AW: Amazon sperrt Kundenkonten mit erhörten Retouren
Bei den Wellen, die der Bericht schlägt, wird sicherlich schon so manche Verbraucherzentrale das Vorgehen von Amazon untersuchen und gegebenenfalls eine Unterlassungsklage anstreben.
Dürfe sehr schwer umzusetzen sein, denn Amazon darf sich, wie jeder andere nicht-Monopol-Händler (Strom usw.) auch, seine Kunden aussuchen.
Wenn Sie dir einfach das Konto schließen, kannst du nix dagegen machen.
Das Thema "Kundenkonto" - was ja nichts anderes ist, als beispielsweise ein Steam-Account - habe ich in einer früheren PCGH-Ausgaben behandelt. Wurde leider bisher noch nicht online veröffentlicht. Nach meiner persönlichen Meinung stellt ein solches Kundenkonto ein Dauerschuldverhältnis dar. Das heißt, wenn Amazon dies sperren will, muss zuvor eine Abmahnung erfolgen. Eine Abmahnung benötigt allerdings eine zuvor begangene vertragliche Pflichtverletzung durch den Kunden. Ob eine zu hohe Rücklaufquote eine solche Verletzung einer vertraglichen Pflicht darstellt, halte ich für höchst zweifelhaft. Wenn noch nicht einmal etwas in den AGB steht, erst Recht. Und wenn etwas drin stehen sollte, verstößt es wohl möglich gegen 307 II BGB.
Die entschiedene Frage ist nur, ob dir:
a. Das Konto gesperrt = gelöscht wird oder
b. Das Konto nur für weitere Bestellungen blockiert wird.
Da es sich in 99 % der Fälle nur um eine Sperre bezüglich neuer Bestellungen handelt, gehe ich davon aus, dass man da nichts machen kann. Diese "Person" kann ja weiterhin auf die Garantie / Gewährleistung zurückgreifen und sein Konto verwalten. Nur NEUE Bestellungen werden nicht angenommen.
Steht doch auch in den AGB, dass der Vertrag erst mit Lieferung zu stande kommt oder?
Eine Warnung halte ich hier für das ganze falsche Zeichen, denn dann würden diese "Parasiten" halt unter der Grenze bleiben. Amazon ist nicht verpflichtet mit diesen "Personen" einen Vertrag einzugehen (Thema Vertragsfreiheit).
@Topic:
Gerne Amazon. Wenn ich "testen" will, dann gehe ich ins Internet und LESE. Wenn es um Sound geht, gehe / fahre ich in ein Fachgeschäft und höre es mir da an.
Sorry, aber was passiert mit der zurückkommenden Ware? Als neu verkaufen geht ja meistens nicht. Ich z. B. habe genau 1 "Rücksendung" = Fernabsatzgesetz, weil die Adresse nicht gestimmt hat und man leider nichts machen konnte. Die Ware war aber in der OVP, da ich diese ja nie erhalten habe. Wenn ich aber etwas als NEU bestelle will ich nichts was schon von anderen Kunden "angetatscht" ist. Wer weiß, was die Person damit gemacht hat?
Edit:
Gerade hier im Forum sollte man mal nicht so unschuldig tun. Wie viele haben das hier gerade im PC Bereich wohl schon gemacht bzw. anderen gar dazu geraten?

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Ich wasche meine Hände in Unschuld, denn ich kann LESEN und laufen / fahren. Wenn ich das beste OC haben will, muss ich halt KAUFEN und nicht mittels BETRUG die Ware zurücksenden, denn dann bekommt ein andere Kunde z. B. ne OC-defekte CPU und der Hersteller sagt: "NÖ du hast die übertaktet und da ist nix mit Garantie / Gewährleistung"....