Der Auto-Thread

Wirklich austragen konnte man auch damals keinen Airbag. Der Vorteil dieser Zeit liegt einfach darin, dass ein Fahrerairbag teilweise noch als aufpreispflichtiges Extra zu haben war und auch die Vernetzung mit anderen Systemen wie Gurtstraffern nicht oder kaum vorhanden war. In so einem Fall gibt die (damalige) Grund-ABE des Fahrzeugs natürlich Spielraum. Da aber seit ~ Mitte der 90er das EG-Recht bei der Genehmigung für Fahrzeuge gilt, hat sich da nahezu alles verändert.

Wobei man heutzutage noch Lenkräder ohne Airbags eingetragen bekommt, zumindest bei älteren Autos z.B. für straßenzugelassene Fahrzeuge für den Motorsporteinsatz.
Aber da gibt es ja auch genügend Auflagen die erfüllt sein müssen.
Da muss ich mit meinem E36 auch noch durch, wenn ich den komplett umbaue :fresse:
 
Da hast du dann aber auch eine Menge Auflagen, die man sich kaum leisten mag/kann. Da du neben den Vorschriften der StVZO auch die Belange des DMSB für die Erhaltung der Zulassung erfüllen musst, bedeutet das aber z.B. auch, dass du alle 5 Jahre Sitze, Gurte und Sicherheitstank tauschen musst. Mehr fällt mir pauschal nicht ein, aber da wird sicher noch mehr sein.
 
Da muss ich einmal mit einem anderen Fahrzeug fahren un was passiert ? Der Kupplungszug reißt (weshalb auch immer) bei ca 60 kmh zum 4 Gang. Angehalten bin ich in dem die Karre dann abgesoffen ist, was dann noch Super aussah (Gangschaltung hat komplett blockiert).

Erstmal null gerafft was gerade passiert da das Kupplungspedal kaum sichtbar und fühlbar durchgetreten war.

Ein Grund sich wieder auf Automatik zu freuen...
 
Da hast du dann aber auch eine Menge Auflagen, die man sich kaum leisten mag/kann. Da du neben den Vorschriften der StVZO auch die Belange des DMSB für die Erhaltung der Zulassung erfüllen musst, bedeutet das aber z.B. auch, dass du alle 5 Jahre Sitze, Gurte und Sicherheitstank tauschen musst. Mehr fällt mir pauschal nicht ein, aber da wird sicher noch mehr sein.

Das Auto soll keinen Wagenpass erhalten ;)
Es soll nur alles vernünftig eingetragen sein.
 
Da muss ich einmal mit einem anderen Fahrzeug fahren un was passiert ? Der Kupplungszug reißt (weshalb auch immer) bei ca 60 kmh zum 4 Gang. Angehalten bin ich in dem die Karre dann abgesoffen ist, was dann noch Super aussah (Gangschaltung hat komplett blockiert).

Erstmal null gerafft was gerade passiert da das Kupplungspedal kaum sichtbar und fühlbar durchgetreten war.

Ein Grund sich wieder auf Automatik zu freuen...
Gang rausnehmen war keine Option?
 
Einfach Gas geben, wegnehmen und dann dabei leicht ziehen. Schon ist der Gang draußen. Dann runterbremsen wie normal. Motor aus, 1. Gang rein und einfach mit dem Anlasser wieder anfahren. Dann normal beschleunigen und den Gang wie beschrieben rausnehmen, Motordrehzahl sehr feinfühlig mit dem Gas anpassen und den 2. einlegen. Geht ohne weitere Probleme, wenn man mit Zwischengas fahren kann. Ich bin mal bestimmt 40 km ohne Kupplung mit ner alten Kiste gefahren. Hat an der Ampel immer nen bischen komisch ausgesehen beim Anfahren. :D
 
Einfach Gas geben, wegnehmen und dann dabei leicht ziehen. Schon ist der Gang draußen. Dann runterbremsen wie normal. Motor aus, 1. Gang rein und einfach mit dem Anlasser wieder anfahren. Dann normal beschleunigen und den Gang wie beschrieben rausnehmen, Motordrehzahl sehr feinfühlig mit dem Gas anpassen und den 2. einlegen. Geht ohne weitere Probleme, wenn man mit Zwischengas fahren kann. Ich bin mal bestimmt 40 km ohne Kupplung mit ner alten Kiste gefahren. Hat an der Ampel immer nen bischen komisch ausgesehen beim Anfahren. :D
Irgendwie muss man das Getriebe ja kaputt machen.
 
Schon wieder so ein Irrglaube, genau wie beim Motorrad.
Man übt leichten Druck aus, und zwischen dem Lastwechsel rutscht der Gang ganz leicht rein, sobald das Getriebe entlastet ist. Da macht kein Quickshifter am Motorrad was anderes.
 
Geht wenn das auto vor baujahr 93? Oder sowas in dem dreh ist.

Nein das geht nicht. Das Baujahr ist dabei völlig irrelevant. Wenn du eine Änderung am Abgassystem vornimmst musst du dies eintragen. Aber niemand trägt dir etwas ein was deine Abgaswerte verschlechtert. Das Thema hatte ich erst vor knapp 1 Monat lang und ausgiebig mit diversen Prüfstellen besprochen. Wer dir das erzählt hat, hat doch einfach auf den Arm genommen.

Nur haben die eine andere Genehmigung.
Wenn dein Auto ab Werk einen G-Kat hat und du baust ihn aus, dann musst du ein neues Abgasgutachten dafür machen.
Wenn es denn überhaupt jemand austragen würde, dann bist mal eben mit ca 3000€ für so ein Gutachten dabei.

Eine Verschlechterung der Abgasnorm ist überhaupt nicht machbar, ob mit oder ohne Abgasgutachten. Anders rum geht dies natürlich.
 
Du weißt aber schon das firmen andere möglichkeiten was sowas angeht bekommen.

Nur weil du das anders meinst muss das doch nicht so sein.
 
Frag doch selber bei rhd speedmaster nach.

Hab ich... geht nicht.

Du weißt aber schon das firmen andere möglichkeiten was sowas angeht bekommen.

Nur weil du das anders meinst muss das doch nicht so sein.

Ich hab da schon deutlich mehr Chancen als die meisten Privaten. Ob Firma oder nicht über Gesetze und Richtlinien kann sich KEIN Prüfer hinweg setzen, jedenfalls nicht im legalen Bereich. Wo wir wieder beim Thema sind, dass du alles besser weißt und im Grunde doch nix wirklich zu wissen scheinst. Aber du glaubst ja auch Klutten nicht der es beruflich macht, bist einfach ein hoffnungsloser Fall...
 
Ja wann hast du nachgefragt ? Genauso wie viele prüfer nicht unter 11 cm bodenfreiheit eintragen, wobei selbst 1 cm nicht illegal sind.
 
Vor 2 Monaten...

Zum Thema Bodenfreiheit:

In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,2. [...](2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können

Wird mit einem Fahrzeug was 1cm Bodenfreiheit hat, recht schwer.
 
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