AfD, Pegida und Co.

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Bloed das der Staat wohl auf beiden Augen blind ist.
Huch ist ja gar nicht mal so blind. Proteste gegen Pegida und Co.: Demogeld fur Antifas - taz.de
Mal daraus zitieren:
Screenshot: facebook.com/dummwiebrot
Update 18:40 Uhr: Die Ereignisse überschlagen sich: Soeben erreichte uns die Nachricht, dass der Vorstand von „Antifa e.V.“ die volle Verantwortung „für die durch den Verlust des USB-Sticks mit brisanten Dokumenten veröffentlichten Informationen“ übernimmt. Wegen des „unermesslichen Schadens für die Bewegung“ tritt P. Flasterstein von all seinen Ämtern zurück.
Du fällst auch auf jede Verarsche rein. :lol:

23.12.2015: Erneut Fake-Aufruf von >>Antifa e. V.<< (Tageszeitung junge Welt)
Antifa Geldausgabe? Da gab es wohl doch kein Geld - mimikama. Zuerst denken-dann klicken (ZDDK)


Es wurde mittlerweile bereits mehrfacht erwähnt und auch belegt, dass sie gesetzlich keinen Anspruch auf Asyl haben.
So?
Im Monat Januar lag die Gesamtschutzquote für alle HKL (Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer
Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o.
7 AufenthG) bei 64,0 % (31.623 positive Entscheidungen von insgesamt 49.384).

BAMF - Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge - Asylzahlen - Aktuelle Zahlen zu Asyl

Demnach müssten die Behörden ja nicht wissen was sie tun, wenn sich solche Gesamtschutzquoten ergeben? Oder wird nur mal wieder offenbar, dass einige Schreiberlinge keine Ahnung von dem haben wovon sie reden?



PS: http://www.heute.de/afd-so-behandeln-wie-eltern-bockige-kinder-behandeln-42119092.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Worauf man sich in jedem Fall berufen kann, ist das Gutachten von Udo Di Fabio, der 12 Jahre Bundesverfassungsrichter war und einen einwandfreien Leumund hat.

Im Januar 2016 wurde das Rechtsgutachten Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem veröffentlicht, das Di Fabio im Auftrag der CSU-geführten bayerischen Staatsregierung erstellte.[SUP][11][/SUP] Mit Bezug auf die Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 schrieb er darin unter anderem:[SUP][12][/SUP][SUP][13]

[/SUP]
„„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (...) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist (...) Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.““

Das Gutachten fand politische und mediale Beachtung, da es die Grenzöffnung der deutschen Bundesregierung während der Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 als Verstoß gegen geltendes Recht einordnete. Damit räumt Di Fabios Gutachten dem Freistaat Erfolgsaussichten bei einem möglichen Bund-Länder-Streit vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung ein, der erreichen will, dass an den bayerischen Außengrenzen „wieder rechtlich geordnete Verhältnisse herzustellen“ seien.[SUP][14][/SUP]

https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Di_Fabio
 
Eigentlich ist im Artikel 16a von Mitgliedsstaaten der Europaeischen Gemeinschaften die Rede. Aber warum sich mit Details aufhalten, wenn das Abendland in Gefahr ist ...

Und Österreich ist keines dieser Länder?
Eventuell hättest du da im Geografiunterricht besser aufpassen sollen, da du dich somit selbst widerlegt hast ;)


Was ich nirgendwo finden konnte - weder im Artikel 16a des Grundgesetzes noch im Aufenthalts- oder Asylgesetz - ist der Terminus "Sozialtourist". Weshalb ich den auch fuer eine herabwuerdigende, rassistische, xenophobe und tendenziell justiziable Vokabel halte. Womit wir wieder bei den Forenregeln angekommen sind, die Du ja selbst ins Spiel gebracht hast.

Ich hab es dir mal noch extra markiert. Du darfst für dich gerne denken was du willst, ob es dann auch den Forenregeln oder einer allgemein gültigen Aussage entspricht ist wiederum eine andere Sache.
Aber du kannst uns ja bestimmt im Detail erklären, wieso der Begriff für dich all dies darstellt, da sind wir mal gespannt!

Demnach müssten die Behörden ja nicht wissen was sie tun, wenn sich solche Gesamtschutzquoten ergeben? Oder wird nur mal wieder offenbar, dass einige Schreiberlinge keine Ahnung von dem haben wovon sie reden?

Du weißt schon, von wem die Behörden die Anweisung bekommen? Sprich wenn Merkel sich nicht an das GG hält, tun es auch die untergegeben nicht.
Aber du bist ja hier der Mister 9 mal klug :schief:
Du vermittelst hier eher den Eindruck, als ob du keine Ahnung hast von was du schreibst und einfach verbitterst versucht deine antifa und co in gutes Licht zu rücken. Ansonsten müsstest du ja auch nicht ständig gegen die AFD hetzen.
 
Das gilt natürlich für alles, auf denen die US Flagge weht, also auch das Boot der Küstenwache, das die Kubaner aus dem Wasser fischt und wo die Frau dann ihr Kind auf dem Boot der Küstenwache kriegt.

Ich sagte doch bereits, dass ich frisch geborene nicht meine. Das die gemäß Geburtsortprinzip sofort US-Amerikaner sind, ist mir bewusst.

Blöd nur, dass der Staat auf dem rechten Auge immer so blind ist.

Komisch, ich wohne in einer Stadt wo Linksterroristen seit 26 Jahren rechtswidrig ein Gebäude besetzen. Auch sonst kann ich nicht erkennen, dass der Stadt mit der notwenige Härte gegen Linksterrorismus vorgeht.

Wie gesagt, wenn sie Volljährig sind, müssen sie sich entscheiden.

Das ist ja der Punkt, den ich für falsch erachte. Abstammungsprinzip konsequent umgesetzt, dann kann man das Optionsmodell auch abschaffen. Spart Zeit, Geld und Bürokratie.

Das gilt auch für den Deutschen, der z.B. in den USA geboren wurde und automatisch US Amerikaner ist.

Ich gebe zu, ich kenne die entsprechende US-Gesetzgebung nicht, war aber bisher der Meinung, dass man sich als geborener US-Amerikaner der Eltern mit anderer Staatsangehörigkeit hat, nicht entscheiden muss.

Also hat er automatisch kein Aufenthaltsrecht?
Das hat er aber, auch wenn er sich für die türkische statt der deutschen Staatsbürgerschaft entscheidet.
Oder willst du schnell die Gesetze ändern?

Dafür plädiere ich. Optionsmodell abschaffen und konsequent Abstammungsprinzip anwenden.

Dann ist Problem nicht mehr existent, weil sich niemand mehr bei der Volljährigkeit entscheiden muss. Finde ich eh unbegreiflich. Für mein Rechtsempfinden, sollte die Staatsangehörigkeit mit der Geburt feststehen.

Wer sie später ändern will, soll sich den normalen Einwanderungsgesetzen des Landes stellen.

Ich wohne auf dem Dorf. Mir sind noch nie Linksextreme über den Weg gelaufen, aber hier gibt es ein paar Rechte, die ihre Ideologien ausleben und trotzdem noch frei herumlaufen.
Wo wir dann wieder beim rechten Auge sind.

Und ich erlebe es in Hamburg anders. Womit wir wieder beim linken Auge sind.

Eigentlich ist im Artikel 16a von Mitgliedsstaaten der Europaeischen Gemeinschaften die Rede. Aber warum sich mit Details aufhalten, wenn das Abendland in Gefahr ist ...

Ich meine, dass der entsprechende Artikel (16aGG) geändert wurde, als es noch EG (Europäische Gemeinschaft), nicht EU (europäische Union) hieß.

Aber solche Spitzfindigkeiten ändern nichts. Es ist klar, was gemeint ist. Und Fakt ist, mir konnte noch niemand bisher ein Nachbarland Deutschlands aufzählen, das kein sicherer Drittstaat ist.

Was ich nirgendwo finden konnte - weder im Artikel 16a des Grundgesetzes noch im Aufenthalts- oder Asylgesetz - ist der Terminus "Sozialtourist". Weshalb ich den auch fuer eine herabwuerdigende, rassistische, xenophobe und tendenziell justiziable Vokabel halte. Womit wir wieder bei den Forenregeln angekommen sind, die Du ja selbst ins Spiel gebracht hast.

Dann erkläre mal bitte, warum das bei diesem Begriff so sein sollte. Bin gespannt.

So?


Demnach müssten die Behörden ja nicht wissen was sie tun, wenn sich solche Gesamtschutzquoten ergeben? Oder wird nur mal wieder offenbar, dass einige Schreiberlinge keine Ahnung von dem haben wovon sie reden?

Ich habe bereits einen Beitrag verfasst, indem ich anhand von Beispielen bewiesen habe, dass Behörden in Deutschland oft genug eben nicht wissen was sie tun.

Wenn ein ehemaliger Bundeskanzler trotz öffentlichen Geständnisses eines völkerrechtwidrigen und grundgesetzwidrigen Angriffskrieges gegen einen anderen souveränen Staaten, nicht angeklagt wird, dann werden diese Behörden wohl auch nicht wegen illegalen Einwanderung tätig werden.

Ändert aber nichts an der Illegalität.
 
Also die Antifa mit der Rotfront zu vergleichen ist schon hart, das selbe gilt aber auch für die NPD Schläger und den SA Vergleich.

Die Behauptung , dass man aufm Dorf eher nen Neonazi sieht halte ich auch für glaubwürdig.
Der Sozialismus ist zwar für Arbeiter und Bauern, aber faktisch ist es doch eher was für größere Städte.
Im Gegensatz zum den Rechtsextremen Stichwort Blut und Boden.
 
Also die Antifa mit der Rotfront zu vergleichen ist schon hart, das selbe gilt aber auch für die NPD Schläger und den SA Vergleich.

Hart ist der Vergleich schon, da gebe ich dir Recht.

Aber im Kern triftt es das, meiner Meinung nach. Die Antifa versucht auf der Straße Terror zu verbreiten, Andersdenkende einzuschüchtern, sie lehnen diesen Staat offen ab und brüllen Parolen die offen volksverhetzerisch sind.
 
Und Österreich ist keines dieser Länder?
Eventuell hättest du da im Geografiunterricht besser aufpassen sollen, da du dich somit selbst widerlegt hast ;)

Du - "europaeische Laender". Grundgesetz - "Mitgliedsstaaten der Europaeischen Gemeinschaften". Wenn man sich schon als intimer Kenner des Rechts geriert, sollte man zumindest bei den Begrifflichkeiten halbwegs sattelfest sein.

Aber du kannst uns ja bestimmt im Detail erklären, wieso der Begriff für dich all dies darstellt, da sind wir mal gespannt!

Unwort des Jahres 2013: "Sozialtourismus".

Auszug aus den Forenregeln: "Verboten sind alle Inhalte, die(...)als(...)anstoessig empfunden werden." (1.2)

Justiziabel - das bis zur Materialermuedung betriebene Herumreiten auf einem behaupteten "Sozialtourismus" durch "Verbrecher" bei geflissentlicher Ausblendung von Tatsachen, die daran mindestens erhebliche Zweifel als geboten erscheinen lassen, kann ueble Nachrede iSd § 186 StGB sein.
 

Weil irgendeine Jury eines Vereins sich berufen fühlt, zu entscheiden welche Worte "Unwörter" sind, ist das jetzt also rechtlicher Konsens?

Gut zu wissen.

Auszug aus den Forenregeln: "Verboten sind alle Inhalte, die(...)als(...)anstoessig empfunden werden." (1.2)

Schöner Gummiparagraph. Ich empfinde die Verharmlosung der Antifa auch als "anstößig".

Justiziabel - das bis zur Materialermuedung betriebene Herumreiten auf einem behaupteten "Sozialtourismus" durch "Verbrecher" bei geflissentlicher Ausblendung von Tatsachen, die daran mindestens erhebliche Zweifel als geboten erscheinen lassen, kann ueble Nachrede iSd § 186 StGB sein.

Wie soll man Menschen denn sonst nennen, die durch halb Europa reisen um nach Deutschland zu kommen?

Ist Syrien neuerdings eine direktes Nachbarland Deutschlands? Wäre mir neu.

Die Syrer sind allesamt in Sicherheit seit sie Syrien verlassen haben. Das Wort trifft es auf den Punkt.

Vermutlich wurde es deshalb auch zum "Unwort" erklärt. Es ist einfach zu ehrlich.

PS: Was ist eigentlich mit diesem Beitrag wo ein anderer User offenkundig und faktenwidrig Lügen verbreitet?

Fällt das auch unter den von dir verlinkten Paragraphen?
 
Schon mal den Aufschrei nach Köln, und jetzt den Aufschrei nach Clausnitz verglichen ?
Welcher war lauter ?
Damals wurde gesagt, dass man nicht verallgemeinern soll... Und genau das machen die Medien jetzt gegenüber Sachsen selber. Sachsen ist eines der weltoffensten Bundesländer in Deutschland und kein brauner Sumpf wie so gerne behauptet wird. Nur sind in Sachsen die eigenen Traditionen, Bräuche und Werte wichtig, gerade auf den Dörfern im Erzgebirge.
So einen Zusammenhalt im Dorf, gibt es in den Großstädten in NRW oder in Berlin garantiert nicht.
 
Hier mal ein paar gute Worte von einem Migrationsforscher.

Collier schrieb:
Ganz einfach: Deutschland gefällt sich offensichtlich in der Retterrolle. Aber es grenzt an keines der Krisen- oder Kriegsländer. All diese Menschen, die zu Ihnen kommen, haben sich aus sicheren Drittstaaten auf den Weg gemacht. Deutschland hat keinen einzigen Syrer vor dem Tod gerettet. Im Gegenteil: Deutschland hat trotz bester Absichten eher Tote auf dem Gewissen. Die Sache ist völlig aus dem Ruder gelaufen. Viele Menschen haben Merkels Worte als Einladung verstanden und sich danach überhaupt erst auf den gefährlichen Weg gemacht, haben ihre Ersparnisse geopfert und ihr Leben dubiosen Schleppern anvertraut.

Oft genug gesagt. Bis jetzt konnte mir keiner ein Nachbarland Deutschlands aufzählen, dass kein sicherer Drittstaat ist.

Collier schrieb:
Es muss einen radikalen Schwenk in der Kommunikation geben. Europa muss klar sagen, dass sich die Wohlstandsmigranten gar nicht erst auf den Weg zu machen brauchen. Und auch die Flüchtlinge, die sich in Sicherheit bringen wollen, können das nicht länger in Europa tun, sondern in den sicheren Nachbarstaaten, ganz so, wie es völkerrechtlich festgelegt ist. Das Prinzip, dass sichere Anrainerstaaten Schutz bieten sollen, muss aus zwei Gründen zwingend gelten: Zum einen kommen die Flüchtlinge in das sichere Nachbarland am einfachsten hinein, ohne sich unnötig in Gefahr zu bringen. Und wenn wieder Frieden in ihrer Heimat herrscht, können die Flüchtlinge auch sehr einfach wieder zurück und beim Wiederaufbau helfen.

Ich habe den entsprechenden Artikel aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge hier wortwörtlich zitiert.

Das hält die Leute trotzdem nicht davon ab, zu behaupten, das die Syrer einen Anspruch hätten, hier zu sein. Haben sie nicht. Steht so im Abkommen und hat auch der Herr Collier erkannt.

Collier schrieb:
Ich habe mir eines dieser Aufnahmelager in Jordanien angesehen. Das Leben dort ist nicht großartig, aber erträglich. Und nur darauf kommt es an. Wir müssen den Menschen, die ihre Heimat nicht freiwillig verlassen haben, helfen. Aber deshalb haben sie noch lange keinen Anspruch auf einen Platz im europäischen Wohlstandshimmel.

Richtig. Wer vor Krieg und Tod flieht, muss nur in Sicherheit gebracht werden, mehr nicht.

Und das ist in den Nachbarstaaten Syriens gegeben.

Collier schrieb:
Nein, keineswegs. Natürlich sollen die Schwellenländer nicht auf den Kosten der Flüchtlingsversorgung sitzen bleiben. Es ist definitiv Sache der reichen Länder, sie dafür angemessen zu entschädigen.

Das ist doch mal ein Ansatzpunkt über den man reden kann. Wenn dann sichergestellt ist, dass die Leute fern bleiben, dann hätte ich auch kein Problem mit den Kosten.

Collier schrieb:
Europa führt die völlig falsche Debatte. Die Europäische Union ist nicht zuständig für die Aufnahme der Flüchtlinge. Es ist aber sehr wohl zuständig dafür, seine eigenen Grenzen zu sichern, entweder gemeinschaftlich oder, wenn das nicht geht, dann eben jeder Einzelstaat für sich. Ich verstehe nicht, warum darüber überhaupt debattiert wird.

Das ist ein sehr wichtiger Kernpunkt. Ich kann Herrn Collier nur beipflichten. Dass man solche Selbstverständlichkeiten noch ausdiskutiert, ist nicht zu verstehen.

Collier schrieb:
Das Argument halte ich für vorgeschoben. Wenn ich nach Kontinentaleuropa einreise, zeige ich meinen Pass vor, das dauert zehn Sekunden, und mehr Aufwand ist das nicht. Wichtig ist, dass man frei reisen kann, und dafür braucht man kein Schengen. Es ist doch ganz einfach: Jedes Land ist dafür zuständig, seine eigenen Grenzen zu sichern. Sie können auch nicht einfach so nach Botsuana einreisen. Warum soll das in Europa anders sein?

Wieder ein sehr wichtiger Absatz. Kann man so eins zu eins unterschreiben.

Collier schrieb:
Das glaube ich nicht. Die Menschen werden erkennen, dass der Zustrom nur die Folge eines großen Politikfehlers war, der wieder behoben wird. Aber sicher wird es mit der Integration schwierig. Diese wird umso schwieriger, je mehr Migranten sich in einem Land befinden und auf engem Raum zusammenleben. Denn dann sinkt die Notwendigkeit, sich wirklich kulturell und sprachlich für das Gastland zu öffnen. In der Folge entstehen schwer steuerbare Parallelgesellschaften.

Etwas was in Deutschland bereits passiert. Also hat Herr Collier auch hier recht.

Collier schrieb:
Die USA haben die Einwanderung erfolgreich für sich nutzen können. Und auch Kanada und Australien sind Beispiele für gute Integration. Beide Länder betreiben eine sehr selektive Zuwanderungspolitik. Kanada etwa nimmt nur 25.000 Syrer auf – und auch nur Familien, keine allein reisenden jungen Männer. Viele Probleme, über die Europa jetzt klagt, entstehen so gar nicht erst.

Und zum Schluss noch mal ein sehr wichtiger Absatz. Wenn man ein Einwanderungsland sein will (was ich nicht nachvollziehen kann, man muss sich nur mal die Fläche der USA; Kanadas, Australiens mit der von Deutschland vergleichen), dann muss man auch gefälligst selektieren wenn man reinlässt und wenn nicht.

Und gerade der Punkt, dass man nicht nur allein reisenden junge Männer aufnehmen sollte, ist angesichts Köln wohl mehr als nachvollziehbar.
 
Ich meine, dass der entsprechende Artikel (16aGG) geändert wurde, als es noch EG (Europäische Gemeinschaft), nicht EU (europäische Union) hieß.

Meinen ist nicht wissen und bei dem Selbstbewusstsein, mit dem Du Deine Rechtsauslegung hier proklamierst, solltest Du die Gesetze vielleicht erst einmal lesen, zu verstehen versuchen und Dir dann eine Meinung bilden.

Was genau steht denn nun im Artikel 16a GG? "Europaeisches Land" jedenfalls nicht.

Und Ja, ich weiss sogar genau, was "gemeint" ist. Deutschland den Deutschen, Auslaender raus.

Weil irgendeine Jury eines Vereins sich berufen fühlt, zu entscheiden welche Worte "Unwörter" sind, ist das jetzt also rechtlicher Konsens?

Gut zu wissen.

Wenn irgendein namenloser und weder davor noch danach jemals wieder in Erscheinung getretener Autor in der WELT gegen den Islam wettert, genuegt Dir das doch auch? Warum hier so anspruchsvoll? Entdecke ich da etwa ... wie war das Wort doch gleich ... Doppelmoral©?

Wie soll man Menschen denn sonst nennen, die durch halb Europa reisen um nach Deutschland zu kommen?

Bis zum Entscheid durch das BAMF wuerde ich "Antragsteller" als angemessen betrachten.

Die Syrer sind allesamt in Sicherheit seit sie Syrien verlassen haben. Das Wort trifft es auf den Punkt.

Nein, tut es nicht.
 
Ich habe bereits einen Beitrag verfasst, indem ich anhand von Beispielen bewiesen habe, dass Behörden in Deutschland oft genug eben nicht wissen was sie tun.
Ich vermute eher, du weißt nicht über die rechtlichen Grundlagen bescheid. Denn um mal aus der eben schonmal verlinkten Statistik zu zitieren und was für rechtliche Grundlagen es alles gibt:
davon Rechtsstellung als Flüchtling (§ 3 Abs. 1 AsylG, Art. 16 a GG)*

  • darunter Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16 a GG und Familienasyl)
davon Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG*
davon Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG*
* Rechtsgrundlage für Entscheidungen zu Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten, die bis zum 30.11.2013 getroffen wurden, war §60 Abs. 1, §60 Abs. 2, 3 oder 7 S. 2 bzw. §60 Abs. 5 oder 7 S. 1 AufenthG. Entsprechende Entscheidungen, die ab dem 01.12.2013 getroffen werden, gründen auf §3 Abs. 1 AsylG, §4 Abs. 1 AsylG bzw. §60 Abs. 5 oder 7 AufenthG.

Und wenn man sich die Statistik anschaut, würde einem auch auffallen, dass die Anerkennung gemäß §3 Abs. 1 AsylG, also die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, stetig zunimmt und die nach den anderen Punkten, also auch die des Asyl (Art. 16a GG, §26 AsylG), ab. Zum Unterschied zwischen Flüchtlingseigenschaft und Asyl bitte hier und/oder hier entlang.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hart ist der Vergleich schon, da gebe ich dir Recht.

Aber im Kern triftt es das, meiner Meinung nach. Die Antifa versucht auf der Straße Terror zu verbreiten, Andersdenkende einzuschüchtern, sie lehnen diesen Staat offen ab und brüllen Parolen die offen volksverhetzerisch sind.
Naja die Rotfront war gegen den Staat, aber nicht gegen Deutschland.
Siehe Thälmann:
"Mein Volk, dem ich angehöre und das ich liebe, ist das deutsche Volk; und meine Nation, die ich mit großem Stolz verehre, ist die deutsche Nation. Eine ritterliche, stolze und harte Nation. […] Ich bin Blut vom Blute und Fleisch vom Fleische der deutschen Arbeiter und bin deshalb als ihr revolutionäres Kind später ihr revolutionärer Führer geworden."
 
....Komisch, ich wohne in einer Stadt wo Linksterroristen seit 26 Jahren rechtswidrig ein Gebäude besetzen. Auch sonst kann ich nicht erkennen, dass der Stadt mit der notwenige Härte gegen Linksterrorismus vorgeht. .
Weisst Du, was Terroristen sind und kennst Du im Gegenzug dazu GG Paragraph 14?
Art. 14 GG - dejure.org EIGENTUM VERPFLICHTET. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Spekulation ist nicht zum Wohle der Allgemeinheit, damit verwirkt man sein Eigentumsrecht.

Im Unterschied zu terrorisierenden Nazihorden, die unser Land unsicher machen und friedliche Mitbürger angreifen, besetzen Autonome leerstehende Gebäude.
Wie Du an vielen legalisierten Besetzungen erkennst, ist es kein Terrorismus. Es gibt auch Räumungen, die meist nicht sonderlich angenehm sind, aber Terrorismus
ist etwas anderes. Terrorismus sind z.B. NSU Horden, die auf zutiefst fremdenfeindliche Art und Weise ohne Grund und ohne Verstand Menschen umgebracht haben.
Das sind Terroristen, rechtsradikale Terroristen mit riesiger Sympathisantenzahl, und dagegen muss intensiv vorgegangen werden. Das wurde massiv versäumt.

Nach jedem Deiner Beiträge schlägt man sich fassungslos vor den Kopf und fragt sich, wo Du aufgewachsen bist? Hast Du nie ein Grundgesetz gelesen und verstanden?

Das hält die Leute trotzdem nicht davon ab, zu behaupten, das die Syrer einen Anspruch hätten, hier zu sein. .
Nein, wir sagen, das ein Vorgang von Gerichten geprüft wird und nicht von rechten Spießgesellen, die Flüchtlinge am liebsten an der Grenze erschießen würden.
Warum wohl, werden 64% der Anträge anerkannt, siehe link weiter oben.

Oder kommt jetzt die nächste Verschwörungstheorie, dass unsere Richter "LÜGENRICHTER" sind?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja nee ist klar. Wenn die linken Terroristen Straftaten begehen kommst du mit dem Grundgesetz und irgendwelchen "braunen Horden". Für dich ist das also ok wenn diese Linksterroristen Streifenwagen vor einer Polizeiwache in der sich noch Polizisten befinden anzünden?! Für dich ist es also auch ok wenn diese Spacken der SAntifa Brandsätze, Steine und Baseballschläger als legitimes Mittel im Kampf gegen die Polizei bezeichnen?! In was für einer Welt lebst du eigentlich?! Hauptsache alle die nicht deiner links-grünen Meinung sind als Nazis und sonstwas bezeichnen! Es ist echt erschreckend zu sehen welche Folgen diese jahrzehntelange Gehirnwäsche bei einigen hinterlassen hat....
 
Ja nee ist klar. Wenn die linken Terroristen Straftaten begehen kommst du mit dem Grundgesetz und irgendwelchen "braunen Horden". Für dich ist das also ok wenn diese Linksterroristen Streifenwagen vor einer Polizeiwache in der sich noch Polizisten befinden anzünden?! Für dich ist es also auch ok wenn diese Spacken der SAntifa Brandsätze, Steine und Baseballschläger als legitimes Mittel im Kampf gegen die Polizei bezeichnen?! In was für einer Welt lebst du eigentlich?! Hauptsache alle die nicht deiner links-grünen Meinung sind als Nazis und sonstwas bezeichnen! Es ist echt erschreckend zu sehen welche Folgen diese jahrzehntelange Gehirnwäsche bei einigen hinterlassen hat....
Genau darum gehts doch im Grunde in den letzten 260 Seiten, weshalb ich auch nicht wirklich glaube, dass sich daran was ändern wird...
 
Meinen ist nicht wissen und bei dem Selbstbewusstsein, mit dem Du Deine Rechtsauslegung hier proklamierst, solltest Du die Gesetze vielleicht erst einmal lesen, zu verstehen versuchen und Dir dann eine Meinung bilden.

Ich habe die entsprechenden Gesetze mehr als genug gelesen. Ganz offenbar im Gegensatz zu den Verteidigern der illegalen Einwanderer.

Was genau steht denn nun im Artikel 16a GG? "Europaeisches Land" jedenfalls nicht.

Habe ich das je behauptet? Dann postet mir bitten den Beitrag. Ich sprach immer von sicheren Drittstaaten und/oder Mitgliedsländer der Europäischen Union (die nun mal die Nachfolgeorganisation der EG ist).

Und Ja, ich weiss sogar genau, was "gemeint" ist. Deutschland den Deutschen, Auslaender raus.

Nur illegale und Sozialtouristen raus. Wer hier legal einreist, darf auch gerne bleiben. Damit habe ich null Probleme.

Wenn irgendein namenloser und weder davor noch danach jemals wieder in Erscheinung getretener Autor in der WELT gegen den Islam wettert, genuegt Dir das doch auch? Warum hier so anspruchsvoll? Entdecke ich da etwa ... wie war das Wort doch gleich ... Doppelmoral©?

Weil ich ja auch nur einen Artikel über den Islam gepostet habe. Ich habe mehr als genug Quellen unterschiedlichster Natur gepostet, aber das passt ja nicht ins Bild.

Also wird mal wieder in bester Gutmenschen-Manier falsch und aus dem Zusammenhang gerissen, zitiert.

Bis zum Entscheid durch das BAMF wuerde ich "Antragsteller" als angemessen betrachten.

Ich wiederhole gerne meine Frage. Welche Nachbarländer Deutschlands sind keine sicheren Drittstaaten?

Diese Leute haben keinen Anspruch auf Asyl. Das ist alles, was man wissen muss.


Doch sind sie. Lies dir mal das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge durch, vorzugsweise Artikel 31.

Diese Leute müssen unmittelbar aus Gebieten kommen, in denen ihr Leben bedroht ist.

Ihr Leben ist in Syrien bedroht, das bezweifelt niemand. In der Türkei oder dem Libanon ist ihr Leben aber nicht bedroht.

Wie Herr Collier in diesem Artikel treffend feststellt, sind die Bedingungen in den Flüchtlingslagern Libanons ausreichend. Die Menschen sind in Sicherheit.

Das reicht.

Ich vermute eher, du weißt nicht über die rechtlichen Grundlagen bescheid. Denn um mal aus der eben schonmal verlinkten Statistik zu zitieren und was für rechtliche Grundlagen es alles gibt:

Bitte du kannst dir Art. 16a GG selber durchlesen. Welche Nachbarländer Deutschlands sind keine sicheren Drittstaaten?

Du kannst dir Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge durchlesen (auf diese Abkommen nimmt der Art. 16a GG übrigens Bezug), in dem deutlich wird, dass eine Einreise dann nicht illegal ist, wenn sie unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem Gefahr fürs Leben droht.

In welchem unserer Nachbarländer droht Gefahr fürs Leben?

Zum Unterschied zwischen Flüchtlingseigenschaft und Asyl bitte hier und/oder hier entlang.

Anrecht auf Asyl haben sie nicht, weil sie vorher in Staaten waren, die wahlweise Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder die das über die Rechtsstellung der Flüchtlinge unterzeichnet haben.

Und als Flüchtlinge dürfen sie nur dann nicht für illegale Einreise belangt werden, wenn sie unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in denen ihr Leben bedroht ist.

Beides ist nicht der Fall. Sie waren vorher in Staaten, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder die das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge unterzeichnet haben und sie kommen nicht unmittelbar aus Gebieten, in denen ihnen Gefahr fürs Leben droht.

Ihr könnt es noch dreimal drehen. Diese Leute wandern durch halb Europa und gehen dabei durch mehrere sicherer Staaten, in denen ihnen keine Gefahr fürs Leben droht.

Es sind Sozialtouristen.

Naja die Rotfront war gegen den Staat, aber nicht gegen Deutschland.
Siehe Thälmann:
"Mein Volk, dem ich angehöre und das ich liebe, ist das deutsche Volk; und meine Nation, die ich mit großem Stolz verehre, ist die deutsche Nation. Eine ritterliche, stolze und harte Nation. […] Ich bin Blut vom Blute und Fleisch vom Fleische der deutschen Arbeiter und bin deshalb als ihr revolutionäres Kind später ihr revolutionärer Führer geworden."

Ja der Mann war noch Patriot.

Von heutigen Linken hörst du eher "Deutschland verrecke" oder "Volkstod Jetzt".

Ein aufrechter deutscher Patriot wie Thälmann würde sich im Grabe umdrehen. Da hat der Mann tapfer gegen die Nazis gekämpft und heutige Linke spucken auf Deutschland. Es ist eine Schande.

Weisst Du, was Terroristen sind und kennst Du im Gegenzug dazu GG Paragraph 14?
Art. 14 GG - dejure.org EIGENTUM VERPFLICHTET. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Spekulation ist nicht zum Wohle der Allgemeinheit, damit verwirkt man sein Eigentumsrecht.

Und darüber haben also die Linksterroristen zu entscheiden, wann man seine Eigentumsrecht verwirkt und wann nicht?

Interessant.

Im Unterschied zu terrorisierenden Nazihorden, die unser Land unsicher machen und friedliche Mitbürger angreifen, besetzen Autonome leerstehende Gebäude.

Oder werfen Brandsätze und Steine auf Sicherheitskräfte.

Aber dieser Punkt wird ja immer wieder verschwiegen.

Wie Du an vielen legalisierten Besetzungen erkennst, ist es kein Terrorismus.

Aber sicher doch ist es Terrorismus.

Definition

Wikipedia schrieb:
Unter Terrorismus (lat. terror „Furcht, Schrecken“) sind Gewalt und Gewaltaktionen (wie z. B. Entführungen, Attentate, Sprengstoffanschläge etc.) gegen eine politische Ordnung zu verstehen.

Das trifft eins zu eins auf die Linksterroristen von Antifa, vom Schwarzen Block und von den Autonomen zu.

Es gibt auch Räumungen, die meist nicht sonderlich angenehm sind, aber Terrorismus
ist etwas anderes. Terrorismus sind z.B. NSU Horden, die auf zutiefst fremdenfeindliche Art und Weise ohne Grund und ohne Verstand Menschen umgebracht haben.
Das sind Terroristen, rechtsradikale Terroristen mit riesiger Sympathisantenzahl, und dagegen muss intensiv vorgegangen werden. Das wurde massiv versäumt.

10 Morde in 7 Jahren. Mensch, da ist aber die Republik aber mal richtig bedroht.

Christan Klar kommt alleine (!!!) auf neun Morde und elf Mordversuche und der darf ja bekanntlich Bundestag arbeiten.

Nach jedem Deiner Beiträge schlägt man sich fassungslos vor den Kopf und fragt sich, wo Du aufgewachsen bist? Hast Du nie ein Grundgesetz gelesen und verstanden?

Sagte der User der Linksterroristen das Recht auf Enteignungen zugesteht.

Nennt man dann wohl Realsatire.

Nein, wir sagen, das ein Vorgang von Gerichten geprüft wird und nicht von rechten Spießgesellen, die Flüchtlinge am liebsten an der Grenze erschießen würden.

Die entsprechende Gesetze wurden bereits mehrfach verlinkt. Diese Leute sind hier illegal.

Und nichttödliche Alternative wurden hier jetzt auch schon mehrfach aufgezeigt.

Warum wohl, werden 64% der Anträge anerkannt, siehe link weiter oben.

Warum ist Gerhard Schöder noch nicht für das Führen eines völkerrechtswidrigen, und grundgesetzwidrigen Angriffskrieges verurteilt worden?

Der Mann hat öffentlich gestanden.

Warum wurde (außer wegen Merkels Handy) noch kein Verfahren eingeleitet, wegen millionenfach Grundgesetzbruch bei der Überwachungsaffäre durch die NSA?

Du siehst, die Republik nimmt es nicht so genau mit dem Recht.
 
Du siehst, die Republik nimmt es nicht so genau mit dem Recht.
Dein rechtsradikales Rechtsempfinden hat wenig mit deutschem Recht zu tun.

... Wenn die linken Terroristen Straftaten begehen ....
Es ging nur um Häuserbesetzungen. Die sind illegal, bis sie legalisiert sind,
es wird geduldet, oder es wird geräumt.

Terrorismus ist etwas anderes. Verstehst Du das wirklich nicht? Es sind
kreative Menschen, die Lebensraum in der Stadt für alle schaffen. Für
fast alle, Nazis sind in der Regel in solchen Gebäuden nicht gerne gesehen

Hausbesetzung – Wikipedia
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dein rechtsradikales Rechtsempfinden hat wenig mit deutschem Recht zu tun.

Ich habe dir zwei aktuelle Fälle (NSA, Schröders illegaler Angriffskrieg) genannt, die überhaupt nichts mit "rechtsradikalem" Rechtsempfinden zu tun haben.

Aber das du es mit der Wahrheit nicht genau nimmst, hast du hier ja mehrfach bewiesen.

Es ging nur um Häuserbesetzungen. Die sind illegal, bis sie legalisiert sind, es wird geduldet, oder es wird geräumt.

Schon dumm, wenn der selbst verlinkte Artikel bei Wikipedia einem widerspricht:

Wikipedia schrieb:
Der Eigentumserwerb durch eine Hausbesetzung ist in Deutschland nicht möglich. Zur Ersitzung des Eigentums an einem Grundstück (§ 900 BGB) ist nach deutschem Recht die 30-jährige unberechtigte Eintragung als Eigentümer im Grundbuch und ebenso langer Eigenbesitz erforderlich (Buch- oder Tabularersitzung).
Hausbesetzungen gegen den Willen des Eigentümers sind in Deutschland strafrechtlich Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB). Da es sich bei einfachem Hausfriedensbruch nach § 123 um ein Antragsdelikt handelt, hängt die Strafverfolgung davon ab, ob der Eigentümer von der Besetzung überhaupt erfährt und folglich Strafantrag stellt. Erst wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, z.B. bei Besetzung öffentlicher Gebäude oder schwerem Vandalismus nach § 124 kann von Amts wegen ermittelt werden. Wird die Einrichtung oder die Bausubstanz verschlechtert, können Sachbeschädigungen nach § 303 StGB vorliegen. Dem Eigentümer können überdies Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Herausgabe der Nutzungen gegen die Besetzer zustehen (§ 985 BGB). Mit Hilfe einer Räumungsklage kann der Vermieter im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO die Besetzer vor Gericht auf Räumung der besetzten Gebäude verklagen. Wird seiner Klage stattgegeben, kann er auf der Grundlage des Urteils (Räumungstitel) vom Gerichtsvollzieher die Durchsetzung der Räumung verlangen. Räumen die Besetzer nicht freiwillig, kann der Gerichtsvollzieher dabei unmittelbaren Zwang anwenden, also z. B. Schlösser aufbrechen und austauschen oder die Besetzer unter polizeilicher Gewaltanwendung aus der Wohnung setzen (Zwangsräumung).

An dieser Form des Linksterrorismus ist gar nichts legal.

Terrorismus ist etwas anderes. Verstehst Du das wirklich nicht? Es sind kreative Menschen, die Lebensraum in der Stadt für alle schaffen. Für fast alle, Nazis sind in der Regel in solchen Gebäuden nicht gerne gesehen

Doch eins verstehe ich jetzt.

Deine Affinität für Verbrecher.

Wer offenkundige Kriminelle als "kreative Menschen" verharmlost, sollte anderen User nicht den Rat gegen, dass Grundgesetz zu lesen, der sollte es ganz dringend selbst tun.

Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung als "kreative" Maßnahmen. Es wird immer lächerlicher.
 
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