AW: Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt
Der Typ ist schwer kriminell!
Glaubt mal.... der Knast ist sein kleinstes Problem.
Für jemandem mit seinem Lebensstil wären selbst 1,5 Jahre Gefängnis ein verdammt tiefer Schnitt gewesen.
Wenn jmd viele millionen am staat vorbeischmuggeltt finde ich 2-3 jahre gut
Bei sexualstraftätern fände ich so 10 Jahre ganz nett
Es gab jmd der hat 20 kinder vergewaltigt 2 Jahre knast
Und einer der hat 50dvds gebrannt und verscherbelt 5 Jahre
Hilfeeeeeee Sinn???
Der Sinn dürfte dir dann klar werden, wenn du mal über die Unterschiede zwischen Rache, Entschädigung, Rehabilitierung und Abschreckung nachdenkst, sowie über Zurechnungsfähigkeit und Schuld. Einen psychisch Kranken in die Justizvollzugs- statt die geschlossene Anstalt zu stecken hilft niemandem. Jemanden, der bewusst und unter Abwägung aller denkbaren Folgen, zur eigenen Bereicherung kriminiell aktiv wird, den kannst du dagegen sehr gut abschrecken bzw. für die Zukunft davon überzeuge, dass das Ergebnis seiner Überlegungen "nicht lohnend" lauten sollte.
Im Fall von Steuerhinterziehern wird aber imho (wie so oft) der Fokus viel zu stark auf die Rache gelegt. Abschreckend wären -s.o.- auch schon wesentlich geringere Gefängnisstrafen (die man dafür schon bei geringeren Summen verhängen sollte) und für die restliche Gemeinschaft wären zusätzliche Entschädigungs-/Strafzahlungen in wesentlich größerer Höhe (sagen wird: Das Zehnfache?) sehr viel sinnvoller.
Was hat er den für Leistungen vom Staat entgegen genommen, die einen Wert von ~10'000'000€ haben welche er etwa zusätzlich an Steuern hätte zahlen müssen?
Allein die Tatsache, dass er sich soviel Geld krallen konnte, war nur durch die von Staat und Gesellschaft gelieferten Rahmenbedingungen gegeben. Oder glaubst du, er hat 3.000.000 Stunden dafür gearbeitet? Das haben andere. Und er hat Mittel und Wege gehabt, um sich an der von anderern erbrachten Leistung zu bereichern. Ob das überhaupt legitim ist, würde einen eigenen Thread füllen - aber man kann ja wohl verlangen, dass er wenigstens einen Teil zurück gibt.
Im Übrigen bin ich der Meinung das viele sich mit einem Urteil zurückhalten sollten. Viele die ich kenne haben auch schon mal beschisse bei solchen Dingen aber es ging halt nur um "Pfennigbeträge" im zweistelligen Bereich. Das nehmen viele als Grund da einen Unterschied zu machen aber wenn man das im Verhältnis zum Einkommen sieht ist es genau das Gleiche.
Im Verhältnis zum Einkommen soll dann der kleine Bürger auch für drei Jahre ins Gefängnis wenn er Steuern hinterzieht, auch wenn es sich dabei nur um Kleinstbeträge wie 50-100 € handelt? Was passiert wenn man bei der Kilometerabrechnung einen zu viel angibt. Dann zahlt man ja durch eine höhere Rückzahlung auch zu wenig Steuern und hinterzieht diese somit. Muss das dann genau so strafrechtlich relevant betrachtet werden?
Wo ist eigentlich die Grenze??
Wo genau die Grenze zu ziehen ist, ist sicherlich eine schwierige Frage. Aber das es zwischen jahrzehntelange systematischen Betruges und nicht-ganz-zufälligen Fehlangaben einen Unterschied geben sollte, ist hoffentlich klar?
Spätestens juristisch entsteht er jedenfalls dann, wenn statt nicht nachweisbarer Nachlässigkeit eine ausführlicher Aktivitätsbericht einer ausländischen Bank vorliegt, der man ja überhaupt erstmal Geld und Auftrag gegeben haben muss...
Auch eine missglückte Selbstanzeige ist schon strafmildernd.
In dem Fall wurde sein Verhalten glaube ich ähnlich wie ein Geständnis gewertet. Hoeneß hat zwar nicht aus eigenem Bestreben heraus versucht, seine Vergehen auszugleichen. Aber nachdem er ertappt wurde, hat er sehr viel Aufklärungsarbeit gespart, ggf. sogar eine Reihe von Summen eingestanden, die man ihm nur schwer hätte nachweisen können.