Zanza
Freizeitschrauber(in)
Das steht doch im Artikel drin. Welche BEHAUPTUNG ?Würde mich nicht wunder wenns rein erlogen ist - auch ihre Anwälte sprechen derzeit rein von Kino-Einnahmen, wenn der Vertrag wirklich eine Klausel zu Kinoexklusivität enthält dann werden sie dass auch in den Medien noch groß breit treten (dieser Teil des Vertrages wurd zu großen Teilen veröffentlich und keine es war bisher keine Exklusivität darin zu finden).
Auch wurde hier irgendwie vergessen zu erwähnen das Johansson (bzw die Anwälte) behaupten sie würde aus sexistischen Gründen benachteiligt, obwohl Disneys erstes Angebot war die Einnahmen durch den Streaming-Dienst den Boxoffice-Einnahmen anzurechnen.... sprich es wurde ihr angeboten das sie deutlich mehr bekommt als im Vertrag steht.
Das ist ihre BEHAUPTUNG - aber ohne den Vertrag zu kennen sollte man eher leise sein - vor allem da bisher, auch von ihrer Seite her, gesagt wurde ihr wurde ein Anteil der Kino-Einnahmen zugesagt, womit sei aber so absolut 0 Anspruch auf einnahmen durch Streaming hätte.
Oder auch nicht.
Laut Vertrag sollte Johansson an den Kino-Einnahmen des Anfang Juli veröffentlichten Marvel-Films Black Widow beteiligt werden, in dem sie die Hauptrolle spielt. Zeitgleich zum Kinostart veröffentlichte Disney den Film aber gegen eine Zusatzgebühr auch beim Streaming-Dienst Disney Plus. Dadurch wurde das Interesse, den Film im Kino anzusehen, natürlich gedämpft. Laut Johansson war dieser Schritt zudem ein Vertragsbruch: Ihr wurde angeblich ein exklusiver Kinostart zugesagt.