Captn
BIOS-Overclocker(in)
Mahlzeit,
ich hab nach langer Zeit auch mal wieder ne Frage. Und zwar fahre ich im Sommer Originalfelgen von BMW mit 235/50 R18 auf der Vorderachse und 255/45 R18 auf der Hinterachse. Genauso wie so ein Auto auf Wunsch mit entsprechender Bereifung halt ausgeliefert wurde. Nun steht in meinem Fahrzeugschein blöderweise nur die Bereifung mit der mein KFZ damals ausgeliefert worden ist. Nämlich 235/60 R16. Jetzt weiß ich natürlich, dass diese Rad-Reifenkombination von BMW so für dieses Auto vorgesehen wurde. Wenn ich nun aber doch nochmal in meinem Leben kontrolliert werden sollte, könnte der ja meinen: Steht nicht drin, somit keine Betriebserlaubnis. Nun weiß ich aber nicht, ob der das nicht irgendwo abfragen kann, was da drauf darf und was nicht. Schließlich steht in meinem Einstieg ja auch auf dem Zettel welche Reifendrücke bei welcher Beladung gefahren werden sollten und das eben auch für die oben genannte Bereifung. Jetzt bin ich aber weder Verkehrspolizist, noch verdiene ich meinen Lebensunterhalt mit Hauptuntersuchungen und das Internet gibt wie immer nix handfestes her.
Weiß von euch vielleicht jemand, ob das eintragungspflichtig ist?
ich hab nach langer Zeit auch mal wieder ne Frage. Und zwar fahre ich im Sommer Originalfelgen von BMW mit 235/50 R18 auf der Vorderachse und 255/45 R18 auf der Hinterachse. Genauso wie so ein Auto auf Wunsch mit entsprechender Bereifung halt ausgeliefert wurde. Nun steht in meinem Fahrzeugschein blöderweise nur die Bereifung mit der mein KFZ damals ausgeliefert worden ist. Nämlich 235/60 R16. Jetzt weiß ich natürlich, dass diese Rad-Reifenkombination von BMW so für dieses Auto vorgesehen wurde. Wenn ich nun aber doch nochmal in meinem Leben kontrolliert werden sollte, könnte der ja meinen: Steht nicht drin, somit keine Betriebserlaubnis. Nun weiß ich aber nicht, ob der das nicht irgendwo abfragen kann, was da drauf darf und was nicht. Schließlich steht in meinem Einstieg ja auch auf dem Zettel welche Reifendrücke bei welcher Beladung gefahren werden sollten und das eben auch für die oben genannte Bereifung. Jetzt bin ich aber weder Verkehrspolizist, noch verdiene ich meinen Lebensunterhalt mit Hauptuntersuchungen und das Internet gibt wie immer nix handfestes her.
Weiß von euch vielleicht jemand, ob das eintragungspflichtig ist?
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Wenn irgendwann mal was repariert werden muss und die Schläuche sich komplett verklebt haben und man die nur runterbekommt, wenn man einen Schraubendreher dazwischen hämmert...



