Pommesbunker
BIOS-Overclocker(in)
Darf er nicht nur zweimal nachbessern bevor du zurücktreten kannst?
Ich würde Ihm die Karre gerne zurückgeben, aber er besteht auf sein Recht der Reparatur, die Ihm rechtlich leider zusteht.
Wenn ich das Geld hätte, dann würde ich mir auch was anderes kaufen.


Fangen wir mal ganz vorne an.
Wo und wann hast du das gekauft?
Hast du eine Garantie abgeschlossen oder lediglich Gewährleistung?
Verkäufer ist ein Händler? Du als Käufer Privatperson?
Kein ADAC-Mitglied? Die schleppen dich doch gratis zur nächsten Werkstatt, wenn man lieb fragt auch bis zu einer deiner Wahl, solange sie nicht in Timbuktu liegt... und lesen dir sogar noch den Fehlercode für umme aus. Rentiert sich wirklich, kann ich dir nur nahelegen, so von VW-Fahrer zu VW-Fahrer
Darf er nicht nur zweimal nachbessern bevor du zurücktreten kannst?
Gekauft Ende Januar.2017 bei einem Hinterhofhändler, da sehr begrenztes Budget.
Ich habe 1 Jahr Garantie auf den Motor und das Getriebe, ansonsten eben rechtliche Rahmenbedingungen bei normalem Händler Gebrauchtwagenkauf.
Verkäufer ist gewerblicher Händler, ich habe Privat gekauft.
Wurde vom Anwalt beraten dass er 1x das Recht hat nachzubessern ansonsten kann der KV rückgängig gemacht werden.
wenn dir das alles schon vor dem kauf aufgefallen ist. wieso hast du den wagen überhaupt genommen?
Östereichisches Recht ist nicht deutsches Recht!
Und ein Firmenwagen kommt nicht erneut in Frage?
Die Kiste dem Verkäufer zurückgeben und einen neuen kaufen. Was erwartest du von einem 1000 Euro Auto?.