Wichtig ist beides. Unsere Regierung arbeitet(indirekt) aber gegen Europa und ist beim helfen planlos.

Es kann aber nicht sein das Deutschland alleine die Welt retten muss. Wenn wir konsequent die Flüchtlinge mit abgelehnten Asylantrag abschieben würde und den Rest gerecht über die gesamte EU verteilen würde wäre das Problem lächerlich klein.
Viele Probleme wären lächerlich klein, wenn die EU an einem Strang ziehen würde. Z.B. könnte man (deutsche) Banken, die sich verzocken, Pleite gehen lassen, anstatt ihr Geschäft über die EZB zu retten. Oder man könnte (deutsche) Autohersteller, die gerne Luftverpester bauen, Strafen zahlen lassen, anstatt die Grenzwerte an die (deutsche) Industrie anzupassen. etc.
Macht man aber nicht, stattdessen pocht jeder nur auf seine eigenen Vorteile, wobei das natürlich zugunsten wirtschaftlich kleineren EU-Staaten ausgeht. Und da braucht man dann auch nicht überrascht zu sein, wenn die EU-Staaten nicht an einem Strang ziehen, sobald es darum geht, ein (deutsches) Flüchtlingsproblem gemeinsam zu lösen.
Willkommen in Merkels Welt.
Hast du schonmal einen ALG II Antrag gestellt? Das ist eigentlich ein Verhinderungsakt... Ohne Hilfe kann das kaum einer.
Die geforderten Nachweise haben viele schlicht nicht mehr oder können sie nicht beibringen.
Sorry, aber wenn ich mich richtig erinnere, muss man seine Identität irgendwie beweisen (Perso, Pass) und ggf. den eigenen Kontostand, das wars erstmal. Wenn man weitere Kosten erstattet haben möchte (z.B. Miete) muss man halt Belege über deren Zahlung mitbringen - aber da reicht ein Kontoauszug oder eine Rechnung über eben diesen Zahlungsvorgang. Das sollte zu dem Zeitpunkt, zu dem jemand in Einkommensprobleme gerät, für niemanden ein unüberwindliches Problem sein. Nur bei Leuten, die seit einem Jahrzehnt ohne Wohnsitz leben, nirgendwo gemeldet sind und keinerlei Ausweisdokumente und natürlich auch kein Bankkonto haben, da versagt das System, weil es eben nicht vorsieht, dass jemand 10 Jahre zu spät vorbeikommt. Selbst für solche Personen gibt es aber vielerorts Hilfsprogramme. Die sind zwar alles andere als ein Zuckerschlecken, aber ganz ehrlich:
Das ist das Leben auf der Straße auch nicht.
Ganz davon abgesehen, dass Sanktionen auf "nicht arbeiten wollen" (was in diesem Fall ja nicht zutreffend wäre), niemals die Wohnkosten betreffen. Für den Rest gibt es amtliche Gutscheine.
Wir haben sogar wenn du nicht mehr voll Geschäftsfähig bist, Betreuer in den Sozialämtern, die dir zur Not alles abnehmen.
Gutscheine/weitere Hilfsleistungen zusätzlich zum ermittelten Bedarf zu beantragen ist ein Graus und schon allein aufgrund der Bürokratie eine Sache, die Wochen, vielerorts Monate braucht. Wer in dieser Zeit seine Miete nicht zahlt, hat ggf. schon die Kündigung vom Vermieter. Und nein, jemand dem "nur" das Geld für Essen gestrichen wurde aber dem das für die Wohnung weiterhin überwiesen wird, der liegt am Ende des Monats nicht verhungert in einer bezahlten Wohnung...
(sorry für OT, aber in diesem Thread fällt das wohl eh nicht mehr auf...)
Ich bin nicht mit allen Gesetzen vertraut, ...
Keine Sorge, da bist du nicht alleine. Viele Leute sind verdammt stolz drauf, wenn sie auch nur einen einzigen Unterparagraphen kennen und reiben das dann jedem bei jeder sich nicht bietenden Gelegenheit unter die Nase. Das es daneben noch andere Paragraphen zu z.B. Aufenthaltsberechtigungen geben könnte oder gar so etwas wie Verwaltungsvorschriften, die die praktische Umsetzung regeln, das übersteigt offensichtlich den Verstand einiger Mitposter.
Wie wäre es denn mit den ganzen Waffen und Geld, dass sie von den USA, GB, Frankreich und den Golfstaaten bekommen haben?
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege - aber das Geld und die Waffen haben nicht Assads Gegner, sondern Assads Freunde und er selbst bekommen. Und die setzten das doch auch, ganz in deinem Sinne, gegen ihre Mitmenschen ein, bis diese nach Europa fliehen.
Dann erklaer mal bitte ganz genau wie sich das mit Unschuld und illegalem Grenzuebertritt verhaelt.
Anscheinend bin ich zu dumm zu begreifen warum jemand einfach so auf deutschen Boden gelangen kann, obwohl sich diese Person den Anweisungen der deutschen Beamten (oder wer auch immer in diesem Fall fuer die Grenzsicherung zustaendig ist) wiedersetzt hat, ploetzlich legal ist und Rechte fuer alles Moegliche hat.
Wo wiedersetzt sich denn jemand den Anweisungen eines Beamtens? Gemäß von Deutschland ratifizierter Flüchtlingskonvention ist es eine legale Einreise, wenn man über eine Grenze flieht und sich schnellstmöglich bei den Behörden meldet. Ein Grenzer, der diese Einreise verhindern würde, statt die Meldung anzunehmen, der verstößt gegen geltendes Recht - nicht der Flüchtling.
Im Grunde muss ich nur irgendwie deutschen Boden erreichen, egal ob legal oder illegal oder auch mit Gewalt, und schon bin ich safe, habe Gesetze hinter mir, irrrelevant was ich davor gemacht habe.
Zeitgleich wird ein Megaaufwand an Flueghaefen betrieben um Menschen die ins Land kommen zu kontrollieren.
Darf ich mich da auch auf irgendwelche Gesetze berufen, wenn ich alle Sperren und Anweisungen ignoriere?
Entzieht sich irgendwie meiner Logik.
Weil du Dinge verknüpfen willst, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben.
Ja: In dem Moment, wo du dich über die deutsche Grenze flüchtest, bist du erst einmal "save". Ende der Durchsage - alles andere, insbesondere mehr Bürokratie und Schranken, würden in Anbetracht des Grundgedankens einer Flucht ("schnell weg") auch absurd.
Nein: Das heißt nicht, dass du alle Sperren und Anweisungen, etc. ignorieren darfst. Diese dienen der Steuerung des weiteren Verfahrens. Wie dir vielleicht an Grenzen aufgefallen ist, stehen diese auch nicht auf der Grenzlinie, sondern im Land - das hat seinen Grund. In dem Moment, wo du die Grenze überschritten hast, bist du vor etwaigen Verfolgern geschützt (zumindest laut Gesetz), unterliegst aber auch den Regelwerken Deutschlands. Und gemäß denen durchläufst du jetzt diverse Sperren und Prüfungen, die deine zukünftigen Freiheiten in Deutschland definieren und im Rahmen von denen z.B. auch geprüft wird, was du vorher gemacht hast. Am Ende dieser Prüfung kann durchaus die Abschiebung aus Deutschland stehen - aber bis dahin bist du in Sicherheit. Denn bis man genau das geprüft hat, ist eben nicht ausgeschlossen, dass du einen verdammt guten Grund hast, warum du auf dieser Seite der Grenze bleiben musst. Da gilt, wie überall anders in diesem Rechtsstaat auch: Im Zweifel für den Angeklagten.
Im übrigen ist bei Verstoß gegen deutsche Gesetze, z.B. zum Thema Grenzüberschreitungen, auch keine unmittelbare Abschiebung/Gegenmaßnahme z.B. durch einen schießenden Grenzer möglich. Alle "Weichei"-Regeln zur Verhältnismäßigkeit beiseite leben wir immer noch in einem Rechtsstaat. Wenn ein Beamter eine Straftat beobachtet, dann ist der Täter nicht zu erschießen, sondern festzunehmen und einem Richter vorzuführen. Und erst der entscheidet darüber, ob z.B. das Kind hier bleiben darf, während gegen die Mutter Maßnahmen ergriffen werden. Der deutsche Katalog für Strafmaßnahmen umfasst dabei übrigens weder "erschießen" noch "ins Ausland bringen".