Der Auto-Thread

Jop. Habe gerade herausgefunden - in der DDR war ein solcher Spurwechsel verboten.^^ Hätte man hier mal übernehmen sollen..

Naja, das mache ich zum Teil auch, gerade bei folgender Situation: mäßig volle bis leere Autobahn, auf der rechten Spur mit um die 200 unterwegs. Da bin ich mir dann immer nicht sicher, ob der Auffahrende meine Geschwindigkeit richtig einschätzt und gehe lieber mal Links rüber (davon ausgehend, dass da niemand noch schneller ankommt). Da sehe ich auch wirklich kein Problem drin...
 
Naja, das mache ich zum Teil auch, gerade bei folgender Situation: mäßig volle bis leere Autobahn, auf der rechten Spur mit um die 200 unterwegs. Da bin ich mir dann immer nicht sicher, ob der Auffahrende meine Geschwindigkeit richtig einschätzt und gehe lieber mal Links rüber (davon ausgehend, dass da niemand noch schneller ankommt). Da sehe ich auch wirklich kein Problem drin...

Naja, bei mäßig voller Autobahn 200 auf der rechten Spur.. :P

Ja klar, stimme ich dir vollkommen zu. Mir wäre es bloß lieber, man würde nur in dringenden Situationen nach links ziehen, um eine Gefahrensituation zu vermeiden, als so wie es heute ist, dass jeder Idiot sobald er jemanden auf der Auffahrt entdeckt nach links zieht, ohne dabei auf den Verkehr von hinten zu achten..
Aber prinzipiell mache ich das natürlich auch, gerade auf 3spurigen Bahnen fast immer, obiger Post war also nur bedingt ernstzunehmen. ;) Fand ich bloß ein interessantes/passendes Stück Geschichte..
 
In der Ortschaft darf man nicht überholen. In größeren Städten mag das gehen, da dort 2 spurig ist, aber bei einer normalen Straße ist das ein absolutues no go.

Man darf schon überholen, sollten halt mehr als 5 km/h Unterschied sein.
Bei Mehrspurigen ist es ja eh kein Problem, da innerorts freie Spurwahl ist und es somit quasi kein Überholvorgang gibt. Kannst ja auch parallel mit einem anderen fahren und niemand kann sich beschweren.
 
Man darf schon überholen, sollten halt mehr als 5 km/h Unterschied sein.

Zum Überholen muss eine Mindestdifferenzgeschwindigkeit von 10 km/h anliegen.

Bei Mehrspurigen ist es ja eh kein Problem, da innerorts freie Spurwahl ist und es somit quasi kein Überholvorgang gibt.

Freie Spurwahl gibt es nicht, es gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot.
Kein Überholvorgang ist es bei Geschwindigkeiten bis 60 km/h, dann ist es Vorbeifahren. Das kann man links wie rechts machen.

Kannst ja auch parallel mit einem anderen fahren und niemand kann sich beschweren.

Wenn auf der rechten Spur noch platz ist, dann ist es ein Verstoß gegen das allgemeine Rechtsfahrgebot.
 
Naja, das mache ich zum Teil auch, gerade bei folgender Situation: mäßig volle bis leere Autobahn, auf der rechten Spur mit um die 200 unterwegs. Da bin ich mir dann immer nicht sicher, ob der Auffahrende meine Geschwindigkeit richtig einschätzt und gehe lieber mal Links rüber (davon ausgehend, dass da niemand noch schneller ankommt). Da sehe ich auch wirklich kein Problem drin...
Das ist auch Ok, du behinderst dabei wahrscheinlich auch niemanden. Meist ist es aber der Fall, wie ihn Whoosaa beschreibt. Ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten, wird dann mit 80-100 Km/h in die Mitte oder nach links gewechselt.


@Riverna: Mit mehr PS hat man allerdings schneller eine (zu) hohe Geschwindigkeit erreicht.
 
Freie Spurwahl gibt es nicht, es gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot.
Kein Überholvorgang ist es bei Geschwindigkeiten bis 60 km/h, dann ist es Vorbeifahren. Das kann man links wie rechts machen.
Wenn auf der rechten Spur noch platz ist, dann ist es ein Verstoß gegen das allgemeine Rechtsfahrgebot.

StVO §7 schrieb:
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Die StVO ist in dem Punkt wohl anderer Meinung.
 
In der Stadt hat man sehr wohl die freie Wahl. Ein paar Sekunden Google spucken auch eine Erklärung mit Paragraphen aus:
Freie Fahrstreifenwahl innerorts - auch auf Kraftfahrstraßen? : Verkehr & Sicherheit
Bzw. hier direkt der Gesetzestext(Absatz 3):
StVO - Einzelnorm

Das lernt man doch in der Fahrschule :ugly:

Innerorts gilt für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max 3.5t freie Fahrstreifenwahl (für Motorräder glaub ich auch).
 
Zum Überholen muss eine Mindestdifferenzgeschwindigkeit von 10 km/h anliegen.
...
Freie Spurwahl gibt es nicht, es gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot.

Meine 5 km/h waren einfach mal ne Zahl. Eine genaue Vorgabe gibt es aber nicht. In der StVo steht nur "wesentlich höhere Geschwindigkeit“. Ist Auslegung der Gerichte.

z.B.
Eine eindeutige Festlegung, wie die „nicht wesentlich höhere Geschwindigkeit“ i. S. d. § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO zu bemessen ist, ist weder der obergerichtlichen Rechtsprechung noch der hierzu veröffentlichten Literatur genau zu entnehmen. So ist innerorts eine Differenz von 50 zu 40 km/h (BGH, VersR 1968, 1040) bzw. - auf vierspuriger Straße - sogar von 50 zu 45 km/h (OLG Bremen, VRS 28, 50, 53) als noch zulässig angesehen worden. Auf Autobahnen wurde ein Geschwindigkeitsunterschied von 80 zu 70 km/h als zu knapp beurteilt (OLG Frankfurt, OLGR 1993, 19).
Quelle
Etwas merkwürdig die Sache mit innerorts auf vierspurigen Strassen. Wenn ich freie Spurwahl habe, müsste ich auch parallel mit einem anderen Fahrzeug fahren dürfen - ich will halt nicht überholen, genauso schnell fahren wie der andere, aber eine andere Spur nutzen...

Zum Thema rechtsfahrgebot Innerorts wurde ja schon was gesagt.
Alles andere wäre auch totaler Blödsinn, da es im wilden Spurwechseln ausarten würde. - links rüber um an x vorbeizufahren, rechts rüber nach überholvorgang, links rüber zum links abbiegen...
 
Nein, eben nicht.

"Freie Spurwahl" und Rechtsfahrgebot würden sich widersprechen. Freie Spurwahl ist kaum möglich, wenn du immer so weit rechts fahren müsstest wie möglich ist. §7 Absatz 3. Wurde ein paar Post früher schon gepostet.

Steht doch in der StVo drin und hat man auch in der Fahrschule gelernt, dass man innerorts auf einer beliebigen Spur fahren darf (alles andere wäre auch sinnfrei).
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitteschön, Absatz 3.

StVO schrieb:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
 

Ich bin in der Fahrschule immer rechts gefahren, wenn ich nicht links abbiegen wollte, auch um den Verkehrsfluss nicht zu behindern :schief:

Edit: Findest du es gut, wenn du immer einen Schleicher vor dir hast, der 45KMh fährt und du die immer rechts, dann wieder links überholen muss? In Deutschland hat sich das "eingebürgert", dass die Langsameren rechts fahren.
 
Edit: Findest du es gut, wenn du immer einen Schleicher vor dir hast, der 45KMh fährt und du die immer rechts, dann wieder links überholen muss? In Deutschland hat sich das "eingebürgert", dass die Langsameren rechts fahren.

DAS ist etwas komplett anderes als das Rechtsfahrgebot (Wie du selber sagst: Es hat sich so eingebürgert.), und das heiße ich auch gut so. Trotzdem, müssen tut es keiner. ;)
 
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