Farning
PC-Selbstbauer(in)
AW: Französisches Gericht: Valve muss Wiederverkauf von Spielen auf Steam erlauben
Spätestens, wenn das auf Steam gekaufte Spiel noch einen anderen Launcher benötigt, wie z.B. Uplay, dann dürfte die Sache etwas kompliziert werden ... denn Steam verkauft quasi nur den Key, aktiviert und Accountgebunden wird das Game zusätzlich in Uplay.
Und das Urteil, so es denn rechtskräftig würde, zieht natürlich einen Rattenschwanz hinter sich her.
Was ist mit eBooks auf Amazon-Kindle?
Oder generell mit virtuellen Gütern und alle Formen von Microtransactionen?
Oder generell Apps auf dem Smartphone? Wollen Sie auch den Apple-Store und Google-Play zwingen einen Second-Hand Markt einzuführen? Dagegen ist Valve ja nur ein kleiner Fisch.
Ich schätze mal, das ist nicht durchsetzbar ...
Spätestens, wenn das auf Steam gekaufte Spiel noch einen anderen Launcher benötigt, wie z.B. Uplay, dann dürfte die Sache etwas kompliziert werden ... denn Steam verkauft quasi nur den Key, aktiviert und Accountgebunden wird das Game zusätzlich in Uplay.
Und das Urteil, so es denn rechtskräftig würde, zieht natürlich einen Rattenschwanz hinter sich her.
Was ist mit eBooks auf Amazon-Kindle?
Oder generell mit virtuellen Gütern und alle Formen von Microtransactionen?
Oder generell Apps auf dem Smartphone? Wollen Sie auch den Apple-Store und Google-Play zwingen einen Second-Hand Markt einzuführen? Dagegen ist Valve ja nur ein kleiner Fisch.
Ich schätze mal, das ist nicht durchsetzbar ...

mehr für konsolen bringen.

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