Hardwareversand.de Rückgabe problemlos?

DarkstarXT

Schraubenverwechsler(in)
Hardwareversand.de Rückgabe problemlos?

Hallo,

hat hier jemand schon mal die Erfahrung gemacht eine Grafikkarte mit der er nicht zufrieden war (kein defekt, einfach nur besseres erwartet) innerhalb der 14 tägigen widerrufsfrist zu oben genannten online shop zurückzuschicken?

Die Sache ist die, ich hab schon das ein oder andere mal Sachen zurückgegeben bei Amazon und anderen Händlern, auch immer problemlos und den vollen Betrag zurückbekommen. Nur bei hardwareversand.de steht auf dem retourenschein irgendwas von wegen wertminderung wenn die Sache ausgepackt wurde und benutzt wurde, wenn auch nur mal zum ausprobieren. Sprich die wollen dann nur 85% vom Kaufpreis oder so zurückerstatten. Ist das wirklich so? oder wollen die damit nur die Leute abschrecken damit sie ihre sachen nicht dauernd zurückschicken? Ich mein die Grafikkarte wurde nur ausgepackt, eingebaut und ein bisschen gebenchmarkt, und deshalb direkt um die 50€ Wertverlust?
 
AW: Hardwareversand.de Rückgabe problemlos?

Uhhh ganz aktuelles Thema. ;) Darüber hat jüngst erst der BGH entschieden.

Die hierbei einschlägige Norm ist §357 Absatz 3 BGB:

(3) Der Verbraucher hat [...] Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten,
1. soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2. wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.

Dabei umfasst diese Prüfung laut BGH auch einen bestimmungsgemäßen Aufbau/Einbau, auch wenn das Produkt hinterher nichtmehr als neuwertig verkauft werden kann. Ergo: Du hast Anspruch auf den vollen Kaufpreis.

Dabei ist aber zu beachten, dass im Falle von Missbräuchen (zum Beispiel bei der Bestellung von 5 Karten um bei allen zu testen welche sich am besten übertakten lässt) ein Verstoß gegen Treu und Glauben (d.h. gegenseitige Rücksichtnahme der Vertragsparteien) vorliegen kann. Das sehe ich in deinem Fall aber nicht. Mal abgesehen davon, dass Übertakten natürlich auch keine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme mehr ist.

Gruß
 
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