Ich denke nicht, denn der Prozessor verhält sich ja wie ein a-Kern, 2 mal a - Thread Prozessor.
Aber bei den Amis kann man halt jeden Schrott einklagen.
In Deutschland hätte das Gericht die Klage wahrscheinlich gar nicht angenommen.
So sieht's aus.
Für eine Zivilklage genügt es grundsätzlich, sich betrogen zu
fühlen und dem Gericht (bzw. in den USA einer Laienjury) erfolgreich das
Gefühl zu vermitteln, sie hätten sich in der selben Situation auch betrogen
gefühlt.
Bei uns würden solche vagen Sachverhalte gar nicht angenommen, sondern einfach gesagt: Wenn Sie mit der Leistung des Produkts nicht zufrieden waren, warum haben sie es dann nicht zurückgegeben?
Bei uns geht es weniger um nominelle Eigenschaften, sondern darum, ob der vom Verbraucher allen Dafürhaltens zu erwartende Zweck erfüllt wurde. Die angezweifelte Eigenschaft muss sich als Makel äußern, der den Zweck beeinträchtigt. Und wer nach Einbau einer Bulldozer-CPU nicht den Eindruck hatte, die CPU brächte zu wenig Leistung und rechtzeitig reklamiert, kann später nicht sagen, er wäre betrogen worden.
In auf angelsächsischen Recht basierenden Rechtssystemen wird das ein wenig anders gehandhabt.
Zurück zur Verhandlung: Zwar können und würden im Zuge selbiger beide Seiten Experten zugunsten ihrer Argumentation sprechen lassen - nur endet das exakt dort, wo auch Diskussionen in diesem Forum enden, da es nun einmal keine verbindliche Definition eines CPU-Kerns gibt.
Am Ende wird (in den USA) immer der Eindruck entscheiden, den das Ganze auf die Jury hat. Ich will das nicht grundsätzlich schlecht reden, da es bei der Kollision von Alltagsinteressen, die sich mehr oder weniger jeder teilt, wunderbar funktioniert: Jeder weiß in etwa, was ein verpfuschter Haarschnitt oder zu klein gebackene Brötchen sind oder wann sie eine schlechte Beratung auch nicht verstanden hätten.
Aber wenn der strittige Punkt auch nach Erklärung durch Fachleute ein gewisses persönliches fachliches Verständnis erfordert und selbst dieses nichts klärt (!), ähneln solche Fragen eher einem antiken Scherbengericht, wo es nicht darum geht, wer rational Schuld hat, sondern wer in der Sache zurückzustehen hat, um den öffentlichen Frieden wiederherzustellen.
Und bei abstrakten Streitfällen hat man als Großkonzern gegenüber enttäuschten Verbrauchern bei einer Jury aus Verbrauchern ohnehin immer etwas schlechtere Karten.
Darüber, warum AMD jetzt einem Vergleich angeboten hat, kann man nur spekulieren.
Möglicherweise haben sie sich tatsächlich schlechte Chancen ausgerechnet, einen Prozess zu gewinnen - was wiederum nicht daran liegen muss, dass sie sich im Unrecht sehen.
Oder die Aktionäre haben Druck gemacht, die Sache schnell zu Ende zu bringen, weil ein bereits jahrelang schwelendes und womöglich noch sehr viel länger währendes Verfahren schlechte Publicity bedeutet.
Oder man hat derzeit die Kohle über und denkt sich, dass die solcherart beruhigten AMD-Käufer das Geld tendenziell in neue AMD-Produkte investieren werden, so lange Intel (noch) vor sich hin krepelt.
Oder, oder, oder ...
EDIT: Das Anbieten eines Vergleichs ist übrigens ebenso wenig ein Schuldeingeständnis, wie diesen Vergleich anzunehmen. Sonst müsste man ja auch argumentieren, dass sich die Kläger schlechte Chancen ausgerechnet hätten. Das Zustandekommen eine Vergleichs bedeutet immer, dass sich *beide* Seiten von einem Prozess nichts versprochen haben.