@ Kaaruzo
Anscheinend hast du den Art 16a und die Dublin Regeln nicht so wirklich verstanden, denn sie werden hier rechtlich zu 100% eingehalten, da wie ich schon geschrieben habe, die Leute die aufgenommen werden, ein abgeschlossenes Asylverfahren aus Griechenland haben und deren Aysylrecht anerkannt wurde.
Weder der Art. 16a GG noch die Dublin Regeln, sagen auch nur irgendetwas darüber aus, das ein Staat freiwillig einen anderen EU Staat entlasten kann, in dem er Leute mit abgeschlossenen Asylverfahren aufnimmt, denn in den Dublin Regeln steht nur etwas davon, dass das Asylverfahren in dem Land durchgeführt werden muss/soll, in dem der Asylbewerber in die EU einreist.
Darüber hinaus hat ja der EuGH auch festgestellt das es ein Selbsteintrittsrecht der Länder geben kann, wie das 2015 passiert ist, hiermit aber nichts zu tun hat.
Du erzählst bezgl. Art 16a und den Dublin Regeln einfach nur Fake News, denn das was hier passiert, ist rechtlich 100% wasserdicht, auch wenn dir das nicht gefällt, die Regeln wurden eingehalten.
Stimmt, deshalb lesen wir ja auch in den vergangen fünf Jahren nie in der Zeitung von Leuten, die Straftaten begangen haben und schon längst abgeschoben gehört hätten? Ach doch, pausenlos.
Auch hier wieder Fake News, da Deutschland
rechtliche Standards bzgl. Abschiebungen hat, können nicht alle abgeschoben werden, die abgeschoben werden können, werden auch abgeschoben.