Das sollte sich aber nun wirklich rumgesprochen haben.
Aber die Diskussionen gab es schon vor 20 Jahren und wird es auch in 20 Jahren noch geben.
Worauf die sich stürzen können, ist die Höhe der Lichtaustrittskante (Linsenscheinwerfer sind da eindeutig im Vorteil) und die Höhe des Kennzeichens.
Wobei das berühmte Tüv-Merkblatt weder ein Gesetz ist, sondern nur deren interne Richtlinie, noch muß die HU bei denen durchgeführt werden, wenn die auf 11 Zentimeter Bodenfreiheit bestehen sollten.
Airbaglenkräder dürfen gegen die guten alten 28/30/32iger Sportlenkräder unter bestimmten Voraussetzungen getauscht werden.
Gibt sogar offizielle Kits, zB von Raid.
Eine davon ist der fachgerechte Ausbau, der für die Eintragung bestätigt sein muss, eine andere ist soweit ich weiß, daß es das Fahrzeug auch ohne Airbag gab oder gibt.
Trifft von daher meist nur auf Exoten oder ältere Fahrzeuge zu (Golf 3,E36 oder Vectra A zB)
Die Abgaswerte dürfen sich nicht verschlechtern. Von daher darf man auch keinen Kat ausbauen, oder einen Motor mit schlechterer Schadstoffnorm einbauen (das wäre schön

)
Was irgendein Prüfer dank Vitamin-B (oder Vitamin-G

), aus Gefälligkeit, scheinbarem Ermessensspielraum oder aus Unwissenheit einträgt oder irgendwelche Tuningbuden gegen teilweise enorme Beträge machen, ist eine andere Sache. Nur weil es eingetragen ist, ist es noch lange nicht unbedingt erlaubt oder legal.
Was ich schon so alles eingetragen hatte...
Kann genauso schnell angezweifelt und von einem unabhängigem (Ha Ha) Sachverständigen überprüft werden.
Endet dann schnell neben enormen Kosten in Gerichtsverfahren und dem Jobverlust des Prüfers.
Manchmal auch in Beschlagnahmung des Fahrzeuges und einem Punkteregen, der sich gewaschen hat.
Auch da kenne ich einen Fall aus dem Bekanntenkreis. War alles eingetragen.
Gab es vor 15 Jahren in Osnabrück (Pagenstecherstraße) und um Frankfurt (Hanauer Landstraße) oft genug.