4890 zum unschlagbaren Preis

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Gruß Ahmed
 
is mal gebookmarked, aba ich bin skeptisch, da sie sich ja von eventuellen fehlerhaften Preisangaben auf der HP distanzieren....
Ich schau morgen nochmal rein ob jemand ne absage bekommen hat.
 
Ich glaube, Dein Postbote hat Dich verarscht.
Warum sollte der mich verarschen?!

Ich bezahl doch nicht für etwas, was ich so nicht bestellt habe

1. ist mein Geld dann erstmal weg, wenn ich bezahlt hab

Das ist ja nicht das Problem des Postboten.

2. müsste der Bote nochmal antanzen, wenn ichs zurückschicken würde

Das ist sein Job, allerdings kommt der nicht mehr zu dir, sonder holt der das Paket bei der Post ab.

3. kann man sich sicher sein beim aufmachen, das es auch das Bestellte ist.

Kannst du ja, nachdem du bezahlt hast, wenn es nicht das ist was es sein sollte, Retoureschein ausfüllen und zur Post bringen.:D

Also lass ich meine Postbotin halt mal 2 Minuten warten

Der wird nicht warten, stell dir mal vor, wenn der bei jeden warten müsste, der wird doch nichts am Tag schaffen.:ugly:
 
wenn ich die nun bekomme und der Bote sagt :

147€ dann kann ich doch sagen:

Nein nein , auf der website stand 47€ , ich habe ja auch die rechnung per E-mail bekommen mit 47€ also wenn dies nicht stimmt nehmen sie sie wieder mit.

Müstte doch so sein ich meine ich zahle ja nichts was dort nicht stand!:daumen:
 
Hier ich habe einen Auszug gefunden über die rechte von uns:

Online-Kunden haben auch dann einen Lieferanspruch, wenn die Ware auf der Homepage falsch ausgezeichnet ist und die irrtümliche Angabe weit hinter dem Normalpreis zurückbleibt. Das berichtet die Fachzeitschrift Multimedia und Recht unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Barmbek (Az.: 822 C 208/03). Selbst bei großen Preisunterschieden könne ein Shop-Betreiber seinem Kunden keinen Rechtsmissbrauch unterstellen, wenn dieser auf eine Falschauszeichnung hin eine Bestellung vornimmt.
Auslöser der Klage war ein Webangebot für ein Handy, das der spätere Beklagte in seinem Internet-Shop feilbot. Der Normalpreis von 699 Euro für das Nokia 7650 war zwar angegeben, jedoch durchgestrichen und darunter prangte die Angabe "Jetzt nur 14,95". Hintergrund für die Falschauszeichnung war ein Versehen des Webmasters, der irrtümlich den Preis für die Handytasche dem Mobiltelefon zugeordnet hatte. Ein Kunde bestellte darauf hin zwei Handys und erhielt noch am gleichen Tag eine automatische E-Mail, die neben der Auftragsbestätigung in einem eigenen Absatz den Zusatz enthielt "Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse". Nachdem der Händler den Fehler entdeckt hatte, verweigerte er die Lieferung. Dabei stellte er sich auf den Standpunkt, dass der Irrtum für jeden erkennbar gewesen sei und er demgemäß den Kaufvertrag "rückgängig" machen könne.
Das Amtsgericht sah dies allerdings anders und verurteilte den Verkäufer zur Lieferung zweier Nokia 7650 zum Gesamtpreis von 29,90 Euro. Maßgeblich für den Richter war der Zusatz in der E-Mail. Damit habe der Händler unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass er zum angegebenen Preis liefern werde. In der Mail könne auch keine "ledigliche Eingangsbestätigung" gesehen werden, da der Kunde aufgrund der Formulierung "Wir senden ihre Bestellung an die angegebene Adresse" von der Wirksamkeit des Kaufvertrages ausgehen durfte, so das Gericht. Auch könne dem Kunden kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden, da eine Preisauszeichnung von 14,95 Euro für ein Handy nicht derart ungewöhnlich sei, dass ein Käufer von einer offensichtlichen Preisverwechslung ausgehen müsse. Schließlich gebe es "gerade im Internet Lockangebote mit extrem niedrigen Preisen". Damit verbunden seien Verbraucher auch nicht zum Preisvergleich verpflichtet, sondern dürfen sich auf Preisangaben verlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Online-Verkäufer Berufung zum Landgericht Hamburg eingelegt hat.
Tippfehler und Falschangaben haben deutsche Gerichte schon mehrfach beschäftigt und zu höchst unterschiedlichen Urteilen geführt. Ähnlich wie der hanseatische Richter läßt auch der Kollege vom Amtsgericht Ibbenbüren den Einwand eines Irrtums nicht gelten. Im dortigen Fall hatte der Richter einen Händler zur Lieferung einiger wertvoller Antiquitäten zu insgesamt 3 Mark verdonnert, weil der Händler die Stücke auf seiner Homepage mit jeweils einer Mark ausgezeichnet hatte. Dem Argument, es handelte sich um ein Versehen, erteilte das Amtsgericht Ibbenbüren eine Absage. Anders das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Die westfälischen Richter wiesen die Klage eines Kunden gegen ein Versandhaus ab, der auf Lieferung von fehlerhaft ausgezeichneten PC-Speichermodulen bestanden hatte. Da bei der Preisauszeichnung das Komma um zwei Stellen zu weit nach links gerückt worden sei, könne das Versandhaus den eigentlich bestehenden Kaufvertrag anfechten und sei damit nicht zur Lieferung verpflichtet, meinte das OLG.
Automatische Bestätigungs-E-Mails in Verbindung mit irrtümlichen Preisangaben bereiten nicht nur hier zu Lande den Online-Händlern Kopfzerbrechen, sondern zum Beispiel auch Kodak in Großbritannien. Eine rund 500 Euro teure Kamera wurde im dortigen Online-Shop fälschlicherweise zu einem Preis von 150 Euro angeboten. Noch bevor Kodak das Versehen bemerkt hatte, machte das Schnäppchenangebot in der Webgemeinde die Runde und führte zu mehreren tausend Bestellungen, die allesamt mit einer automatischen Bestätigungs-Mail beantwortet wurden. Die so zustande gekommenen Kaufverträge wollte der Kamerahersteller ursprünglich nicht erfüllen. Aufgrund der nicht eingeplanten öffentlichen Aufmerksamkeit und entsprechender Presseberichte lieferte Kodak dann doch die Kameras zum Preis von 150 Euro. Geschätzter Schaden: rund 2 Millionen Euro. (Noogie C. Kaufmann) /
 
Also ich bin der Meinung Ihr müsst das sofort zahlen per Kreditkarte, da Ihr dann Eureen Teil des Deals erfüllt habt müssen die dann zu dem Preis auch das schicken. Sonst können die doch sagen wir haben uns vertan, sry und brauchen nichts schicken. War da nicht mal so ein Ding mit Laptops bei Amazon für einen 1EUR und nur? Mir war da so. Ich bestell mir erstmal keine und werde erstmal warten was ihr so berichtet... aber danke für den Link des super Angebots :daumen:
 
Falsch, wenn der Vertrag zu Stande kommt, tut er das per Sofortüberweisung genauso wie bei Nachnahme...wäre ja noch schöner wenn es nicht so wäre...ich freue mich auf jedenfall jetzt erstmal noch auf meine HD4890^^
 
Der Postbote hat zu warten ^^ Wenn ich sie freundlich frage, dann wird ihr das wohl nicht so viel ausmachen.

Denn ich werd nicht die "Katze im Sack" kaufen.
 
Als ich am Lesertest von PCGH fürs Cosmos teilgenommen hatte, habe ich 2 mal (!) das Case zurück geschickt.

Beim ersten mal, hab ichs Paket angenommen und beim Auspacken hatte es zwei große Risse...also zurück damit.

Beim zweiten mal hab ich dem Boten gefragt, ob er kurz bleiben könnte, bis ich das Paket offen hab. Das hat er auch gemacht.
Gut so, denn auch das zweite Case hatte eklatante Risse!

Beim dritten Case waren auch Risse, aber die waren noch vertretbar. Mag sich vielleicht jetzt für den einen oder anderen pingelig anhören, da ich ja das Case quasi "umsonst" bekommen hab, aber da gehts ums Prinzip ;)
 
Extra für euch gegoogelt, der Postbote kassiert erst das Geld, dann bekommt man sein Paket und der Postbote muss nicht warten, weil er für sowas keine Zeit hat.
 
so, zur feier des tages hab ich mir grad 5x die 4890 bestellt ;-)

und zum thema kunde ist könig:
ich hab mir im www eine festplatte bestellt. brav bezahlt, platte wurde auch recht flucks verschickt. ein paar tage später steht auf den briefkästen in dem mietshaus in dem ich wohne ein kleines paket. neugierig wie ich bin schau ich natürlich für wen das paket ist, und siehe da: es ist meine festplatte. sowas finde ich einen wahnsinn, denn da das paket "zugestellt" war hat der lieferheini auch eine übernahmebsteättigung. in dem haus in dem ich wohne sind neben den mietern auch noch arztpraxen, ein anwalt, ... und alle leute die sich so im haus vergnügen kommen auch an den briefkästen vorbei. ich hatte nur glück dass meine hdd noch da war ...

und wieder zurück zum thema: ich hab mir (wie schon erwähnt) 5 stück 4890 bestellt :-)
 
So habe auch geordert, obwohl ich denke das es sowieso in die Hose geht, aber versuch ist es allemal wert. Bestätigungsmail ist angekommen. Wenn sie kommt per NN dann wird in das Paket geschaut und wenn das bestellte da nicht drin ist ab zum kann der Postbote es gleich wieder mitnehmen.
Also selbst wenn der uns irgenwelche anderen Karten shickt wird es verdammt teuer für den Händler, denn der bezahlt dann den hin u. zurück versand und evt. noch eineen betrag wegen des NN.
Mal abwarten, ich stehe jedenfalls auf Überraschungen und das wird morgen jedenfalls eine wie auch immer
 
man kann sich das packet ja ma anschauen wenn´s der Postbote in der Hand hatt wenn es zu Klein ist für ne 4890 würde ich es nicht an nehmen, man kann die karte mit OVP ja nicht Schrumpfen und die OVP von der 4890 is ja nich wirklich klein.
 
Die ist nicht mehr verfügbar. Bin am überlegen ob ich die bestelle. Für meine "alte" GTX260 bekomme ich sicherlich noch so 100€ Es würde sich auch zwei Lohnen aber mein Netzteil hat nicht genug anschlüsse und es ist viel zu schwach dafür. Dann bräucht ich noch ein Netzteil.
 
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