Hallo,
Ich hatte bei Hardwareversand vor einem Monat schon die gtx 980 ti bestellt für über 700 €. Leider mit Vorkasse bezahlt. Ich habe halt nicht schon früher stoniert weil zotac die Karte noch nicht geliefert hat und darauf hab ich gewartet.
Ich und mein Vater haben denen jetzt ein Brief geschickt in dem wir das Geld zurückfordern und mit rechtlichen schritten drohen usw. bringt wahrscheinlich eh nichts.
Wir haben auch argumentiert den Vertrag mit Hardwareversand GmbH und nicht mit der ATELCO Computer AG abgeschlossen zu haben.
Was mich jetzt wundert ist das die Seite von hardwareversand noch online ist, Produkte können noch gekauft werden und der Betrieb läuft ja anscheinend auch noch weiter. Sie wollen den Betrieb ja anscheinend neu Strukturieren.
Ich frage mich jetzt wie kann das sein dass dann andere Kunden, wahrscheinlich die die nach dem 23.07 bestellt haben ganz normal da einkaufen können und die die früher bestellt haben jetzt alle ihr Geld verloren haben.
Von dem rechtlichen hab ich natürlich nicht so viel Ahnung, aber es kann doch eigentlich nicht sein dass das Unternehmen jetzt weiterhin Umsatz macht, vielleicht irgend ein anderen Investor bekommt und die Kunden die in einem bestimmten Zeitraum bestellt haben, jetzt einfach Pech haben und dann vielleicht noch 50 € aus der Insolvenzmasse bekommen. Ich meine wenn man Insolvent ist muss man den Laden doch dicht machen? Das weiter erwirtschaftete Geld steht doch den Kunden zu die ihr Geld überwiesen haben? Selbst wenn die sich erst in einem Jahr wieder finanziell gefangen haben müssten wir doch noch Anspruch auf unser Geld haben.
Wie sieht denn da der Käuferschutz aus? Weis jemand an wen man sich Wenden kann, außer an den Insolvenzverwalter der voraussichtlich erst am 01.10.2015 einberufen wird.
Danke für die Antworten und hier noch mal das Schreiben dass mir der Atelco kundenservice geschickt hat:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir möchten uns nochmals für Ihre Bestellung und Ihr Vertrauen bedanken. Es ist uns ein Anliegen, Sie über die derzeitige Situation zu informieren.
Die ATELCO Computer AG ( - bzw. andere Gesellschaften der ATELCO-Unternehmensgruppe) hat am 23.07.2015 beim Amtsgericht Arnsberg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Ziel einer langfristigen Sanierung bzw. Restrukturierung beantragt. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, White & Case, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Vorstand und der vorläufige Insolvenzverwalter werden in den nächsten Wochen die Chancen und Möglichkeiten für eine langfristige Sanierung bzw. Restrukturierung ausloten.
Die ATELCO-Unternehmensgruppe setzt ihren Geschäftsbetrieb unverändert fort.
Was bedeutet das für Sie?
Sie haben Ihre Bestellung vor dem 23.07.2015 getätigt und bezahlt. Inzwischen haben Sie diese storniert . Für die bereits geleistete Zahlung besteht für Sie ein Rückforderungsanspruch, der derzeit aufgrund insolvenzrechtlicher Vorschriften nicht erfüllt werden kann. Sie können ihre Ansprüche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich am 01.10.2015) beim sodann bestellten Insolvenzverwalter anmelden.
Gerne hätten wir Ihnen eine positivere Information zukommen lassen und möchte für die derzeitige Situation unser Bedauern ausdrücken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Service-Team der
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ATELCO Computer AG
Sie erreichen unsere Info- und Bestellhotline montags bis freitags
von 9 - 19 Uhr, samstags 9 – 18 Uhr und sonn- und feiertags von 11 - 18 Uhr unter:
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(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
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Registergericht Arnsberg
HRB 5815
59821 Arnsberg
Vorstand: Ralf Schwalbe
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Detlef Schmidt