Das ist überhaupt kein Problem. Ich denke, das kann zu 90% niemand. (Ich rede nicht auf Pump)Stimmt, ich kann mir eine 5090 nicht leisten,

Zitat (SFT-GSG): "Auch könnte man solchen Leuten (ab 2 neuen Artikeln) gewerblichen Handel "unterstellen".Naja du darfst die Hoffnung haben, das die Steuer zumindest mitverdient. Seit 2024 muss jeder Umsatz über 2000€ dem Finanzamt gemeldet werden. Die Gewinne bei diesem Wiederverkaufswert müssten versteuert werden, sobald der pro Jahr 1000€ übersteigt. Wenn da einer 2 5080 mit je 500€ Gewinn verkauft ist steuer fällig. Auch könnte man solchen Leuten (ab 2 neuen Artikeln) gewerblichen Handel "unterstellen". Aber: das Finanzamt interessieren solche kleinen Fische nicht. Wenn du diese selbst anzeigen willst, würdest du aber zumindest die Personalien kennen müssen.
so habe ich zum Spaß um 15 Uhr die Nvidia Seite und den Shop geöffnet. Zuerst war nix da, dann war die Seite Offline und als sie wieder da war, war alles weg
wenn sie brav ihre abgaben und steuern zahlen so oft sie wollen.Ja aber wie oft pro Jahr können die kleinen Gangster das machen bevor es Probleme gibt?
Ernsthaft? Auf "oe" biste nich gekommen![]()
Sobald du etwas mit der Absicht zum Wiederverkauf erwirbst, handelst du Gewerblich.Zitat (SFT-GSG): "Auch könnte man solchen Leuten (ab 2 neuen Artikeln) gewerblichen Handel "unterstellen".
Jaaaaa, an sowas in die Richtung gingen meine Gedanken, die meisten von diesen "Skalpern" haben persönlich wahrscheinlich gar kein wirkliches Interesse an der / den Karten,
Das ist überhaupt kein Problem. Ich denke, das kann zu 90% niemand. (Ich rede nicht auf Pump)
Machen wir uns nichts vor: Nvidia kann die Gewährleistung nicht einschränken, egal, was wo steht!Dumm sind die Jenigen die die Dinger von Scalpern kaufen und das Theater geht dann los wenn die denken bei Nvidia eine Garantie in Anspruch nehmen zu können. Jede Wette das der Jenige der die Links geteilt hat einen schönen batzen Geld für die Aktion erhält.
Einschränkungen der Gewährleistung
Diese Gewährleistung gilt nur für Erstkäufer eines Gewährleistungsprodukts bei einem von NVIDIA autorisierten Dritten oder unter www.nvidia.de ; Diese Gewährleistung gilt nicht für Personen, die das Gewährleistungsprodukt gebraucht kaufen.
NVIDIA verpflichtet sich zur Reparatur oder zum Ersatz eines defekten Gewährleistungsprodukts gemäß dieser Gewährleistung, übernimmt aber keine Garantie für den unterbrechungs- und fehlerfreien Betrieb des Gewährleistungsprodukts. NVIDIA kann nach eigenem Ermessen zur Erfüllung der Bestimmungen dieser Gewährleistung neue oder instand gesetzte Teile verwenden.
Quelle: https://www.nvidia.com/de-de/support/warranty/
Ich hoffe jedenfalls das Nvidia mit der Aktion dafür sorgt das ProShop keine Founder Edition mehr in den Verkauf bekommt.
Ja es gab in der Vergangenheit solche Verkäufe mit Verpackungen. War ebenfalls alles nicht rechtens. Sowas nennt man juristisch "arglistige Täuschung"
"Eine arglistige Täuschung liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Täuschung über Tatsachen vorsätzlich erfolgt, der Täuschende also weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum des Getäuschten führen werde."

Proshop sollte nie wieder Hardware für einen Release bekommen.Was ne miese Scheiße! Für mich ist der Fall ganz einfach. Verkaufsstart war um 15:00 Uhr, verläuft wären sie vorher, Pro Shop muss das rückabwickeln, punkt.
Hahaha,Das können ja die ganzen FOMO Kranken ohne Impulskontrolle nicht.
Du bist voll im klugscheissermodus ohne meine Post richtig gelesen oder verstanden zu haben und zitierst/interpretierst Dinge rein die ich nie gesagt oder gedacht habe.Für juristische Folgen braucht's immer einen Tatbestand und eine Rechtsgrundlage (plus ggf. schuldhaftes Verhalten). Solange hierfür - Achtung Annahme - z.B. Standard-APIs der Shop-Systeme genutzt wurden, wie sie auch für z.B. Suchmaschinen-Listungen, Preisvergleiche usw. öffentlich herausgegeben werden, um den Kauf-Link zu bekommen, wird es schon schwer einen Tatbestand etwa auf Grundlage eines IT-Vergehen (Hacking in fremde Datensysteme o.ä.) zu konstruieren. Und solange die Ware auch ordnungsgemäß bezahlt wird, ergibt sich auch sonst wohl kein BGB-Verstoß oder gar kriminelles strafbewehrtes Verhalten. Das dürfte für die Anbieter des Bots wie auch dessen Nutzer und GPU-Käufer gleichermaßen gelten. Ist ja auch kein Diebstahl anderen eine rare Ware vor der Nase wegzuschnappen und dann gewinnbringend weiter zu verkaufen ...
Finde es langsam ziemlich abenteuerlich, wieviele hier nach Justitia rufen, nur weil sie nicht zum Zug kamen oder andere beim Einkauf cleverer waren. Wenn wir zur Sicherung unseres Wohlstands ganze Staaten und Gesellschaftsgruppen bodenlos ausbeuten und über den Tisch ziehen, kräht doch auch kein Hahn danach - aber das dient ja "nur" der eigenen Bedürfnisbefriedigung und da ist dann gegenüber den "anderen" jedes Mittel recht, oder? Nur wenn der eigene Bauch mal zu kurz kommt - und hier geht's nicht einmal um Überlebenswichtiges, wie bei anderen Ressourcen, die ohne lange zu überlegen von der 1. Welt gnadenlos ausgebeutet werden - ist der geneigte "Wutbürger" schnell mit dem Ruf nach der Ordnungsmacht und Staatsgewalt zur Stelle?