Eine Vergewaltigung hat hier mutmasslich nicht stattgefunden ...
Das ist ein schwieriges Thema, welches durchaus diskutiert werden sollte und muss. Natürlich lag, beziehe ich mich auf die im von mir verlinkten Artikel gemachten Aussagen, im ersten Ansatz keine Vergewaltigung vor, da es anfangs einvernehmlicher Geschlechtsverkehr war. Wenn aber während des gemeinsamen Beischlafs Praktiken massiv geändert werden, gibt es für diese eben keine Einvernehmlichkeit. Wo die Grenze zur Vergewaltigung beginnt, ist darum für mich erst einmal mit Diskussionsbedarf und juristischen Regeln zu klären.
Stealthing: Mann zieht bei Sex Kondom ab – jetzt wurde er in Berlin verurteilt - watson
Ich persönlich halte 8 Monate auf Bewährung für zu wenig, es hätten auch 18 Monate auf Bewährung sein dürfen.
Wenn ich z.B. mit jemandem vorher rede und sich dieser Mensch als Beziehungslos darstellt, dann ist, wenn heraus kommt, dass dieser Mensch verheiratet ist und Kinder hat, die anfängliche Einvernehmlichkeit für mich erlossen (Fall Kachelmann). Wenn jemand gefälschte Aids, Hepatitis, etc. Untersuchungen vorzeigt und sich hinterher herausstellt, dass es gelogen war, ist damit für mich auch die Einvernehmlichkeit erloschen. Und genauso sehe ich es mit Praktiken. Wenn man vorher bestimmte Dinge festlegt, und jemand nutzt andere Körperöffnungen, beginnt für mich genau an dem Punkt die Vergewaltigung. Ob es juristisch noch Nötigung ist oder billigend in Kauf zu nehmen, kann man ja mal festlegen.
Wenn ich auf der anderen Seite sehe, dass Frauen während einer Vergewaltigung dem Täter nicht einmal die Augen ausstechen oder den Schniedel abbeißen dürfen, ohne hinterher harte Urteile wegen Körperverletzung zu riskieren, ist das alles ein ganz blödes Thema. Und wie wir sehen, haben selbst wir innerhalb eines Kulturkreises lebend, massiv andere Rechtsauffassungen. Flüchtlinge stehen da noch uninformierter dar.
Und ja, ich bin darum durchaus dafür, dass jeder Flüchtling anfangs zur Registration und feststellung der Personalien in ein Lager kommt, in dem es neben guter medizischer Versorgung, Kulturangebot etc. auch eine je nach Einzelfall angemessener juristischer Einweisung gibt. Z.B. das Grundgesetz in der Landessprache des Flüchtlings gemeinsam durchzulesen und zu diskutieren ist kein Fehler. Das braucht kein fliehender Franzose, aber schon der US-Bürger und der Afghane auch.