Hasskriminalität im Netz: Gesetz macht bestimmte Drohungen zur Straftat

Verwechsel die AntiFa nicht mit Antifaschismus.


Würde mich da auch nicht am Faschismus aufhängen.
Die sind auch nur ein Teil des Übels auf der Welt.
Richtig formuliert kann man damit generell (alle) Ideologien die Länder halb entvölkert, versklavt, Organe erntet, Medizinische Experimente durchführt, foltert... erschlagen.
 
Faktenlage schlecht wiedergegeben, fragwürdige Aussagen. Wirst du so im wahren Leben bei Diskussionen ernst genommen? In „der Antifa“ gibt es ganz sicher Einzelpersonen, die völlig durchgeknallt agieren und für die Öffentlichkeit gefährlich sind. Aber den Antifaschismus als ebenso verwerflich zu sehen, wie Rassisten... schwierig.

Das du im wahren Leben bei Diskussionen nie ernst genommen wirst nach diesem Post wundert mich persönlich nicht.
Zum einen hat Antifaschismus und die Antifa nichts gemein, im Gegenteil sie missbrauchen den Antifaschismus für ihre gewaltbereiten Taten!

Des Weiteren wo ist die Faktenlage schlecht widergegeben? Wenn man jemandem eine Gaspistole an die Schläfe hält dann ist das ein Mordversuch: Nach Angriff auf Weg zu Stuttgarter Demo – Opfer schwebt weiter in Lebensgefahr - WELT

Dann die Aufmärsche wie beim G20, in Leipzig Konewitz oder in Berlin schon vergessen? Es muss ja nicht zwigend jedes Mitglied dort ein gewaltbereiter Mörder sein, aber allein schon, dass es so Leute dort gibt reicht aus um diese zu verbieten bzw. härter zu verfolgen, damit solche Taten nicht wieder passieren.

Allein schon für diese Aussage von dir, in der du versuchst die Gewalt herunterzuspielen sollte man dir hier im Forum einen Riegel vorschieben.

Ich meine der Hass auf Menschen, die eine ungeliebte Herkunft haben ist primitiver, als der Hass auf Menschen, die eine ungeliebte Gesinnung pflegen.

Hass ist generell keine Lösung, ob man das gegenüber aufgrund der Gesinnung oder der Abstammung bis aufs Blut bekämpft spielt dabei keine Rolle, beides ist inakzeptabel. Auch wenn du das nicht verstehen möchtest und ersteres vielleicht sogar noch tolerierst?
 
Faktenlage schlecht wiedergegeben, fragwürdige Aussagen. Wirst du so im wahren Leben bei Diskussionen ernst genommen? In „der Antifa“ gibt es ganz sicher Einzelpersonen, die völlig durchgeknallt agieren und für die Öffentlichkeit gefährlich sind. Aber den Antifaschismus als ebenso verwerflich zu sehen, wie Rassisten... schwierig.

Ich finds lustig, wie bei "der Antifa" immer schön differenziert wird, aber bei der Gegenseite nicht. Alle Rechten sind böse und schlecht und alle Linken gut, außer die Ausnahmen. Diese Logik erschließt sich mir in keinster Weise, zumal G20 zeigt, dass das auch keine kleinen Gruppen sind, sondern tausende.
Für mich ist Extremismus grundsätzlich abzulehnen, egal von welcher Seite.
 
Ich finds lustig, wie bei "der Antifa" immer schön differenziert wird, aber bei der Gegenseite nicht. Alle Rechten sind böse und schlecht und alle Linken gut, außer die Ausnahmen. Diese Logik erschließt sich mir in keinster Weise, zumal G20 zeigt, dass das auch keine kleinen Gruppen sind, sondern tausende.
Für mich ist Extremismus grundsätzlich abzulehnen, egal von welcher Seite.
Ne, die Gleichschaltung der Rechten habe ich auch ganz deutlich abgelehnt.

An Bärenmarke: Ich habe dich für einen Troll gehalten, da musste ich zurückschießen. Offenbar kannst du dich auch völlig sachlich ausdrücken. Weiter so!
 
Das du im wahren Leben bei Diskussionen nie ernst genommen wirst nach diesem Post wundert mich persönlich nicht.
Zum einen hat Antifaschismus und die Antifa nichts gemein, im Gegenteil sie missbrauchen den Antifaschismus für ihre gewaltbereiten Taten!

Des Weiteren wo ist die Faktenlage schlecht widergegeben? Wenn man jemandem eine Gaspistole an die Schläfe hält dann ist das ein Mordversuch: Nach Angriff auf Weg zu Stuttgarter Demo – Opfer schwebt weiter in Lebensgefahr - WELT

Dann die Aufmärsche wie beim G20, in Leipzig Konewitz oder in Berlin schon vergessen? Es muss ja nicht zwigend jedes Mitglied dort ein gewaltbereiter Mörder sein, aber allein schon, dass es so Leute dort gibt reicht aus um diese zu verbieten bzw. härter zu verfolgen, damit solche Taten nicht wieder passieren.

Allein schon für diese Aussage von dir, in der du versuchst die Gewalt herunterzuspielen sollte man dir hier im Forum einen Riegel vorschieben.



Hass ist generell keine Lösung, ob man das gegenüber aufgrund der Gesinnung oder der Abstammung bis aufs Blut bekämpft spielt dabei keine Rolle, beides ist inakzeptabel. Auch wenn du das nicht verstehen möchtest und ersteres vielleicht sogar noch tolerierst?

Allerdings steht in deinem Artikel der Welt nichts von Mord, sondern von Totachlag, als Waffe wurde die Gaspistole nicht eingesetzt, sondern Schlagringe (noch verbotenere Waffen btw) und ob die Tötet zu „der Antifa“ gehören wird nur vermutet.

Das meine ich, du interpretierst zu viel.
 
Mein Problem bei solchen Gesetzen ist einfach die Befürchtung das es der erste Schritt in die gleiche Richtung wie die Hatespeachgesetze in England ist, wo jetzt schon Leute verhaftet wurden wegen missgendering auf Twitter.
Ich bin n absoluter Extremist wenn es um Redefreiheit geht und der Meinung das man alles sagen darf solang es kein Aufruf zur Straftat ist (worunter für mich Sachen wie Volksverhetzung und Bedrohung fallen, sind ja auch im nicht Internet Straftaten).
 
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Hasskriminalität im Netz: Gesetz macht bestimmte Drohungen zur Straftat
Die meisten dieser Straftaten passieren ganz offen unter Realnamen, z.B. auf Facebook oder anderen Plattformen. Endlich wird es als das gewertet, was es ist. Eine Straftat. Und Opfer, die eingeschüchtert werden sollen, können sich wehren. Warum schreien hier so viele nach Täterschutz?
 
Dieses Forum ist kräftig unterwandert von stramm rechts-argumentierenden Menschen, die natürlich keine Agitation auslassen, um Hass zu schüren und dabei möglichst unbehelligt zu bleiben.

Das ist nicht neu, nimmt nur immer weiter überhand. Und es sind immer die gleichen Leute.
 
Mein Problem bei solchen Gesetzen ist einfach die Befürchtung das es der erste Schritt in die gleiche Richtung wie die Hatespeachgesetze in England ist, wo jetzt schon Leute verhaftet wurden wegen missgendering auf Twitter.
Ich bin n absoluter Extremist wenn es um Redefreiheit geht und der Meinung das man alles sagen darf solang es kein Aufruf zur Straftat ist (worunter für mich Sachen wie Volksverhetzung und Bedrohung fallen, sind ja auch im nicht Internet Straftaten).
Aber wenn ich dir sage, dass du aufgrund der in deiner freien Rede geäußerten Einstellung ein schleimiger Untermensch bist, der keinerlei Würde in sich trägt...
Da ist ja keine Gewalt enthalten, nur in Ordnung wäre das doch nicht? Finde schon, das die Redefreiheit Schranken kennen muss (für mich persönlich kann man diese aber gerne großzügig auslegen. Wer sich in den Ring begibt, hat mit Schlägen zu rechnen, nicht aber mit Totschlag).
 
Dieses Forum ist kräftig unterwandert von stramm rechts-argumentierenden Menschen, die natürlich keine Agitation auslassen, um Hass zu schüren und dabei möglichst unbehelligt zu bleiben.

Das ist nicht neu, nimmt nur immer weiter überhand. Und es sind immer die gleichen Leute.


Wo? Was?
 
Ohne zu gucken würde ich sagen das dass schon vorher strafbar war. Nur ohne extra Neulanderwähnung.

War es leider nicht.

StGB schrieb:
§241 - Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
https://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

Bisher ist nur allgemein die Drohung mit Verbrechen strafbar, also Taten mit einem Jahr Mindeststrafe.
Ein Jahr Mindeststrafe hat zwar die Schwere Körperverletzung, bei der Gefährlichen Körperverletzung sind es jedoch nur mindestens 6 Monate.


Billigung von Straftaten

Es sollte in der Demokratie doch möglich sein eine Straftat wie den Ladendiebstahl zu billigen, etwa wenn der Täter in einer unselbstverschuldeten Notlage steckt? Oder wenn ein Strafgesetz ethisch fragwürdig ist, wie das Werbeverbot für Abtreibungen oder gar die Sterbehilfe? Ich finde man sollte straffrei darüber diskutieren dürfen, ob man einen aktuellen Stragtatbestand ändern und damit die Taten billigen möchte.

"Billigung von Straftaten" hat einen Katalog, welche Straftaten da einbezogen werden.

Am Besten selbst durchlesen und die Links anklicken. https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html

Ich hab es hier mal aufgelöst:
Katalog des §140 StGB schrieb:
  • eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
  • einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
  • eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),


  • einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
  • einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
  • eine schwere Körperverletzung (§ 226),
  • eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
  • einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
  • ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
  • ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1


  • einem Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 3, § 176a, § 176b oder einer § 178 Vergewaltigung/Sexueller Übergriff nach § 177 Absatz 4 bis 8 oder § 178


Wird der Gesetzgeber denn berücksichtigen, wann die Billigung von Straftaten strafbar sein soll und wann nur Teil des Diskurses über die Rechtmäßigkeit der aktuellen Strafnormen?

Billigung von Straftaten ist schon seit dem Strafgesetzbuch des deutschen Reiches von 1871 gesetzlich geregelt. Letzte Änderung ist vom 01.01.2017. Details siehe oben.
 
Zuletzt bearbeitet:
...fragt sich halt, wie man diese Leute identifizieren will. Solange es da nix gibt, geht so eine Regelung doch eh ins Leere.

Nun ja, nicht jeder wird sofort vorher eine mehrfache gesicherte Verbindung dafür aufstellen.
Und wenn z.B. ein Spitzenpolitiker bedroht wird, wird sicherlich auch der personalaufwand udn das Geld in die HAnd genommen, um die VPN-Server und die Provider länderübergreifend abzugrasen.
Es ist also sicherlich schon was machbar, wenn man es darauf anlegt.
Die Frage ist hat nur, wie will man ein klares Gesetz schaffen?
Reicht dann vielleicht schon der wütende Ausspruch: "Wenn du das und das hier öffentlich verrätst und oder verbreitest, dann bringe ich dich um!"?
Ist also vielleicht ziemlich schwammig, was eigentlich öfter vorkommt, als einem bei der deutschen Gesetzgebung lieb oder bekannt ist.
Oft sind dann zu viele "was ist wenn" Optionen unbeantwortet, also Schlupflöcher übrig.
Wer hat nicht schon mal wutentbrannt genervt gesagt: "Hör auf, oder ich kleb dir eine!"?
Wird das im Internet dann plötzlich zu einer angedrohten Straftat? Und der eigentliche Urheber und Auslöser dieser "Diskussion" bekomtm auch noch Schadenersatzzahlungen von der gepeinigten Person? Oder wie?
Wie gesagt, ziemlich dünnes Eis.
Hoffentlich läuft das besser als wie mit der Autobahnmaut, und diversen anderen Dingen....
 
https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html

§ 12 Verbrechen und Vergehen

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
§ 223 StGB Körperverletzung - dejure.org

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Hmmmm, macht die Sache jetzt nicht wirklich besser.
Hätte gereicht das ganze auf Vergehen auszudehnen.
 
Einen Mausklick würde ich jetzt nicht als "Aufwand" bezeichnen, und Dinge wie VPN (Stichwort zb. TOR) sind jetzt auch weder neu, noch für Laien zu aufwändig (und tlw. sogar schon standardmäßig in Browsern integriert). Und wenn man sich auf diesem Weg einen Account mit Fantasie-Namen anlegt, erfährst du auch nie wer hinter welchem Social-Media-Account steckt - Gerichtsbeschluss hin oder her.
Da bin ich mir nicht so sicher. Auch das Onion Routing Protokoll ist nicht perfekt und weitaus nicht so anonym wie viele denken. ;)
 
Aber wenn ich dir sage, dass du aufgrund der in deiner freien Rede geäußerten Einstellung ein schleimiger Untermensch bist, der keinerlei Würde in sich trägt...
Da ist ja keine Gewalt enthalten, nur in Ordnung wäre das doch nicht? Finde schon, das die Redefreiheit Schranken kennen muss (für mich persönlich kann man diese aber gerne großzügig auslegen. Wer sich in den Ring begibt, hat mit Schlägen zu rechnen, nicht aber mit Totschlag).

Ganz ehrlich, nö.
Das mein ich mit wenn ich was dämliches oder unpopuläres sage und damit Leute vor den Kopf stoße muß ich mit dem Gegenwind zurecht kommen und ich bin jetzt nicht gerade jemand der sich von allem und jeden sofort angegriffen fühlt und falls doch mal versuch ich mit Argumenten meine Sichtweiße zu verteidigen anstatt mich in die Opferrolle zu begeben und das Jammern anzufangen.
 
Auch ein Taschendiebstahl ist ein Vergehen. Das wäre viel zu weit gefasst.

Hmmmmmmmm.
Da bin ich am Hadern, Verhältnismäßigkeit und so.

Würde das trotzdem mit reinnehmen.
Jemanden wird "Ungemach" angedroht.
Das hat immer den Hintergrund dem anderen Verhalten aufzuzwingen, zu Schaden.

Von daher hätte man das Gaze komplett neu gießen müssen.


Niemand hat das Recht Jemanden auszurauben.
 
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