen Angstzuständen, Diabetes und einem Bandscheibenvorfall.
Alleine aus psychologischer Sicht fällt mir jeden Tag aufs neue, sogar das Einkaufen schwer.
Am Ende stehe ich an der Kasse und fange an, so dermaßen zu schwitzen, dass ich selbst im dicksten Winter bei Minus Temperaturen, klatschnass aus dem Laden gehe.
Trotzdem gehe ich jeder Einladung nach, die mir das Kommunale Jobcenter zuschickt.
Und das obwohl ich dabei bin, meine Frührente durchzuboxen.
Ich bin psychisch und auch körperlich gar nicht mehr in der Lage, arbeiten zu gehen.
Dies teile ich zum Beispiel auch direkt den Firmen mit, die sich bei unseren Jobcentern vorstellen.
Um aber mal beim Thema zu bleiben.
Wie gesagt, bei uns in Hessen sind die jeweiligen Kommunen für die Leistungsbewilligung zuständig.
Also lässt sich so ein Vorschlag zur Überwachung der Internetaktivität eines Hartz IV Empfängers gar nicht durchsetzen.
Selbst wenn die Kommunen auf die Idee kommen und das auch durchsetzen würden, würde es letzten Endes darauf hinaus laufen, dass es beim Bundesverfassungsgericht, Klagen regnen würde.
Und das nicht zu wenig.
Ich wäre einer dieser Kläger.
Die Überwachung der Internetaktivität eines jeden Nutzers, wäre hier in Deutschland, ein Eintritt in die Privatsphäre und somit Verfassungswidrig.
Ich sehe jetzt schon die BA zittern.
Und jetzt mal im Ernst.
Welcher Hartz IV Empfänger ist schon so dumm und meldet ein Gewerbe an und verhökert Ware auf Ebay?
Ups!
Stimmt ja, gibt ja genug da draußen, die noch nicht mal die Gesetze des SGB II kennen um zu wissen, was man an Gelder alles beantragen kann und was nicht.