Landgericht stoppt DSL-Drosselung der Telekom

Das Problem is halt wohl das alles gesetzmäßig und AGB technisch rechtmäßig ist...

Definition Flatrate nach wirtschaftslexikon.gabler.de:
"Festpreis (vgl. Pauschalpreis), der die unbegrenzte Nutzung eines Gutes gewährt."
Quelle: Definition » Flatrate « | Gabler Wirtschaftslexikon

"...die unbegrenzte Nutzung eines Gutes..."
Ist nun der Vertrag, oder das Internet das Gut?
-> Wohl das Internet, wenn ich ein Auto kaufe dann ist auch nicht der Kaufvertrag das was ich erworben habe, sondern ein Fahrzeug mit 4 Rädern.

Ersetze ich nun die Bedeutung des Gutes in der Definition:
"Festpreis (vgl. Pauschalpreis), der die unbegrenzte Nutzung des Internets gewährt."

Eine Drosselung ist eine "Begrenzung" der Bandbreite, und somit des Gutes "Internet". In der Definition ist aber klar festgehalten, dass die Nutzung unbegrenzt gewährt werden muss.

Wenn das also in den AGB steht, sind die AGB oder die Verwendung des Begriffs "Flatrate" (wie schon von anderen erwähnt) schlichtweg rechtswidrig! Und genau das ist der Punkt, an dem das OLG nun ansetzt.

EDIT: Des weiteren hat die Telekom als ehemaliger Monopolist und teilweise eine bestehende Monopol-Position ganz andere Verpflichtungen als z.B. die Vodafone. Es gibt Leute, die eben KEINE Möglichkeit haben zu einem anderen Anbieter zu wechseln, der nicht wiederum von Telekom abhängig wäre. Einen Ausbau in Höhe von 100.000 € und mehr zu Finanzieren wäre unzumutbar.
Diese Position darf Telekom nicht ausnutzen, allein deshalb können Sie nicht einfach behaupten "Ihr müsst uns nicht nutzen". Einige müssen eben doch!
 
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zeitlich! unbegrenzte Nutzung...unbegrenzt ist ein indikator wort für die Zeit/Ort...würde dort uneingeschränkt stehen müsste ich dir recht geben, aber so würden auch illegale Inhalte rechtens sein.
 
zeitlich! unbegrenzte Nutzung...unbegrenzt ist ein indikator wort für die Zeit/Ort...würde dort uneingeschränkt stehen müsste ich dir recht geben, aber so würden auch illegale Inhalte rechtens sein.

Illegale Inhalte sind nur durch andere Gesetze verboten. Das hat mit dem Anschluss nichts zu tun. Es ist ja streng genommen nicht verboten, diese Inhalte zu "laden". Nur diese zu "besitzen" oder zu "verbreiten". Sobald man die Inhalte lädt hat man sie aber besessen und damit ist auch das rechtlich abgedeckt.
 
Ich weis ja nicht in welchen Shop du gehst, aber bei uns wissen sie das nicht und ich habe bestimmt mehr als nur einmal dort nach gefragt.

Und ich weis nicht wie oft die Strasse bei uns auf war in den letzten 2 Jahren.

Die Telekom hat auch 1 Jahr gebraucht bis meine Leitung endlich lief. Geschweige meine Leitung einfach abgeschaltet weil irgend etwas auf zwei Systemen lief.

Dann haste leider dort echt inkompetente Mitarbeiter erwischt. Leider.
Das ist kein Ding, das per System anzufragen oder das die zumindest direkt bei der PTI anfragen. ;)
 
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vereinbarte Geschwindigkeit ist xx und ab Volumen xy dann weniger wies in AGBs steht, also haste recht ^..^
ergo ist die Geschwindigkeit eine Zusatzvereinbarung!!! und in diesem Sinne nicht direkt mit dem Begriff Flatrate verknüpft
Was ist denn das für ein Unsinn? Die Geschwindigkeit war und ist das primäre Produktmerkmal. Ich zahle zb. für ein Flatrate mit 100Mbit, dann bedeutet das für einen in Zeit und Volumen unbeschränkten Zugang mit einer Bandbreite von 100Mbit. Bei DSL16.000 mit 16MBit, und so weiter.

Geschwindigkeit war nie eine "Zusatzvereinbarung", sondern das Kernelement - sie ist und war sogar namensgebend (zb. eine "16Mbit Flatrate"). Dazu kommt, da die Einheit "Zeit" vorgegeben ist (ein Tag hat 24 Stunden, eine Stunde 60 Minuten usw), das eine Drosselung der Geschwindigkeit IMMER auch eine Drosselung des Volumens ist - ich kann mit gedrosselter Geschwindigkeit nicht das gleiche Volumen übertragen.

Der Faktor Zeit und Volumen darf bei einer Flatrate keine Rolle spielen. Zu sagen "wir drosseln nach XXX GB die Geschwindigkeit" IST eine Reduzierung des Volumens, und damit nicht mit einer Flatrate vereinbar. Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht was daran so schwer zu verstehen ist. Als nächstes sollte man sich die ganzen Anbieter mobiler Flatrates vornehmen, die nennen ihre Produkte Flatrates, und drosseln ALLE nach XXX Megabyte/Gigabyte Traffic die Geschwindigkeit. Dann ist es aber keine Flatrate. Was soll die Augenwischerrei?
 
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FrozenFlame6 schrieb:
Eine Drosselung ist eine "Begrenzung" der Bandbreite, und somit des Gutes "Internet". In der Definition ist aber klar festgehalten, dass die Nutzung unbegrenzt gewährt werden muss.

Wenn das also in den AGB steht, sind die AGB oder die Verwendung des Begriffs "Flatrate" (wie schon von anderen erwähnt) schlichtweg rechtswidrig! Und genau das ist der Punkt, an dem das OLG nun ansetzt.

INU.ID schrieb:
Der Faktor Zeit und Volumen darf bei einer Flatrate keine Rolle spielen. Zu sagen "wir drosseln nach XXX GB die Geschwindigkeit" IST eine Reduzierung des Volumens, und damit nicht mit einer Flatrate vereinbar.

Das versuche ich ihm auch schon die ganze Zeit zu erklären.
Zum Schlammcatchen reicht es noch nicht (:P), aber ich hatte einfach die Lust verloren.
Mir fällt da auch nur noch das ein. :D

INU.ID schrieb:
Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht was daran so schwer zu verstehen ist.

Hoffentlich werden alle Nachtretversuche der Telekom sang- und klanglos abgeschmettert. Welche Freude!
 
Was ist denn das für ein Unsinn? Die Geschwindigkeit war und ist das primäre Produktmerkmal. Ich zahle zb. für ein Flatrate mit 100Mbit, dann bedeutet das für einen in Zeit und Volumen unbeschränkten Zugang mit einer Bandbreite von 100Mbit. Bei DSL16.000 mit 16MBit, und so weiter.

Geschwindigkeit war nie eine "Zusatzvereinbarung", sondern das Kernelement - sie ist und war sogar namensgebend (zb. eine "16Mbit Flatrate"). Dazu kommt, da die Einheit "Zeit" vorgegeben ist (ein Tag hat 24 Stunden, eine Stunde 60 Minuten usw), das eine Drosselung der Geschwindigkeit IMMER auch eine Drosselung des Volumens ist - ich kann mit gedrosselter Geschwindigkeit nicht das gleiche Volumen übertragen.

Der Faktor Zeit und Volumen darf bei einer Flatrate keine Rolle spielen. Zu sagen "wir drosseln nach XXX GB die Geschwindigkeit" IST eine Reduzierung des Volumens, und damit nicht mit einer Flatrate vereinbar. Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht was daran so schwer zu verstehen ist. Als nächstes sollte man sich die ganzen Anbieter mobiler Flatrates vornehmen, die nennen ihre Produkte Flatrates, und drosseln ALLE nach XXX Megabyte/Gigabyte Traffic die Geschwindigkeit. Dann ist es aber keine Flatrate. Was soll die Augenwischerrei?


nein...
 
@marvelmaster: Eben doch! Der Post von INU bringt es sowas von auf dem Punkt. :daumen:

Jedoch liegt dass aber auf deiner Seite...

"...aber die Provider haben ja noch die Möglichkeit den Preis zu erhöhen für eine echte Flat bzw. können die Tarife umbenennen."
(wie im Thread ja auch schon angedeutet.;))

Wie kann man in diesem Fall nicht dem Gericht zustimmen... quasi gegen das Volk, unerhört! :what::devil:;)
Mir unverständlich. :)

€: Berufung, abwarten... wird spannend!
 
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Also Ich finde ja die könnten die Preise anpassen.
Naja wollte schon immer mal wechseln denn die lassen Mich immer um die 55 €uro zahlen für Call & Surf 16000
 
Hm im duden steht zum Thema Flatrate: monatlicher Pauschalpreis für die Nutzung von Internet und/oder Telefon

Flatrate bedeutet, das man einen uneingeschränkten Zugang zum Internet hat, aber nicht mit welchen Geschwindigkeiten. Daher bin ich mal auf das endgültige Urteil gespannt.

Selbst wenn es dann rechtskräftig wird, dann wird der Begriff Flatrate verschwinden und durch neue erstzt. Bravo, dafür einen Rechtsstreit haben, wo alle Anbieter wieder alle Plakate/Werbung etc neu machen müssen. Das kostet natürlich Geld und da dies der Steuerzahler natürlich nicht zahlt, wird es auf den Endkunden umgelegt. Soviel zu kommenden Preisreduzierungen. Das verdanken wir dank 5 % der Bevölkerung. Für die anderen 95% denen sowas egal ist, da sie einfach das Netz normal nutzen.

Ich selbst zocke online, schaue jeden Tag meine Abbos auf Youtube in HD durch, nutze Steam, Origin etc und komme im Monat auf nichtmal 100GB. Ich finde mit der Drosselung sollten sie die Anbieter nicht bis 2016 etc warten sondern diese sofort durchziehen. Das Australische Beispiel ist da super. Da sind in den Verträgen Datenvolumen drin. Überschreitet man diese zahlt man für jedes weitere GB extra. Dafür gibt es keine Drosselung. Ich glaube das bringe ich mal als Vorschlag bei den Anbietern. Ist wie beim Autofahren, wer mehr fährt brauch mehr Sprit und muss dafür mehr zahlen...........
 
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Also Ich finde ja die könnten die Preise anpassen.
Naja wollte schon immer mal wechseln denn die lassen Mich immer um die 55 €uro zahlen für Call & Surf 16000

Sorry, wer auf der faulen haut liegt und sich nicht informiert ist selbst schuld.
Call & Surf Comfort mit 16.000 kostet 34,95€. Für nen 5er mehr gibt es 50.000. Macht insgesamt 40 €.

Wenn du deinen uralt Tarif ewig weiterlaufen lässt, dann selbst Schuld. Ganz ehrlich.:daumen2:
 
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Soweit ich weiß, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig :(

Ist es auch nicht und selbst wenn das ganze durch geht und eine Berufung nichts bringt, dürfen sich alle Anbieter neue Begriffe für Flatrate einfallen lassen. :D

Juhu, ein Tarif Chaos ist somit vorprogrammiert. ^^

Falls es nun tatsächlich zur keiner Drosselung kommt, kann man sich so oder so auf höhere Kosten einstellen.
Heißt im Umkehrschluss, es dürfen dann gleich ALLE mehr zahlen und nicht nur die, die wie geplant eine "echte" flatrate wollen. ;)
 
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Knuddelsucht schrieb:
Flatrate bedeutet, das man einen uneingeschränkten Zugang zum Internet hat, aber nicht mit welchen Geschwindigkeiten. Daher bin ich mal auf das endgültige Urteil gespannt.

Arbeitet ihr für die Telekom? :D
Wir haben schon mehrfach erklärt, dass "uneingeschränkt" auch uneingeschränkt bedeutet. Warum da jedes Mal die Geschwindigkeit rausgenommen wird, ist mir ein Rätsel.

Knuddelsucht schrieb:
Selbst wenn es dann rechtskräftig wird, dann wird der Begriff Flatrate verschwinden und durch neue erstzt. Bravo, dafür einen Rechtsstreit haben, wo alle Anbieter wieder alle Plakate/Werbung etc neu machen müssen. Das kostet natürlich Geld und da dies der Steuerzahler natürlich nicht zahlt, wird es auf den Endkunden umgelegt.

Ich bekomme Mitleid. Da muss die offensichtlich den Eindruck von Betrug erweckende falsche Bezeichnung tatsächlich entfernt werden. Welch schlimmes Schicksal für die Telekom.
Die ganzen falschen Plakate verteuern den Preis bestimmt um weitere fünf Euro. Wenn die Telekom diese Erwartungshaltung spitzkriegt, liefert die genau die Preiserhöhung, die der Kunde erwartet. Bravo!

Knuddelsucht schrieb:
Das verdanken wir dank 5 % der Bevölkerung. Für die anderen 95% denen sowas egal ist, da sie einfach das Netz normal nutzen.

Die angesprochenen 95% haben zwei Möglichkeiten: Sie möchten den Vielnutzern, welche den Sinn einer Flatrate begriffen haben und ausnutzen, in die Suppe spucken weil sie den falschen Tarif haben und ein Volumentarif für sie günstiger wäre, oder aber sie sparen trotzdem durch die Flatrate und haben einfach nur zu viel Tagesfreizeit zum Meckern. Letztere kann man gar nicht jugendfrei betiteln, die ewig unzufriedene Petze passte vielleicht noch. :)
Beides wahrlich kein Ruhmesblatt. Ich habe eine neue, tolle Idee: Warum zahlt nicht jeder Autofahrer, der über 120 km/h fahren möchte, einfach extra drauf? Da könnte sich der typisch deutsche Langsamfahrer (Nichts gegen Vorsicht, keine Frage, es ginge auch um vollkommen freie Autobahnen als Ausnahme) aber freuen, dass er den anderen Abgaben aufdrücken konnte.

Ist es auch nicht und selbst wenn das ganze durch geht und eine Berufung nichts bringt, dürfen sich alle Anbieter neue Begriffe für Flatrate einfallen lassen.

Revision, der Unterschied wurde hier glaube ich schon einmal erläutert?
Das Chaos wird ausbleiben und sogar das Gegenteil wird der Fall sein: Wer eine Flatrate will, bekommt künftig auch eine Flatrate. Einfacher als vorher.
 
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Revision, der Unterschied wurde hier glaube ich schon einmal erläutert?
Das Chaos wird ausbleiben und sogar das Gegenteil wird der Fall sein: Wer eine Flatrate will, bekommt künftig auch eine Flatrate. Einfacher als vorher.

Eben nicht, wenn ein anderer Schuh drum gewickelt wird und ein für das Gericht "akzeptabler" Drosselungsansatz gegengereicht wird.
Damit bliebe aber dann der Begriff Flatrate wie gefordert aus und mann müsste komplett alle betroffenen Tarifnamen umstrukturieren.

Ist jetzt zwar für welche die in der Materie drin stecken wahrscheinlich unbedeutend, für viele andere, die sich nicht täglich damit beschäftigen eher verwirrend. ;)

Naja, mann muss jetzt einfach mal abwarten, was nun als nächstes geschehen wird. ^^
 
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