Special Hardware-Defekt bei explodierenden Preisen: Ein Anwalt ordnet die Rechtslage für Käufer ein

Ein Unternehmen welches bei einem RAM Kit aus finanziellen Gründen die Pflicht des Umtauschs gegen ein neues Kit verweigert und dann noch zusätzlich den intakten RAM Riegel nach Rücksendung des Kits behält und dann den Käufer mit einem Bruchteil des aktuellen Werts des noch intakten RAM Riegels abspeist, sollte, sofern das in großem Stil erfolgt, als kriminelle Vereinigung behandelt werden, inkl. Enteignung des Unternehmens und Inhaftierung der Verantwortlichen wegen Betrugs. In Deutschland wird so etwas aber garantiert nicht passieren.
Was ist mit der Todesstrafe?
Die zweijährigen Gewährleistungsfrist und die darauf ggf. bestehenden Ansprüche lesen sich ja sehr nett.
Nur bei entsprechend horrenden Kosten für den Verkäufer glaube ich nicht, dass dieser so einfach Ersatz liefert, wenn das erste Jahr vorbei ist. Auf Grund der Beweislastumkehr kann ich mir gut vorstellen, dass einige Händler hier auf stur stellen.
Nachzuweisen, dass der Defekt schon von Anfang an vorhanden war, ist fast unmöglich.
Die Bewislastumkehr wurde immerhin von 6 auf 12 Monate im Jahr 2022 verlängert. Bei nicht übertakteten RAM ist das sehr großzügig. Hiermit werden fehlerhafte Chargen ausgeschlossen. Darüber hinaus ist Elektromigration bei unsachgemäß übertakteten RAM.
Ich hatte mal Schwierigkeiten mit einem TV von Alternate.
Gerät ging kurz vor Ablauf der 2 Jahre kaputt.
Nach ettlichem hin- und her mit dem Kundendienst von Alternate und dem Hersteller,
wollte Alternate nicht umtauschen sondern das Geld erstatten, abzüglich einer großzügigen Summe für die Nutzungsdauer in der das Gerät funktioniert hat.
Ein Ersatzgerät wollte man uns nicht geben, da dieses Modell nicht mehr verkauft wird. (Die Modelle wechseln ja jährlich)

Haben wir uns nicht drauf eingelassen und ich habe denen dann ein nahezu gleichwertiges lieferbares Gerät des selben Herstellers zu vergleichbarem Preis gezeigt.
Das wurde uns dann geliefert und läuft jetzt schon ein paar Jahre ohne Zwischenfall.

Ohne unsere Hartnäckigkeit hätte man uns mit ca. 150 € und ohne funktionierendes Gerät abgespeist.

Natürlich ist die Situation bei RAM durch die Preissteigerung jetzt noch ne ganz andere Herausforderung und man kann sich da auf einen langen Streit mit Händler und/oder Hersteller einstellen.
Probleme beim Umtausch sind bei den hohen Preissteigerungen bei RAM geradezu vorprogrammiert. Jedes mittlere Unternehmen würde in finanzielle Not geraten, wenn Elektronik bis zu 400% im Preis steigt.

Natürlich müssen sich die Unternehmen an Gesetz und Ordnung halten, aber wenn die Existenz bedroht ist, dann wird es schwierig.

Das Problem: RAM ist Sondergut. RAM wird von Laien eingebaut. Ich habe Fotos bei Ebay gesehen, wo der RAM auf Teppichboden liegt und fotografiert wurde. Zudem: Es können Frequenzen, Timings, Spannungen verstellt werden. Kein Händler weiß, ob der Kunde mit dem Produkt sachgemäß umgegangen ist.

Bei Grafikkarten und CPUs gilt ähnliches.

Wenn Computerhardware derart teuer geworden ist, dann würde ich diese nicht übertakten. Einfach Stock laufen lassen.

Wenn aber jemand meint seinen RAM um 20-30% zu übertakten, und dann einen Umtausch startet, dann ist der Händler in einer miesen Situation. Natürlich wäre ich als Händler auch leicht säuerlich, wenn ein leichtsinniger Laie dann mit seinem hochgezüchteten RAM mit einem Defekt bei mir auf der Matte steht.

Gesetz dem Fall ich tausche um: Dann bekommt dieser Kunde für 350€ wiederum ein 32GB Kit und macht dann da weiter, wo er aufgehört hat...

Als Hardwarehändler gebe ich die Kontrolle an einen Bastler ab und bete das der Kunde gut mit dem Artikel umgeht.
 
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Was ist mit der Todesstrafe?

Viel zu harmlos.

Hinrichten -> wiedererwecken -> foltern -> nochmal hinrichten -> vierteilen -> nochmal wiedererwecken -> erneut hinrichten

Nur so so lernen die es!

Die zweijährigen Gewährleistungsfrist und die darauf ggf. bestehenden Ansprüche lesen sich ja sehr nett.
Nur bei entsprechend horrenden Kosten für den Verkäufer glaube ich nicht, dass dieser so einfach Ersatz liefert, wenn das erste Jahr vorbei ist. Auf Grund der Beweislastumkehr kann ich mir gut vorstellen, dass einige Händler hier auf stur stellen.
Nachzuweisen, dass der Defekt schon von Anfang an vorhanden war, ist fast unmöglich.

Nach einem Jahr ist man entweder auf den guten Willen des Händlers angewiesen oder darauf, dass das ganze ein Seriendefekt ist. In dem Fall kann man es beweisen.

Wie schnell müsste RAM ersetzt werden? Gibt es Fristen?

Ja, da gibt es fristen (wäre ein Wunder, wenn das nie ein Gericht beschäftigt hätte). Wieviel genau, weiß ich nicht mehr, nur noch, dass es da um Wochen ging.

Und jetzt stehst du da wie Hein Blöd und kommst dir total verar***t vor.

Wenn das nicht fruchtet, dann gehst du zum Anwalt und läßt den einen schönen Brief schreiben. Meist flutscht es dann.

Und da liegt der Hund begraben...der Händler kann immer vorbringen, dass er einen Ersatz nicht liefern kann, oder (vielleicht!) erst in Monaten. Wer wartet da schon so lange mit dem Prinzip Hoffnung?
Und dann bekommt der Käufer eben nur genau den Kaufpreis erstattet.

Solange Idealo den Stick im Programm hat, kann man sie darauf verweisen und wenn nicht, dann gibt es noch eBay.

Die Unzumutbarkeit ist weit entfernt.
 
Was ist mit der Todesstrafe?
Sehr witzig. Große Unternehmen haben genug Know How um zu wissen was gesetzeskonform ist und was nicht. Und wenn offensichtlich und im großen Stil den Kunden ihr Recht verwehrt wird, dann ist das organisierte Kriminalität. Da gibt es gar nichts groß zu diskutieren. Aber schon interessant zu sehen, für wie viele Menschen das kein großes Ding ist. Das würde auch erklären warum korrupte Parteien so beliebt sind.
 
Sehr witzig. Große Unternehmen haben genug Know How um zu wissen was gesetzeskonform ist und was nicht. Und wenn offensichtlich und im großen Stil den Kunden ihr Recht verwehrt wird, dann ist das organisierte Kriminalität. Da gibt es gar nichts groß zu diskutieren. Aber schon interessant zu sehen, für wie viele Menschen das kein großes Ding ist. Das würde auch erklären warum korrupte Parteien so beliebt sind.
Das war zwar nur ein Scherz aber ich versetze mich auch gerne einmal in des Händlerslage.

Natürlich ist es mies, wenn ein Bastler nach 16 Monaten mit einem defekten RAM Kit vor dem Laden steht und diesen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit über der Spezifikationslinie betrieben hat.

Und dann kostet der RAM auch noch 300 - 400% mehr.

Klar muss der Händler dann seinen Pflichten nachkommen. Ich würde den Kunden (kommt auf den Kunden und dessen Reklamationsquote an) nach 12 Monaten klar abweisen.

Nach 12 Monaten greift die Beweisumkehr, und dann würde ich darauf auch bestehen. RAM geht vielleicht in den ersten drei Monaten defekt (fehlerhafte Charge) aber bei über 12 Monaten ist meist Elektromigration schuld (Übertaktungsfolgen).

Nach 12 Monaten möchte ich das gerne bewiesen haben. Punkt.

Bei Grafikkarten dasselbe. Manche Grafikbeschleuniger werden falsch eingebaut, biegen sich schon im PC durch, weil die mitgelieferte Stütze nicht verwendet wurden ist. Ich würde dann fragen „ Haben Sie die Stütze benutzt?“ - Wenn der Kunde dann fragt - welche Stütze? - dann kann ich nicht einfach nach 12 Monaten 1000€ erstatten.

Generell: Bei Computerhardware, die ein Laie einbaut, wäre nach 12 Monaten sowieso Feierabend außer er bringt einen rechtssicheren Beweis, dass der Schaden auf einem Herstellungsfehler beruht.
 
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Schon echt witzig, da kommt ein ernsthafter Artikel und eine gute Zusammenfassung der Rechte als Käufer. Nun artet es wieder zum Teil in Interpretationen aus und driftet in Schwubeleien ab.
Sicher sind viele Fälle unterschiedlich zu bewerten und bei einer guten Rechtschutzversicherung hilft da nur ein Anwalt weiter. Viele seriöse Verkäufer kennen ihre Rechte und Pflichten ebenfalls und handeln bei einem richtigen "Ton" auch oft im Sinne des Kunden, sofern es mal Interpretationsspielraum geben sollte. Meine Erfahrungen als langjähriger Käufer.
 
Heutzutage erstatten die Hersteller in vielen Fällen nur noch den Einkaufspreis. Das bedeutet, dass der Händler lediglich einen Bruchteil von dem zurückerhält, was er dem Endkunden schuldet, und somit auf den restlichen Kosten sitzen bleibt.
Ah, ok. Das war ja auch gar nicht böse gemeint meinerseits. Ich empfand es ja quasi erfrischend, dass man mir das vorab überhaut so geschrieben hat. ;)

War in dem speziellen Fall auch gerade egal, weil der "kaputte Stick" zwar bei y-cruncher sofort umgefallen ist mit 1,1v, aber mit 1,15v dann stabil lief. Ist ein schmaler Grat, weil die Bröselsteine bei 1,25v z.B. gar nicht mehr angehen, aber für meine Zwecke war das Problem ja dann im Grunde gelöst.
 
Das war zwar nur ein Scherz aber ich versetze mich auch gerne einmal in des Händlerslage.

Natürlich ist es mies, wenn ein Bastler nach 16 Monaten mit einem defekten RAM Kit vor dem Laden steht und diesen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit über der Spezifikationslinie betrieben hat.

Und dann kostet der RAM auch noch 300 - 400% mehr.

Klar muss der Händler dann seinen Pflichten nachkommen. Ich würde den Kunden (kommt auf den Kunden und dessen Reklamationsquote an) nach 12 Monaten klar abweisen.

Nach 12 Monaten greift die Beweisumkehr, und dann würde ich darauf auch bestehen. RAM geht vielleicht in den ersten drei Monaten defekt (fehlerhafte Charge) aber bei über 12 Monaten ist meist Elektromigration schuld (Übertaktungsfolgen).

Nach 12 Monaten möchte ich das gerne bewiesen haben. Punkt.

Bei Grafikkarten dasselbe. Manche Grafikbeschleuniger werden falsch eingebaut, biegen sich schon im PC durch, weil die mitgelieferte Stütze nicht verwendet wurden ist. Ich würde dann fragen „ Haben Sie die Stütze benutzt?“ - Wenn der Kunde dann fragt - welche Stütze? - dann kann ich nicht einfach nach 12 Monaten 1000€ erstatten.

Generell: Bei Computerhardware, die ein Laie einbaut, wäre nach 12 Monaten sowieso Feierabend außer er bringt einen rechtssicheren Beweis, dass der Schaden auf einem Herstellungsfehler beruht.
Das hat mit dem was ich geschrieben habe nichts zu tun. Was du schilderst ist ein Recht das der Händler hat. Wovon ich geschrieben habe ist, wenn der Händler im Unrecht ist, da er gegen geltendes Recht handelt. Keine Ahnung wie die Erstattungen zwischen Händler und Hersteller in der Praxis gehandhabt werden, aber meiner Meinung nach sollte egal ob Gewährleistung oder Garantie, ausschließlich der Hersteller die eventuellen Kosten für den Austausch der Ware tragen, den der Händler hat ja keinen Einfluss über die Haltbarkeit des Produkts.
 
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Wenn die Händler alle so handeln würden, wäre kein einziger mehr auf dem Markt. Die Margen geben so eine RMA Behandlung gar nicht her. In der Praxis läuft es so:
- möglichst viel auf den Herstellerservice abwälzen
- bei Defekt Rückerstattung des Kaufpreises
- eine Teileinsendung wird gar nicht bearbeitet. Technisch wäre das so aufwendig, das macht kein Händler.

In Deutschland ist der ganze Kaufprozess schon sehr käuferfreundlich. Allein dieses 14 tägige Rückgaberecht ist EXTREM teuer für die Händler. Oft kommt da einfach komplett unverkäuflicher Schrott zurück, quasi ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich bin froh seit Jahren nichts mehr mit Endkundengeschäft zu tun zu haben, einfach frustrierend und nervig.
 
Schon echt witzig, da kommt ein ernsthafter Artikel und eine gute Zusammenfassung der Rechte als Käufer. Nun artet es wieder zum Teil in Interpretationen aus und driftet in Schwubeleien ab.
Sicher sind viele Fälle unterschiedlich zu bewerten und bei einer guten Rechtschutzversicherung hilft da nur ein Anwalt weiter. Viele seriöse Verkäufer kennen ihre Rechte und Pflichten ebenfalls und handeln bei einem richtigen "Ton" auch oft im Sinne des Kunden, sofern es mal Interpretationsspielraum geben sollte. Meine Erfahrungen als langjähriger Käufer.
Der Artikel beschreibt eine schöne heile Welt aus der Sicht eines Anwalts. Wäre alles so einfach wie dargestellt, bräuchte man diese aber gar nicht.
Hier so zu tun als ob alles ganz eindeutig und easy ist greift viel zu kurz.
Alleine die Beweislastumkehr macht es einem Kunden sehr schwer einen Ersatz auf Gewährleistung zu bekommen, wenn die 12 Monate vorbei sind.
Es ist nämlich das Recht des Verkäufers von Dir einen Nachweis zu verlangen, dass der Fehler schon von vorne herein in der gekauften Ware angelegt war. Kannst Du das nicht, steht ihm frei keinen Ersatz zu liefern. Mach das mal rechtssicher, wenn er wirklich darauf besteht.

Und der Hinweis auf "Gattungsware" lässt dem Händler auch sehr viel Spielraum was eine ggf. zugestimmte Ersatzlieferung angeht. Daraus geht nämlich hervor, dass er dir nicht etwa eine Corsair Speicher als Ersatz liefern muss, wenn so einer kaputt ginge, sondern kann Dir auch Teamgroup, Crucial oder irgendeinen Chinesischen Riegel als Ersatz liefern, wenn dieser die Specs auf dem Papier erfüllt.

Cunhell
 
Wie schnell müsste RAM ersetzt werden? Gibt es Fristen?

Für Reparaturversuche im Rahmen der Gewährleistung werden normalerweise bis zu 6 Wochen als angemessen erachtet.
Bei Garantie hängt, wie immer, alles von den Abmachungen zwischen den Vertragspartnern, also von den Garantiebedingungen ab. Ich habe die "lifetime"-Garantie von OCZ damals als Angabe für die Wartezeit interpretiert.

Interessant wäre in der aktuellen Situation natürlich, was man bei Fristüberschreitungen macht? Traditionell lautet die Antwort: "Wer nicht schnell genug nachbessert, muss halt den Kaufpreis erstatten." Aber das ist in der aktuellen Lage exakt, was ein Kunde nicht will und ein kundenunfreundlicher Händler provozieren möchte.

Vor 4 Monaten ist mein 14900KS abgeraucht. Ganz typische Degradierung wegen 1. Charge und fehlerhaften Biosen in der Anfangszeit. Intel hat von sich aus gesagt, jeder bekommt dann eine neue, so wie ich auch problemlos eine neue bekommen habe. Wie ordnet Herr Anwalt das ein?

Wenn man als Kunde rechtliche Überlegungen führen muss, war man doch von vornherein falsch.

Der pauschal zugesicherte Austausch bei 14900KS-Problemen ist ziemlich deutlich eine Garantieleistung und wurde von Intel auch als erweiterte Produktgarantie dargestellt. Da ist der allgemeine Verbraucherschutz außen vor, wenn der Hersteller schon von sich aus in die Vollen geht.

Der Artikel beschreibt eine schöne heile Welt aus der Sicht eines Anwalts. Wäre alles so einfach wie dargestellt, bräuchte man diese aber gar nicht.
Hier so zu tun als ob alles ganz eindeutig und easy ist greift viel zu kurz.
Alleine die Beweislastumkehr macht es einem Kunden sehr schwer einen Ersatz auf Gewährleistung zu bekommen, wenn die 12 Monate vorbei sind.
Es ist nämlich das Recht des Verkäufers von Dir einen Nachweis zu verlangen, dass der Fehler schon von vorne herein in der gekauften Ware angelegt war. Kannst Du das nicht, steht ihm frei keinen Ersatz zu liefern. Mach das mal rechtssicher, wenn er wirklich darauf besteht.

Und der Hinweis auf "Gattungsware" lässt dem Händler auch sehr viel Spielraum was eine ggf. zugestimmte Ersatzlieferung angeht. Daraus geht nämlich hervor, dass er dir nicht etwa eine Corsair Speicher als Ersatz liefern muss, wenn so einer kaputt ginge, sondern kann Dir auch Teamgroup, Crucial oder irgendeinen Chinesischen Riegel als Ersatz liefern, wenn dieser die Specs auf dem Papier erfüllt.

Cunhell

Crucial mit vergleichbaren Specs als Ersatz würde ich aktuell als "sehr kundenfreundlich" einordnen.
Wenn der Händler die "Gattung" dagegen eng auslegt, nämlich 100 Prozent exakt das gleiche Modell, dann besteht durch die ständigen kleinen Änderungen (RAM-Produktnummern haben nicht umsonst so viele Stellen...) eine große Wahrscheinlichkeit, dass dieses Modul gar nicht mehr ersetzt werden kann und der Kauf rückabgewickelt werden "muss". Statt Speicher von einer anderen Marke im aktuellen Wert von vielleicht 300 Euro bekommst du dann wegen Nicht-Verfügbarkeit den ursprünglichen Kaufpreis von 150 Euro ersetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das Ganze ist eben doch nicht so einfach und die Gesetzeslage lässt hier viele Interpretationen zu.
Anwälte wollen ja auch leben :lol:

Ich hatte einmal die Freude bei einer Grafikkarte eine Rückabwicklung mit Frist setzen und Reduzierung der Rückerstattung wegen des genutzten Zeitraums durch.
Muss ich nicht öfters haben.

Cunhell
 
Wenn die Händler alle so handeln würden, wäre kein einziger mehr auf dem Markt. Die Margen geben so eine RMA Behandlung gar nicht her. In der Praxis läuft es so:
- möglichst viel auf den Herstellerservice abwälzen
- bei Defekt Rückerstattung des Kaufpreises
- eine Teileinsendung wird gar nicht bearbeitet. Technisch wäre das so aufwendig, das macht kein Händler.

In Deutschland ist der ganze Kaufprozess schon sehr käuferfreundlich. Allein dieses 14 tägige Rückgaberecht ist EXTREM teuer für die Händler. Oft kommt da einfach komplett unverkäuflicher Schrott zurück, quasi ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich bin froh seit Jahren nichts mehr mit Endkundengeschäft zu tun zu haben, einfach frustrierend und nervig.
Du hast recht. Es ist ja ersichtlich was passiert, wenn der Händler kulant ist, und sich dies herumspricht.

Beispiel Amazon. Da wird von Kundenseite getrickst, getäuscht, gelogen und betrogen, was das Zeug hält. Da gibt es Typen die behaupten, sie hätten das Paket nicht bekommen obwohl der Paketdienst denen das persönlich in die Hand gedrückt hat. Und vieles mehr.

Bei einer Marge von 10 - 15% kann ein Händler nicht großzügig sein.

Wenn jemand eine Grafikkarte verschleißt, weil falsch eingebaut (keine Stütze) oder übertaktet, und das Board einen Totalschaden hat, dann ist es legitim den Kaufpreis minus der Nutzungsgebühr zu bezahlen. Dann hast du eine Grafikkarte, die sichtbar durchgebogen ist, und dann gebe ich dem kein neues Gerät, weil der in 6 Monaten wieder auf der Matte steht und der Typ einfach ein Halodrie ist.

Nach 12 Monaten würde ich gar nichts mehr erstatten. Und wenn ein Kunde regelmäßig Produkte zurückschickt (Widerrufsfrist), weil "sie ihm nicht gefallen", dann würde ich das Konto löschen und sagen "auf Nimmer-Wiedersehen".

Ich betreibe auch einen Handel, und ich habe den Luxus zu entscheiden, wem ich z.B. ein Notebook verkaufe. Bei manchen Kunden sage ich "wir haben im Moment nichts auf Lager", weil ich weiß, dass die den anschließenden Service schamlos ausnutzen. Meist Billigheimer mit hohen Anspruch. Aber es gibt auch sehr viele treue und korrekte Kunden. Da macht die Arbeit Spaß. Aber: Ja, ich wähle meine Kundschaft aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Artikel beschreibt eine schöne heile Welt aus der Sicht eines Anwalts. Wäre alles so einfach wie dargestellt, bräuchte man diese aber gar nicht.
Es ist keine heile Welt, sondern ein Leitfaden, der die Gesetztesgrundlage wiedergibt. Interpretation ist leider oft der Streitpunkt sonst gäbe es keine Gerichte. Letztendlich muss man im schlimmsten Fall sein Recht mit einem Anwalt erkämpfen. Seine Rechte zu erkennen ist für mich die Quintessenz aus diesem Artikel. Sofern man Fälle konstruieren möchte, wäre doch ein Folgeartikel hilfreich, vielleicht als eine Anfrage an einen Medienanwalt. @PCGH-Redaktion ?
 
Du hast recht. Es ist ja ersichtlich was passiert, wenn der Händler kulant ist, und sich dies herumspricht.

Beispiel Amazon. Da wird von Kundenseite getrickst, getäuscht, gelogen und betrogen, was das Zeug hält. Da gibt es Typen die behaupten, sie hätten das Paket nicht bekommen obwohl der Paketdienst denen das persönlich in die Hand gedrückt hat. Und vieles mehr.

Bei einer Marge von 10 - 15% kann ein Händler nicht großzügig sein.
Amazon sind ja Vorreiter im Rückerstatten des Kaufpreises. Die würden niemals ein Ersatz RAM Riegel liefern, sondern dir ohne Diskussion einfach den Kaufpreis zurückbuchen. Das ist sonst ganz nützlich, aber aktuell natürlich nicht.

10-15% Marge sind ein Traum. Die hat man aktuell bei Notebooks die vor den ganzen Preiserhöhungen noch auf Lager liegen. Hardwaremargen liegen üblicherweise zwischen 2 und 5%. Notebooks ein bisschen höher. Aber damit alleine kann man heute kein Unternehmen mehr finanzieren. Nicht umsonst verkaufen fast alle Händler Zusatzservices wie Garantieerweiterungen, Versicherungen, Aufrüstservice etc. Damit hat man Marge, mit Technik kaum.
 
Amazon sind ja Vorreiter im Rückerstatten des Kaufpreises. Die würden niemals ein Ersatz RAM Riegel liefern, sondern dir ohne Diskussion einfach den Kaufpreis zurückbuchen. Das ist sonst ganz nützlich, aber aktuell natürlich nicht.

10-15% Marge sind ein Traum. Die hat man aktuell bei Notebooks die vor den ganzen Preiserhöhungen noch auf Lager liegen. Hardwaremargen liegen üblicherweise zwischen 2 und 5%. Notebooks ein bisschen höher. Aber damit alleine kann man heute kein Unternehmen mehr finanzieren. Nicht umsonst verkaufen fast alle Händler Zusatzservices wie Garantieerweiterungen, Versicherungen, Aufrüstservice etc. Damit hat man Marge, mit Technik kaum.
Eigentlich schaufelst du dir mit Hardwareverkauf dein eigenes Grab. Ich finde PCs extrem spannend, insbesondere Gaming PCs, weil das auch ein Hobby ist - aber never ever würde ich auf Mindfactory machen, oder ein Start Up wie Krosus Computer (nichts für ungut;-)). Das kostet Nerven ohne Ende, du arbeitest dich am Service tot und deine Marge ist zum kotzen.

Zed UP Computer vermietet seine PCs, was ich besser finde. Der gibt sich aber nicht Privatkunden ab, sondern mit Unternehmen. Als Selbständiger muss der 100€ Netto die Stunde nehmen, dass bezahlt natürlich der Privatmensch nicht.

Ich verkaufe selektiv Hardware und verkaufe Dienstleistungen. Probleme die gelöst werden müssen gibt es immer. Arztpraxen, Anwaltsbüros etc. Wenn jetzt jemand anruft und meint ich baue dem einen PC für 100€ zusammen, bestelle den ganzen Kram und übernehme dann auch noch die Gewährleistung. Never ever.

Ich verkaufe und verschicke auch keine ehemaligen Leasing Geräte quer durch Deutschland. Was da für Anfragen zurückkommen, wenn Oma Erna ihr Notebook in Betrieb nimmt oder ein völlig unwissender noch nicht mal weiß, wie die Vorinstallation von Windows geht. (Der Computer ist kaputt...).

Katastrophe!!!
 
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