Johnny the Gamer
PCGH-Community-Veteran(in)
Wollte eigentlich nur die ZKD wechseln und jetzt das ! 
Hoffe, dass es hier nicht noch mehr erwischt !

Hoffe, dass es hier nicht noch mehr erwischt !



*aufholzklopf* ne lieber nichtWollte eigentlich nur die ZKD wechseln und jetzt das !
Hoffe, dass es hier nicht noch mehr erwischt !![]()

So Leute, es ist soweit. Kopfschaden meines M111.940-Motors in meinem 124er... Neuer Motor ist schon da, am Wochenende solls beginnen !![]()
Meiner Meinung nach das Beste aus beiden Welten.Sollten die Bußgeldbehörden dennoch einen "Orwellschen Überwachungsstaat" durch Private befürchten, so stünde es ihnen zudem frei, das ausschließlich auf der Ermittlungstätigkeit von Privaten mittels Dashcam beruhende Verfahren nicht weiter zu verfolgen.
@Zeiss : Der Kopf hat steuerseitig einen Riss, der Öl und Kühlwasser in den Zylinder lässt...
Ich tippe mal auf Folgeschaden, die 111er sind ansich extrem gut von der Mechanik her. Wurde da schonmal eine Kopfdichtung vorher gemacht?Sehr geil, dann lohnt meine Dashcam jetzt ja doppelt.Endlich!
Dashcamaufnahme wurde nun als Beweismittel vor Gericht zugelassen!
Wurde auch Zeit.

Da bin ich mal auf den Verwaltungsaufwand gespannt, wenn jeder Hansel mit seinem Pobelvideo meint, er müsste Gott und die Welt anzeigen. Wird bestimmt super, gerade in Deutschland wo eh jeder zweite meint, er wäre ein inoffizieller Hilfssheriff.
Oberlandesgericht: Dashcam-Aufzeichnungen durfen in Bussgeldverfahren verwendet werden | c't Fotografie
...Mist gibt schon so viele...
Gibts denn auch vernuenftige Systeme die fix verbaut sind? Am Besten Kamera vorne und Hinten.
Diesen ganzen Dingern die man auf die Windschutzscheibe pappt kann ich nichts abgewinnen. Selbst wenn diese Dinger klein sind, bleibt das Problem mit der Stromversorgung.
Tut mir Leid eure Euphorie etwas zu dämpfen, aber das zeigt mal wieder wie gefährlich unvollständige Pressemeldungen sind. In dem Beschluss vom OLG Stuttgart (solange der BGH dazu nichts sagt ist es ohnehin nur mit großer Vorsicht zu genießen) geht es explizit um die Verwendung von Dashcams in Straf- und Bußgeldprozessen. Nur in diesen ist nach Auffassung des OLG die Nutzung in bestimmtem Sonderkonstellationen zulässig. Euch als Bürger interessieren aber eigentlich nur Zivilprozesse, d.h. Prozesse in denen es zum Beispiel um Schadensersatz geht, wenn euch jemand reingefahren ist oÄ. In denen bleibt die Nutzung weiterhin nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt. und ist grundsätzlich verboten.
Das ganze ist ein rechtlich hochkomplexes Thema, das nicht unter eine Schlagzeile "Dashcams ab jetzt erlaubt" zu fassen ist.
Zum nachlesen:
OLG: Dashcam-Aufnahme in Bussgeldverfahren verwertbar
§ 6b BDSG Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit... - dejure.org - Hier der Abs. 3 Satz 2
Genau das ist das Problem. Die Akkus sind wegen dieser extrem häufigen Entladung und anschließenden Lagerung im leeren Zustand sehr schnell kaputt. Die Temperaturen im Sommer im Auto sind für die Liion Akkus auch tötlich. Von daher macht es nur Sinn eine Dashcam mit Kondensatoren zu kaufen. Die halten extrem lange und speichern die Aufnahmen immer sicher ab.die Akkus in den Cams sind primär eh nur dazu gedacht bei Zündung aus die letzten paar minuten zu überbrücken zum Datei Speichern und abschalten. Für sinnvollen Betrieb muss die ans Bordnetz ran.
Hab ne itracker Stealthcam drin die Kabellage in der Verkleidung des Dachhhimmels versteckt und angeklemmt. halt bei Zündung an sofort aktiv und nach Abschalten geht die auch wieder aus.
