Der Auto-Thread

Ich sehe das genauso. Wenn man sich den Artikel mal im Detail durchliest, ist es wirklich haarsträubend, welche "Ausreden" da für derartige Handlungen gesucht werden. Mir platzt da bei so einigen Aussagen echt der Hemdskragen. Mal so ein paar rausgerissene Fetzen...

Nach zweieinhalb Kilometern und elf Ampeln endete das Rennen mit einem unbeteiligten Toten.

Tagsüber, so Hamdi H., würde er durchaus an solchen (Ampeln) halten. Aber nachts habe er nicht damit gerechnet, dass noch irgendjemand unterwegs sei.

Er meint die aufs Dreifache der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beschleunigten und im engen Innenstadtbereich nicht mehr zu kontrollierenden Fahrzeuge.

War H. doch drei Tage zuvor bereits dieselbe Strecke über rote Ampeln gefahren, aber unfallfrei;

Doch diesen straffreien Raum will das Gericht den zuvor mit 19 beziehungsweise 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten und etlichen Einträgen beim Kraftfahrtbundesamt aufgefallenen Angeklagten nicht zugestehen


Nicht rechtskräftig und daher egal und auch wegen den Mordmerkmalen problematisch.

Der Bundesgerichtshof prüft dabei aber nur noch auf Verfahrensfehler. Ein deutlicher Unterschied sollte sich wohl nicht ergeben.
 
Mir geht diese "quasi" vorhandene Straffreiheit im deutschen Straßenverkehr von morgens bis abends auf die Nerven. Vorschriften gelten scheinbar nur für wenige Autofahrer.
 
Auch wenn es hier ein Exempel statuiert wird, finde ich es trotzdem in Ordnung. Wieviele sind in den letzten 2-3 Jahren drauf gegangen wegen illegalen Autorennen? Und ich rede jetzt nicht von Beteiligten, die sind mir persölich völlig egal, sondern von den unbeteiligten Personen...
 
Und warum wurden diese Fahrer nicht gleich bestraft?
So fühlt es sich eher so an, als wären Polizei etc machtlos und erst nachdem viele Menschen gestorben sind, wird der jetzige Fall als Mord angesehen.
 
Die Polizei ist ein ausführendes Organ und hat damit (sprich Urteilsfindung) NICHTS zu tun.

Es ist ja nicht so, dass wir von Fahrer reden, die mal 5km/h zu schnell waren. So jemanden wieder auf die Straße zu lassen ist grobfahrlässig.
 
Habe ich gesagt, dass die Polizei etwas mit der Urteilsfindung zu tun hat?
Ich glaube nicht.
Ich schrieb das sie machtlos sind.

Auch wenn jeder Fall anders ist, so wurden schon viel Leute bei illegalen Strassenrennen getötet.
Nur wurde dort nie von Mord gesprochen, sondern meist von fahrlässiger Tötung.
 
Nunja, ich bin kein Jurist aber nach 60 sekunden habe ich folgendes für mich ermitteln können.

"(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer [...] mit gemeingefährlichen Mitteln [...]einen Menschen tötet."

gemeimgefährliche Mittel,laut Universität Augsburg: "7. Gemeingefährliche a) gemeingefährlich Mittel * ist ein Mittel, das wegen seiner Unbeherrschbarkeit eine Mehrzahl und Leben gefährden kann. Mehrzahl gleichzeitig von Menschen an Leib möglicher Verletzten erforderlich, s. BGHSt Auf die 38, 353. konkrete Situation 2010, 373 kommt es an (s. BGH Steinwürfe in Autobahn)."

Demnach ist für mich die Urteilsbegründung, vor allem in Anbetracht der Vorgeschichte des Täters, vollkommen korrekt.
 
Genau den entscheiden Satz gestrichen
"(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,"

Edit Ich meine Vorsatz ist auch eine Voraussetzung für Mord.

Edit2:
gemeimgefährliche Mittel,laut Universität Augsburg: "7. Gemeingefährliche a) gemeingefährlich Mittel * ist ein Mittel, das wegen seiner Unbeherrschbarkeit eine Mehrzahl und Leben gefährden kann. Mehrzahl gleichzeitig von Menschen an Leib möglicher Verletzten erforderlich, s. BGHSt Auf die 38, 353. konkrete Situation 2010, 373 kommt es an (s. BGH Steinwürfe in Autobahn)."

Demnach ist für mich die Urteilsbegründung, vor allem in Anbetracht der Vorgeschichte des Täters, vollkommen korrekt.
Ist egal, da dafür der Teil gelten muss den du ausgelassen hast.
Man müsste erstmal klären ob es "niedrigen Beweggründe" gab, nur wenn es sie gab kommt dein Teil zur Anwendung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor hier waghalsige Diskussionen losgehen:
für den Mordparagraphen reicht es aus, wenn ein einziges der verschiedenen sog. Mordmerkmale erfüllt ist. Sollte man die gemeingefährlichkeit von Autos (was sehr fragwürdig ist) annehmen, reicht das alleine schon aus. Niedere Beweggründe, Heimtücke etc braucht es dann nicht mehr.

Das größte juristische Problem ist hier der Vorsatz der mE nicht vorhanden ist. Aber ich habe auch weder Sachverhalt noch Urteil gelesen und kenne nur die News.
 
Vielleicht bringt das mal ein paar Menschen zum Umdenken. Ohne Rücksicht auf Verluste, Regeln und Gesetze durch die Innenstadt zu rasen, da ist doch sonnenklar dass irgendwann mal was passiert. Russisches Roulette mit Autos...
 
Richtig so... bei einem solchen Verhalten nimmt man es in kauf andere Leute zu töten.
Ich verstehe eh nicht was daran so toll sein soll, Ampelrennen zu machen. Selbst mit 18/19 fand ich das schon immer ziemlich peinlich (wobei ich mich das eine oder andere mal auch provozieren lassen habe, aber nie in der Innenstadt). Genau das Getue an den Eisdielen oder der gleichen. Was erhoffen sich die Leute da? Als ob es jemand cool finden oder als ob da ne Perle dann in dein Auto springt. :lol:
 
Erstaunlich das sich die Türkenmafia nicht schon wieder freikaufen konnte. Aber bei uns ist Lebenslänglich mit guter Führung ja nicht mehr als 10 Jahre, also von daher sinnlos.
Wenigstens geht das Urteil schonmal in die richtige Richtung, jetzt muss nur noch die Strafe angepasst werden.
 
Aber bei uns ist Lebenslänglich mit guter Führung ja nicht mehr als 10 Jahre, also von daher sinnlos.

So etwas liest man oft, stimmt aber nicht.

Unter lebenslanger Freiheitsstrafe versteht man bei uns einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit, mindestens 15 Jahre. Erst nach den 15 Jahren kann die Person, je nach Fall (gute Führung, etc.pp.) wieder auf Bewährung entlassen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück