Ein Vermieter kann einem Mieter nicht verbieten eine Kleinanlage auf seinen Balkon aufzustellen. Da gibt es Präzedenzfälle von Vermietern, die dies im Hinblick auf "Verunstaltung der Lebensräume" versucht haben zu verbieten aber gerichtlich gescheitert sind. Die sogenannten Balkonkraftwerke sind deswegen gesetzlich erlaubt, um auch Mietern die Möglichkeit zu geben sich am Energiewandel zu beteiligen.
Ich selber habe schon seit 10 Jahren eine PV Anlage an der Außenseite der Balkonbrüstung installiert für maximale Ausbeute.
Das durch die WEG-Versammlung durchzuprügeln, war ein echter Kraftakt.
Ich würde sogar behaupten, daß ein guter Teil der Vermieter damit überhaupt kein Problem haben, wenn der Mieter sich eine PV Anlage installieren will, sondern nur Furcht vor dem üblichen Flakfeuer haben, daß auf sie in der WEG-Versammlung zukommen wird wie das Amen in der Kirche.
Ich erlaube meinen Mietern Balkonkraftwerke (auf dem Balkon durch Aufständerung, nicht an der Balkonbrüstung wie bei mir - durch die WEG gezwungenermaßen), aber ehrlich gesagt bräuchten sehr viele Mieter aber auch eine zugehörige ehrliche Beratung.
Denn die PV-Anlagen Verkäufer wollen nur eins, nämlich die Dinger loswerden.
Zum einen muß man sich darauf einstellen, daß es auf dem Balkon schnell sehr eng wird mit so einer Anlage, nicht jeder verfügt über einen großen Balkon.
Außerdem bin ich ehrlich gesagt überrascht wie naiv sich die Leute das vorstellen mit der Energieausbeute.
Da werden Anlagen bei Nordausrichtung angeschafft, bei viel Schattenwurf durch gegenüberstehende Gebäude oder weil ja "morgens die Sonne drauf scheint".
Wenn zu diesen Anlagen mal eine ehrliche Kosten-Ertragsrechnung erstellt würde, wäre klar, daß die Anlagen sich nicht mal rechnen würden, wenn sie tatsächlich ihre Lebensdauer erreichen, wehe der Wechselrichter gibt den Geist auf.
Na ja, es gibt noch Terrassen. Natürlich ist dies schwierig, wenn weder ein Balkon noch eine Terrasse vorhanden ist.
Wenn wenigstens eines vorhanden ist, dann gibt es im Handel steckerfertige Modelle. Plug and Play. Dafür braucht es keine Kenntnisse.
Es ist unmöglich, wenn weder Balkon noch eine Terrasse vorhanden ist (ausgenommen Voll-Eigentümer des Objekts).
Jaja, das berühmte Plug&Play.
Da ist schnell Pustekuchen mit, wenn man sich an die üblichen Vorgaben hält und selbst wenn nicht - selbst der fanatische Solar-Rebell scheitert, sobald der Stromzähler nicht geeignet ist - analoge Zähler, die sich dann durch die Einspeisung rückwärts drehen, ist verboten.
Bei digitalen Stromzählern ist oft ein Zwei-Richtungs-Zähler notwendig - kann auch ne kleine Ewigkeit dauern bis sich der Netzbetreiber da bewegt.
Viele Stromnetzbetreiber haben sich nämlich gar nicht auf die Balkon-PVs eingestellt und brauchen Ewigkeiten und einen Papierkrieg für eien Anmeldung.
Ach ja und bei der Bundesnetzagentur mußt du das Ding eigentlich auch noch anmelden.