Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre volljährigen Kinder

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Abmahner haben einen weiteren kleinen Rückschlag erlitten, denn der Bundesgerichtshof hat die Störerhaftung in familiären Verhältnissen eingeschränkt. Eltern als Anschlussinhaber haften nicht für ihre volljährigen Kinder, wenn sie keine Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung hatten.

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Volljährige Kinder, soso :D
 
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100%ig strafbar mache ich mich doch ab den 18ten lebensjahr hier in Deutschland. Warum sollten denn meine Eltern haften wenn ich mit/ab 18 was dummes tue? Ich tret gleich mal ein paar Fenster ein und geb die Schuld sowie die Rechnung meinen Eltern :schief:
 
AW: Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre volljährigen Kinder

Jein, im Zweifel liegts im Ermessen der Jugendgerichtshilfe. Wenn die dich als geistig "reif" einstuft kannst du in Deutschland auch mit 17 Jahren nach Erwachsenen Strafrecht verurteilt werden. Glaubs mir einfach mal... hab in jungen Jahren genug Erfahrungen gesammelt.

Diese Option wird nur in Härtefällen ausgespielt aber es gibt auch Grenzfälle, ich sag mal so, Fahrerflucht vom Unfallort kann man auch auf nem Fahrrad begehen. Fahrerflucht wird üblicherweise sehr hart bestraft, bin mit nem blauen Auge davongekommen aber der Denkzettel sitzt. :devil:

In jungen Jahren sieht man vieles anders aber das dass bewußte Überschreiten von Gesetzen Konsequenzen nach sich zieht lernt man spätestens zwischen 10 und 16 Jahren schon ganz genau. ;)
 
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100%ig strafbar mache ich mich doch ab den 18ten lebensjahr hier in Deutschland. Warum sollten denn meine Eltern haften wenn ich mit/ab 18 was dummes tue? Ich tret gleich mal ein paar Fenster ein und geb die Schuld sowie die Rechnung meinen Eltern :schief:

Jaja, die Juristerei, da wird vieles falsch gesehen. Und viele wissen so guuuut bescheid nicht.

Ich habe selten in wenigen Zeilen so viele Fehler gesehen. Versuchen wir es mal:
1. schuldfähig bis Du ab 14 Jahren. Davor kann Dir strafrechtlich nix passieren. Nicht gar nichts, aber nicht strafrechtlich.
2. Von 14 bis 18 Jahren fällst Du unter das Jugendstrafrecht. Der Schwerpunkt des Jugendstrafrechts ist die Erziehung, nicht die Strafe bzw. Buße.
3. Von 19 bis 21 Jahren ist es im Ermessen des Gerichts, ob Du unter Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht fällst. IdR lässt Dich der Richter dazu begutachten, um Deine Reife beurteilen zu können. Das kann durch die Jugendgerichtshilfe oder auch durch einen Psychologen, vielleicht sogar Psychater erfolgen. Es gibt hier noch mehr Möglichkeiten, da könnte man ein ganzes Buch drüber schreiben.
4. Dann fängst Du an, Straf- und Zivilrecht wüst durcheinander zu werfen. Abmahnung/Schadenersatz hat nichts, aber auch gar nichts mit Strafrecht zu tun. So ein Abmahnanwalt will Dich nicht in den Knast bringen. Er will auch nicht, dass Du eine Strafe bezahlen mußt - er will selbst Dein Geld. Und davon soviel wie möglich. Schadenersatz, Gebühren, Vertragsstrafe - alles Zivilrecht. Keine Strafe sondern Ersatz für einen Schaden, den Du jemand anders zugefügt hast.
5. Fensterscheiben eintreten: hat eine strafrechtliche Komponente und eine zivilrechtliche. Strafrechtlich: Du hast eine Sachbeschädigung durchgeführt. Dieses Vergehen ist mit einer Strafe belegt. Verfolgt wird dieses Vergehen durch die Staatsanwaltschaft, die ggfs. das Vergehen vor die Jugendkammer eines Gerichts bringt. Falls Du noch nicht 14 Jahre alt bist, hast Du diesbezüglich nichts zu befürchten. Nichtsdestotrotz hast Du eine Straftat begangen. Der Geschädigte möchte seinen Schaden ersetzt haben. Falls Du nicht von selbst den Schaden ausgleichst (Geld), wird er Dich verklagen. Hierbei handelt es sich um ein Zivilverfahren. Die Staatsanwaltschaft hat damit nichts zu tun. Der Geschädigte wird sich sicherlich einen Anwalt nehmen, falls Du zu Schadenersatz verurteilst wirst, kannst Du den auch noch bezahlen. Bei Dir wird bestimmt nicht viel zu holen sein, falls Deine Eltern Ihre Pflichten als Eltern verletzt haben, müssen sie zahlen. Komplizierte Sache, viele Aspekte, nicht einfach, gehe ich jetzt nicht weiter drauf ein. Jedenfallls sind auch schon 7, 9, 11 jährige zu Schadenersatz verurteilt worden. Auch ein kompliziertes Thema, die Ansprüche an die Reife sind nicht so hoch wie beim Strafrecht. Wenn Du verurteilst wirst, hat der Kläger einen Titel in der Hand. Damit kann er Dich 30 Jahre nerven. Falls es irgendwas mit hohem Schaden ist (zündeln, Umweltschäden etc.pp.) kann es Dir den Rest des Lebens versauen. Soweit hinter Deinen Schulden eine Straftat steht, kannst Du sie auch nicht per Privatinsolvenz loswerden.

Komm also nicht auf dumme Ideen. Und glaub nicht, dass Du irgendetwas von der Juristerei verstanden hast. Ist besser für Dich. Geh lieber auf Nummer sicher.
 
AW: Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre volljährigen Kinder

Die Störerhaftung ist so oder so juristische Willkür und ein absoluter Witz.

In Deutschland sollte laut Gesetz eigentlich nie einer für die Straftaten eines anderen Handeln, außerdem muss man sie einer Person explizit nachweisen können oder sie ist nicht haltbar.

Aber Störerhaftung ist halt ein Willkürgesetz auf drängen der Medienindustrie.

Außerdem muss die Abmahnabzocke endlich aufhören!
 
AW: Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre volljährigen Kinder

Die Störerhaftung ist so oder so juristische Willkür und ein absoluter Witz.

In Deutschland sollte laut Gesetz eigentlich nie einer für die Straftaten eines anderen Handeln, außerdem muss man sie einer Person explizit nachweisen können oder sie ist nicht haltbar.

Aber Störerhaftung ist halt ein Willkürgesetz auf drängen der Medienindustrie.

Außerdem muss die Abmahnabzocke endlich aufhören!

Kann man so auch nicht sagen. Die Störerhaftung gibt es schon lange, in vielen Bereichen ist sie auch sinnvoll. Allerdings ist hier eine Analogie geschaffen worden, die dem Sinn der Vorschrift widerspricht. Insbesondere da diese durch spezialisierte Abmahnanwälte objektiv betrachtet rechtsmißbräuchlich eingesetzt wird.
 
AW: Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre volljährigen Kinder

Das System ist ja komplizierter aufgebaut als ein Computer Betriebsystem :ugly:
 
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hatte 2008 auch eine Vorladung bekommen :-)

da ich zur zeit in einer WG gewohnt hatte mit 5-6 Mitbewohner kam ich schnell aus der sache raus .
die Dicke Blacklist von der Polizei war schon irre .(ca 4600 strafanzeigen an andere menschen)
seit meiner aussage ,habe ich nichts mehr gehört .
 
AW: Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre volljährigen Kinder

Hmm. Also Kinder haben = Freifahrtsschein :devil:
Man muss sich nur als unwissend hinstellen:ugly:
 
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