War es leider nicht.
https://dejure.org/gesetze/StGB/241.html
Bisher ist nur allgemein die Drohung mit Verbrechen strafbar, also Taten mit einem Jahr Mindeststrafe.
Ein Jahr Mindeststrafe hat zwar die Schwere Körperverletzung, bei der Gefährlichen Körperverletzung sind es jedoch nur mindestens 6 Monate.
"Billigung von Straftaten" hat einen Katalog, welche Straftaten da einbezogen werden.
Am Besten selbst durchlesen und die Links anklicken.
https://dejure.org/gesetze/StGB/140.html
Ich hab es hier mal aufgelöst:
Billigung von Straftaten ist schon seit dem Strafgesetzbuch des deutschen Reiches von 1871 gesetzlich geregelt. Letzte Änderung ist vom 01.01.2017. Details siehe oben.