Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre volljährigen Kinder
Abmahner haben einen weiteren kleinen Rückschlag erlitten, denn der Bundesgerichtshof hat die Störerhaftung in familiären Verhältnissen eingeschränkt. Eltern als Anschlussinhaber haften nicht für ihre volljährigen Kinder, wenn sie keine Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung hatten.
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Abmahner haben einen weiteren kleinen Rückschlag erlitten, denn der Bundesgerichtshof hat die Störerhaftung in familiären Verhältnissen eingeschränkt. Eltern als Anschlussinhaber haften nicht für ihre volljährigen Kinder, wenn sie keine Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung hatten.
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