Ein Anbieter 98/34, Ein anderer 150/25 mit der Angabe, dass bis zu 20% Abweichung bestehen können.
Ersteres geht, falls es eine 24/7 zugesicherte Datenrate zum Server des Anbieters ist, nur mit gedrosseltem FTTH oder mit viel Glück ohne freie Routerwahl. Wenn Du letzteres wieder willst.
Ich bleibe lieber bei dem, was mir der Anbieter garantiert. Dann erhalte ich bei gebuchem Magenta L mit "bis zu" 100/40 (also vertraglich zugesicherten 54/20) an meinem Wohlort je nach Modem 80/35 oder 109/40. Das ist alles bedeutend mehr wie ich vertraglich vereinbart habe.
Die angeblich so mündigen (hier wohl eher krampfhaft unmündigen) Deutschen müssen halt endlich mal lernen, Verträge und Produktdatenblätter zu lesen. Wenn etwas Magenta L heißt, dann ist es halt ein Angebot, das meist auf Basis von Kupferleitung und VDSL realisiert wird. Es ist aber nichts, was eine garantierrte Mindestgeschwindigkeit von 100/40 (oder gar 100/100) liefert.
Selbiges gilt auch für ein Produkt mit dem Namen "1&1 DSL 100". Oder ist irgendwo vorgeschrieben, wofür diese einheitslose Zahl stehen muss, wenn es sich um einen Internetanschluss handelt? Ich würde dort garantierte 100 MBit im Up- und Download erwarten (mit 100% Verfügbarkeit) oder realistisch das, was im Produktdatenblatt steht.
Kaufe ich einen BMW 330d, dann erwarte ich auch nicht, das er 330 PS hat oder 330 KM/h fährt sondern ich schaue in das Produktdatenblatt, was der Hersteller mit diesem Phantasienamen wirklich bietet. Die ehemals dabei üblich 3,3l Hubraum wurden auch ohne regulatorische Eingriffe akzeptiert.
Wenn, wie in der Forderung entsprechende Strafzahlungen für den Ausbau genutzt werden, kann der dadurch eventuell vorangetrieben werden. Das ist aber genauso eine "Vermutung".
Es gibt aber weder ein staatlich betriebenes Netz noch eine Zwangsanbindung jedes Gemäuers durch jeden Anbieter. Also wird das Geld auch bei Zweckbindung max. in die jetzige Förderung gesteckt, die dann wieder dort landet, wo zufällig jemand ausbauen möchte. Fast unabhängig davon, was der danach an Datenerate liefert oder ob der Anschluss (trotz 50-100% Förderung) für 100 Jahre exklusiv vermarktet werden darf.
Mit viel Glück für die Grünen wird der zur Kasse gebene Anbieter dann einfach dort sein Angebot einstellen, da er es nicht in der vom Kunden erträumten Güte liefern kann.
Artikel schrieb:
Die Anbieter wären zunächst vor allen dazu gezwungen, ihre Tarife besser zu staffeln
Warum das? Bei Magenta L sind 54/20 vertraglich zugesichert. Erhält man weniger, müsste es jetzt schon ein Sonderkündigungsrecht geben, fals die Telekom überhaupt schaltete. Dann bekommt man halt nur noch M oder S. Bei Magenta S ist dann schon vertraglich eine Rückfalloption vorgesehen, die der Kunde wählen kann, wenn die Lietung 6,3/0,7 nihct erreiht und der Kunden troztdem unbedingt von der Telekom an das Internet angeshclossen werden will. 1&1 sieht das m.W.n. mittlerwerweile ähnlich.
Kein Anbieter in Deutschland ist dazu verpflichtet, jeden Kunden mit Internet zu versorgen. Wenn die Grünen das wollen, dann sollen sie diese Baustelle angehen.