Gericht stoppt Drossel-Pläne der Telekom

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Gericht stoppt Drossel-Pläne der Telekom

Das Landgericht Köln hat auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hin Vertragsklauseln der Deutschen Telekom für unzulässig erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates vorsehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale NRW nun Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr. Für Tarife auch mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s unzulässig ist. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen. Für eine Surf-Bremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage. Auch die Bevorzugung Telekom eigener Dienste gegenüber denen der Konkurrenz wäre damit vom Tisch.




Gericht stoppt "Drosselkom" / Netzwelt / Medien / Nachrichten - HAZ - Hannoversche Allgemeine
 

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AW: Gericht stoppt Drossel-Pläne der Telekom

sehr schön :daumen: Jetzt soll es noch rechtskräftig werden dann kann man wieder mit gutem Gewissen surfen.
Hatten eigentlich schon andere Anbieter die Drosselung eingeführt, sodass sie das Urteil auch betreffen würde, oder gilt dies nur explizit für die Telekom?
 
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