Sind diese Scalper denn auf ebay als gewerbliche Händler registriert?
Denn genau als solcher gilt man bei reinem Weiterverkauf mit Gewinnabsicht im Gegensatz zum Endkunden, der die Nutzung zum Ziel hat.
Und gewerbliche Händler unterliegen einigen besonderen Pflichten, die weit über die von Privatverkäufern hinausgehen, wie z.B. das Einräumen des Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz.
Bedeutet: Der Kunde hat das Recht, die Ware nach Erhalt zurückzuschicken , den Betrag erstattet zu bekommen und das auch nach Öffnen der OVP und kurzer Nutzung.
Diese "priverblichen" bieten vermutlich kein Paypal an und werden sich weiterhin dreist als private maskieren wollen, um ihren Verpflichtungen zu entgehen.
Doch hier wird unzweifelhaft durch Neuware mit Verkaufspreisen deutlich oberhalb der UVP kurz nach release des Produktes die Gewinnerzielungsabsicht deutlich, das würde kaum ein Gericht anders beurteieln.
Diese Pseudoprivaten gehören massenhaft abgemahnt von den seriösen, ehrlichen Verkäufern wegen Verschleierung ihrer gewerblichkeit und Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Hier wird ja allzugern der ungeduldige, zahlungsbereite Kunde als mitschuldig angesehen, aber ich sehe hier sehr wohl auch ebay als Verkaufsplattform in der Verantwortung, dem Problem mit minimalem Aufwand entegenzuwirken.
Auktionen werden ohnehin nicht immer direkt freigeschaltet, sondern oft erst auf bestimmte Kriterien geprüft und die Thematik wird dort ebenfalls so bekannt sein, dass ein kurzfristiges Einrichten von Filtern bzgl. Rtx 3080 nvidia blabla bei Preisen oberhalb der ovp automatisch den VK zur Einstufung als Gewerblichen zwingen könnte.
Ich weiß, einige meinen nun, ich verlange ebay als Verkaufsplattform da zu gezielte Maßnahmen ab und die seriösen gewerblichen Händler könnten ja abmahnen, wenn sie wollten.
Weiterhin vernachlässigt meiner Meinung nach ebay aber auch die Identitätsprüfung, wenn sich jeder quasi beliebig oft neu registrieren kann ohne Post-Identverfahren oder beispielsweise verschicken von Einschreiben mit Gegenzeichnung.
Wahrscheinlich bleibt die wahre Identität der Scalper sowieso verborgen, einzig die Kontodaten bieten einen Ansatz.
Somit wäre also auch das Abmahnen der Priverblichen mühsam und weitestgehend erfolglos und so darf weiter fleißig abgezockt werden, ohne Pflichten einhalten zu müssen.
Wer am direkten Weiterverkauf verdienen möchte, kann das gerne tun, hat dann aber gefälligst ein Gewerbe anzumelden inkl. dem damit verbundenen Aufwand + eventuellem Wertverlust durch Retouren.
Man stelle sich nur mal vor, die Fakebieter warteten die knapp zwei Wochen Widerrusfrist ab, um dann zurückzuschicken und den Scalpern durch Wertverlust + Erstattung der Hinversandkosten mevr und mehr finanziellen Schaden zuzufügen, während die Verfügbarkeit zwischenzeitlich wieder steigt und der Markt sich zunehmend normalisiert.
Das würde für die Scalper dann schnell zum Verlustgeschäft werden können , vorbei die nahezu sichere Einnahmequelle ohne Risiko.