Der Auto-Thread

Wurde letztens erst kontrolliert. Dem Grünen sind auch meine Sommerreifen aufgefallen. Er kommentierte das mit einem "Was is da los?" und ich sagte ihm das ich die Winterreifen dieses Jahr, aufgrund der Wetterlage, nicht montiert habe weil bis jetzt kein Schnee gefallen ist und ich ihn dann auch stehenlassen würde. "Ja, das passt schon so" war seine Antwort und ich durfte weiterfahren.

Ich hätte auch Bock wieder schöne Felgen zu fahren... naja mal sehen im Urlaub (1 März Woche) stecke ich sie dann wohl um.
 
Die Frage ist nur was jetzt ist wenn man erwischt wird... immerhin ist es laut Kalender noch Winter und somit Winterreifenpflicht oder nicht?

Soweit ich weiß, gibt es keine Winterreifenpflicht die an den Kalender gekoppelt ist. Du darfst darum auch im "Winter" mit Sommerreifen fahren wenn die Straßenverhältnisse nicht "winterlich" sind. Umgekehrt kann es passieren, dass im April noch mal Schnee fällt und dann dürftest Du trotz "Frühling" eigentlich nur mit Winterreifen fahren.
 
Soweit ich weiß, gibt es keine Winterreifenpflicht die an den Kalender gekoppelt ist...

Das ist richtig. Der Paragraph dazu bringt im Schadenfall viel zu viel Spielraum für Anwälte.
§ 2 StVO schrieb:
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
 
Ja is bei uns ähnlich, mit den Ordnungshütern wird man wegen der Winterreifenpflicht kaum ein Problem bekommen wenn nicht entsprechende Bedingungen herrschen, sondern eher mit der Versicherung und eben Anwälten eventueller Unfallgegner. Darum hab ich auch bei den Winterreifensatz ein paar € mehr ausgegeben und mir schöne Felgen geleistet, die ich nicht bei jedem hinsehen sofort wieder runterschrauben will.
 
Ich frage mich soweiso, warum Winterfelgen nicht schön aussehen dürfen. Wo ist da der Unterschied zu Sommerfelgen? Macht der Schnee den teueren Felgen aua?:D
 
Ich hab Borbet für 90 Euro oder so für den Winter. Die gefallen mir so gut, dass ich jetzt überlege, ob ich die Sommerreifen draufziehen lassen soll. Mal schauen.
 
In erster Linie kaufe ich mir Felgen, weil ich Reifen der Größe X fahren will. Dann gucke ich welche mir von den übrig gebliebenen gefallen.:D

Tja mit nem Auto springen ist nicht ganz einfach.:D Außerdem ist nen GT-R Fahrwerk glaub ich eher nicht dafür ausgelegt.:ugly: Wobei springen echt Spaß macht!
 
Der Sound vom Ferrari und vom Renault-Motor sollen laut Rosberg besser sein als der Mercedessound. Der Mercedes soll garnicht mehr nach Motor klingen. :what: :(
 
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