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PCGH-Community-Veteran(in)
Nep, ist so auch nicht richtig. Wenn ich mir im Autohaus auf meinen Namen ein Auto borge, dann ist der über das Autohaus vollkaskoversichert, mit 600€ Selbstbeteiligung für mich. Wenn jetzt meine Frau den fährt und einen Unfall baut, wurde der Vertrag mit der Versicherung verletzt, und sie bzw. ich muss für den gesamten Schaden aufkommen. Das könnte dann höchstens meine private Haftpflicht auffangen, mit etwas Glück.
Sorry, aber das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Die private Haftpflicht springt unter Garantie nicht ein, da es bei deutschen Policen üblich ist KFZ auszuklammern.
Im übrigen hast du keinen Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen, wenn dir dein Händler einen Wagen überlassen hat. Sondern nur mit ihm.
Würde im Zweifelsfall wohl wie üblich auf eine Vertragsstrafe hinauslaufen.
Übrigens, fahren ohne Versicherung macht 3 Punkte und Strafanzeige. Also kein kleines Vergehen, sondern richtig nett mit Verhandlung etc. Bis zu 5 Jahre Knast sind drin.
Das bezieht sich darauf nicht versicherte KFZ im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Da es aber wohl kaum vorkommt, dass ein Fahrzeug bei jedem Vermietvorgang an- und abgemeldet wird. Greift dieser Tatbestand unter Garantie nicht.




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