Der Fall Mindfactory - Heise übernimmt!

Soweit ich weiß, aus der damaligen Insolvenz von dress 4 less, zieht Paypal das Geld nicht einfach ein sondern wird erstmal gewisse Rückfragen stellen. Bei einer Insolvenz ist Paypal sowieso versichert und wird nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Heißt das Geld bleibt vorerst bei Mindfactory, bis Einzelheiten geklärt sind. Paypal geht dann für den Käufer in vorkasse und da wird auch nichts mehr passieren.

Anders sah es bei Kreditkartenchargebacks aus, da wurden die kreditkartenfirmen vom Inkasso kontaktiert und sind sofort umgefallen, haben also das Geld anschließend wieder eingezogen.

So lief es damals
 
Was ich mich bei der Diskussion die ganze Zeit frage: aktuell gibt es ja noch keine Insolvenz. Ist es überhaupt rechtens, falls Mindfactory die Rückzahlungen einfach so lange nicht tätigt, bis sie dann Insolvenz angemeldet haben und dann sagen "tja, Pech, ist jetzt Insolvenzmasse"?
 
Was ich mich bei der Diskussion die ganze Zeit frage: aktuell gibt es ja noch keine Insolvenz.
Das ist eine Annahme, die möglicherweise falsch ist. Sicher ist wohl nur, dass bislang unter insolvenzbekanntmachungen.de keine Informationen zu einem eröffneten Insolvenzverfahren veröffentlicht wurden.

Der Ablauf ist aber normalerweise so:
  1. Das Unternehmen stellt einen Insolvenzantrag bei Gericht
  2. Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet erst dann formal ein Insolvenzverfahren. Bis zur formalen Eröffnung kann es etwas dauern (Wochen bis Monate).
Nach meinem Verständnis finden wir unter insolvenzbekanntmachungen.de nur Informationen zu eröffneten Verfahren.

Ist es überhaupt rechtens, falls Mindfactory die Rückzahlungen einfach so lange nicht tätigt, bis sie dann Insolvenz angemeldet haben und dann sagen "tja, Pech, ist jetzt Insolvenzmasse"?
Wenn Mindfactory tatsächlich einen Insolvenzantrag gestellt haben sollte, ist es sogar zwingend notwendig, die Insolvenzmasse so weit wie möglich zu erhalten. Insbesondere dürfen keine Gläubiger bevorteilt werden - und mit einer Retoure bist du Gläubiger, denn sie schulden dir ja noch den Kaufpreis. Die Regel ist auch sinnvoll, damit ein Geschäftsführer nicht schnell noch Freunde und Familie auszahlt und der Rest dann leer ausgeht.
Wenn Mindfactory also Kunden, die besonders viel nachhaken, Gutschriften auszahlen würde, wären die anderen Gläubiger benachteiligt.

Gibt es denn jemanden, der in den letzten zwei Wochen direkt von Mindfactory eine Gutschrift Rückzahlung erhalten hat? Also nicht über den Paypal Käuferschutz oder so, sondern Geld direkt von Mindfactory? Wenn da wirklich niemand zu finden ist, halte ich mir im Gesamtbild einen Insolvenzantrag für die wahrscheinlichste Möglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
So der Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden(2900€), Ich hoffe mal das wars dann auch mit der Show für mich.
Mein PayPal Fall wurde gerade auch zu meinen Gunsten entschieden. (3k€)
Hallo.

Ich habe kleine Frage. Wann haben Sie Fall bei PayPal eskaliert?
Bei mir sieht so aus:
Bildschirmfoto 2025-03-19 um 12.27.58.png
 
ACHTUNG REINE THEORIE UND GEDANKENSPIEL!
  1. Mindfactory hat in der Tat ein Liquiditätsproblem.
  2. Die Lizenzen für die Software / Datenbank des Online-Shops konnten nicht mehr gezahlt werden.
  3. Die Lizenzen sind kurzfristig ausgelaufen oder gekündigt worden.
  4. Auf Grund fehlender Lizenz mußte der Shop auf anderer Software kurzfristig neu aufgesetzt werden.
  5. Wegen Kurzfristigkeit war eine sorgfältige Vorbereitung nicht mehr möglich.
  6. Ergebnis: Das was wir gerade erleben.
...

Vielleicht kann sich ja jemand mit fundiertem praktischen Wissen mal dazu äußern ob so ein Szenatrio wie beschrieben realistisch ist. Derzeit habe ich das Gefühl das bei Mindfactory scheinbar eher reagiert statt agiert wird. Man könnte auch sagen die jeweiligen Akteure sind Getriebene der Situation.
Ich entwickle seit den 90ern beruflich Software. Ich habe noch nie eine Umstellung gesehen, bei der ein Shop nachher 100% identisch aussah, bis in den Quellcode hinein. Das wäre theoretisch möglich, würde aber viel Zeit und Arbeit bedeuten - was im Gedankenspiel oben ja gerade nicht möglich war.

Meine Deutung ist, dass seit der "Umstellung" eine neue Datenbank verwendet wird und die Shop-Software ansonsten unverändert ist. Dazu passt viel mehr die Theorie, dass man Bestellungen ab einem bestimmten Zeitpunkt klar von alten Bestellungen trennen möchte.
Stand jetzt gibt es keine Insolvenz, die wird mit Eröffnung auf Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Ich habe eine Gutschrift etc. Von Mindfactory erhalten.
Ob der Insolvenzantrag gestellt wurde, wissen wir nicht. Die formale Eröffnung des Verfahrens kann jedenfalls einige Zeit dauern. Deine Gutschrift war aber auch über den Paypal-Käuferschutz, oder? In dem Fall kommt das Geld (erst mal) nicht von Mindfactory, insofern ist das kein Anhaltspunkt dafür, ob Mindfactory schon den Antrag gestellt hat.
 
Von Journalisten würde ich mir jetzt wünschen, dass man mal bei der Gewerbeaufsicht nachfragt, bei Verbraucherschutzämtern und Verbraucherzentralen (zuständige Landes- und Bundesebene).

Und nur weil vlt irgendwann ein gemunkeltes Insolvenzverfahren läuft, heiß es ja nicht, dass keine Ermittlungsbehörden nach strafbaren Handlungen Ausschau halten können, die sich andeuten.

Welche strafbaren Handlungen deuten sich denn an?
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Der Ablauf ist aber normalerweise so:
  1. Das Unternehmen stellt einen Insolvenzantrag bei Gericht
  2. Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet erst dann formal ein Insolvenzverfahren. Bis zur formalen Eröffnung kann es etwas dauern (Wochen bis Monate).
Nach meinem Verständnis finden wir unter insolvenzbekanntmachungen.de nur Informationen zu eröffneten Verfahren.
[...]

Der Ablauf würde sich bei einem Unternehmen der Größe eher wie folgt darstellen:

1. Die Geschäftsführung oder ein Gläubiger beantragt ein Insolvenzverfahren bei Gericht
2. Das Gericht prüft den Antrag und bestellt einen Gutachter, der prüft, ob die Eröffnungsvoraussetzungen vorliegen.
3.a) Das Gericht erlässt Verfügungsbeschränkungen nach §21 InsO und bestellt einen vorl. Insolvenzverwalter. (I.d.R. Zustimmungsvorbehalt und Berechtigung des Forderungseinzuges, selten allgemeines Verfügungsverbot) Dies wird gem. §23 InsO öffentlich bekanntgegeben.
3.b) Der Gutachter beantragt bei Gericht die vorl. Insolvenzverwaltung nach "Erstgespräch" im Betrieb vor Ort und Schritt 3a) folgt.
[...]

Dabei mal alle anderen Verfahrensarten außer Acht gelassen und davon ausgehend, dass der etwaige Antrag mit erheblichen begründeten Forderung bzw. von der Geschäftsführung gestellt wurde.
 
Egal wie die Sache mit MF ausgeht, sollte der Shop weiter geführt werden dann mit neuem Namen evtl.!
Der Imageschaden ist riesig und ein "comeback" eher unwahrscheinlich. Den wir die Kunden können letztendlich entscheiden, wo wir unsere IT-Parts kaufen. Und das Vertrauen in MF ist "game over"!
 
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