DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
Das wirklich neue ist, dass man das ganze jetzt melden muß. Vorher war das demjenigen, gegen den sich die Bedrohung oder Beleidigung gerichtet hat, überlassen. Die Staatsanwaltschaft konnte auch nicht von sich aus tätig werden, es sei denn es hat sich gegen Juden gerichtet (da gibt es eine extra Ausnahme).
Nö, da ändert sich nicht so viel.
Die Meldepflicht zählt nur für bestimmte Delikte, die ausnahmslos Offizialdelikte sind.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kabinett-beschliesst-gesetzentwurf-bekaempfung-rechtsextremismus-hasskriminalitaet/ schrieb:Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sind laut BMJV aber nicht von der Meldepflicht umfasst.
Darüber hinaus sollen von Bedrohungen, Beleidigungen und unbefugten Nachstellungen Betroffene leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen können.
Löschen reicht nicht mehr, das gilt übrigens auch hier für die Mods.
Ist die Frage, ob das Forum überhaupt groß genug ist fürs NetzDG.

