Ich weiß nicht was ich in dem Moment machen würde, aber EIGENTLICH denke ich, wenn mich jemand verprügelt darf ich zurückschlagen um die Konfrontation zu beenden.
Ganz gefährlich
BGB § 227 Notwehr
Absatz 2 : Notwehr ist diejenige Verteidigung die Notwendig ist ein Rechtswiedrigen Angriff ( von sich und anderen ) abzuwehren
Ist es Notwendig nem Alten Menschen in die Fresse zu Boxen ? Nein, ist es überhaupt Notwendig jemand in die Fresse zu schlagen als Verteidigung ? Nein. Das wäre eine unverhältnismäßige Tat, die nur durch eine Affekthandlung zu Rechtfertigen wäre.
Anders siehts natürlich aus wenn man mit einem Gegenstand angegriffen wird sich das nächste greifbare nimmt und den Angriff abwehrt, dann landen wir bei BGB 228 Notstand
Und natürlich darf man den Rentner festhalten, ja sogar Fesseln darf man ihn, man darf ihm auch seine tatwaffen wegnehmen und zerstören, das wird über
BGB §229 Selbsthilfe
und BGB §230 Grenzen der Selbsthilfe geregelt.
Das Festhalten eines Tatverdächtigen wird auch nochmal gesondert geregelt über da StPO §127 Vorläufige Festnahme.
Aber Achtung die Gesetzestexte aus dem BGB sind die sog. Jedermansrechte, das sind nur Ausnahmeregelungen für die Grundgesetze, den nach wie vor wenn man Jemand in die Fresse schlägt als Selbstverteidigung ist das Trotzdem der Straftat Bestand einer Körperverletzung und muss dementsprechend auch behandelt werden, erst der Staatsanwalt entscheidet ob alles innerhalb der Gesetze passiert ist.
Kurz gesagt bei einer Verteidigung hat man immer erstmal eine Straftat begangen, wenn diese jetzt auch noch unverhältnismäßig Hoch ist ( jemand greift mich an und ich Brech ihm den Kiefer z.b ) hat man ein problem, dann muss untersucht werden obs ne Affekthandlung ist, man hat so oder so auf jeden fall Stress an der Backe.
Eigentlich isses sogar fast das beste man lässt sich einfach zusammenschlagen, dann hat man nix zu befürchten und das Schmerzensgeld was man einklagen kann wird weitaus höher ausfallen, ich glaub fast so würde ich es auch machen bevor ich die Gefahr eingehe wirklich dem Alten Menschen ernsthaft zu verletzen. Vor Gericht hat man damit die aller besten Karten. Natürlich nur unter anbetracht der Chancen keine bleibenden schäden davon zu Tragen, wenn ich weiß das einer auf Koks oder sonstigen Psychoaktiven Drogen ist und mich angreift dann leg ich alles dran den Typ bewusstlos zu machen vollkommen Egal wie, d.h sogar mit Einsatz eines Tonfa oder Schlagstockes. Ich muss dazu sagen, ich bin ausgebildet am Tonfa, Schlagstock und darf diese im Dienst auch führen wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.