Total vergleichbar, zumal du ja als Restaurantbesucher auch gerade tausende Kilometer unter widrigen Bedingungen auf der Flucht vor beschissenen bis tödlichen Bedingungen zurückgelegt hast und mit deiner falschen Angabe erschweren willst, aus dem Lokal abgeschoben zu werden.
Spaß beiseite, es gibt sehr wohl eine Schieflage, aber die liegt genau anders herum:
Die korrekte Angabe der Kontaktdaten durch den bundesdeutschen Bürger im Restaurant hat *keinerlei* negative Auswirkungen für ihn, sondern kann ihm ganz im Gegenteil nützen, da er rechtzeitig über eine mögliche Infektion informiert wird, bevor er eventuell zu den Leuten mit schweren Ausgang gehört und/oder die Oma im Altenheim besuchen geht. Die Falschangabe ist einfach nur stupider Trotz, gefährdet Andere
und wird dennoch lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die falsche Angabe bei der Einreise, von der für den Einreisenden Wohl und Wehe abhängt, die jedoch per se niemanden gefährdet und sogar einen möglicherweise bestehenden Anspruch verwirken kann,
wird als Straftat behandelt.
Sprich, abgesehen von dieser Schieflage in der rechtlichen Behandlung der Falschangabe steht dahinter prinzipiell die selbe Ungehörigkeit, nur dass der Restaurantbesucher keine empathisch nachvollziehbare Entschuldigung dafür hat.
Aber entschuldige, ich wollte deinen ideologisch motivierten Einwurf natürlich keineswegs durch Deduktion unterbrechen. Bitte fahre mit deiner menschlichen und intellektuellen Selbstentblößung fort.