Cook2211
Trockeneisprofi (m/w)
Da haste aber nen unglückliches Beispiel gefunden. Gegenüber Verbrauchern ist diese Klausel wertlos, da sie gegen 475 Abs. 1 BGB verstößt. Die ist nur gegenüber Unternehmern von Wert.
Das Beispiel soll auch einzig und alleine verdeutlichen, dass andere Händler ebenfalls solche Klauseln verwenden, ob wertlos, oder nicht.
Da haste mein Beispiel nicht richtig verstanden. Apple und auch sonst kein anderer kann Dir jemals die Gewährleistung verweigern wenn es ein Mangel i.S.d. 434 BGB ist. Ob daneben noch sonst was passiert ist für den Gewährleistungsanspruch unerheblich. Das sind nur Fragen die die Beweisführung erschweren und gegebenfalls auf Wertersatz einen Einfluss haben.
Im Prinzip sage ich nichts anderes, nur verwende ich kein Juristen-Deutsch und keine Paragraphen.....

Achso: AGB bitte ohne "'s". Ist schon Plural![]()
Insgesamt ein Streitthema. Bei meinem ersten AGBs kann man es so stehen lassen, beim zweiten nicht, grundsätzlich stören sollte so was in einem Forum aber nicht. Ob s oder nicht, ist in dem Fall ungefähr so wichtig, wie dass oder das, denn dem grundsätzlichen Verständnis was man zum Ausdruck bringen möchte, tut es keinen Abbruch

http://www.korrekturen.de/sprachleb...al-akronyme_agb_oder_agbs_faq_oder_faqs.shtml
Die ganze Seite hier bisher "Gewährleistung bei Apple"...
Das hier ist der Android-Stammtisch.
Ist hier schon noch jedem klar, oder?
Gewährleistung ist grundsätzlich ein wichtiges Thema, ob es dabei um Apple geht oder nicht. Bei Gewährleistungsansprüchen ist es egal, ob da ein Apfel auf dem Gerät ist, oder was anderes, denn für alle ist die gesetzliche Regelung in Deutschland gleich.
Außerdem hat einer eurer Androiden den Stein ins Rollen gebracht.

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